Wollen Sie sich betrügen lassen? Hinweise für Bieter!
| Tendenz Betrügerangebot | Tendenz ehrliches Angebot |
| Bei gestempelten Marken ein Hinweis auf einen vorhandenen Falz oder Falzrest | Völlig Balla Balla. Mehr fällt mir dazu nicht ein. Das kann man aber immer wieder lesen. Wo Sie diesen Hinweis finden: Alarmstufe rot! |
| Zusätzlicher Hinweis bei angeblich postfrischen Marken oder einfach ** Bezeichneten, auf "rückseitige, vollständige, schöne, saubere, falzfreie usw. Gummierung" Gummi ist eigentlich meistens auf der Rückseite und was ** oder postfrisch ist, bedarf keiner zusätzlichen Erklärung | |
| Auf eine Beschreibung wird fast oder sogar vollständig verzichtet. Der einzige Hinweis ist ein Bild und die Titelzeile | Ausführliche Beschreibung |
| unscharfer Scan, kleines Bild, kleine Marke einsam auf einer großen Steckkarte | scharfe und große Scans |
| Ungeprüfte Marken, die gestempelt sehr viel teurer sind als ungebraucht und bei denen jeder Hinweis auf eine oder auch keine Garantie fehlt. Meist verbunden mit "Legenden" Beschreibung wie: stammt aus guter Sammlung und ähnliches. | Entweder steht ausdrücklich dabei, dass der Verkäufer eine Garantie gibt, oder das er eben keine gibt. Das kann dann heißen ohne Obligo, keine Garantie, keine Gewähr oder ähnlich. Siehe auch weiter unten |
| Fast sicheres Betrügerangebot | Fast sicher Ehrlich |
| Es gibt einen Copyright Hinweis, dass es verboten ist Texte oder Bilder aus dem eBay Artikel zu kopieren. Damit haben Sie selbst (wenn Sie sich daran halten) später keine Kontrolle, was Sie da überhaupt gekauft hatten. Ebenso soll das langfristige Ermittlungen behindern und den Aufbau einer Sammlung von den Abbildungen falscher Stempel dieses Anbieters. Es beugt natürlich auch einer Beweissicherung für das Gericht vor. Illegaler Beweis verstößt gegen Copyright! Denkt sich derjenige, der sich diese Formulierungen ausgedacht hat. | Keine Beschreibung, die nichts mit dem Artikel selbst zu tun hat. |
| Privatauktion. Das soll verhindern, dass hinterher die Angebote überprüft werden können und im Vorfeld Bieter und Käufer gewarnt werden könnten. Privatauktion und "ohne Obligo" bedeuten 100% sicher FALSCH! Ebenso Kombinationen wie Privatauktion und der Hinweis "aus guter Sammlung", "der Sammler war Polizeipräsident", "Gerichtsvorsteher", "Bürgermeister" oder suchen Sie sich selbst etwas aus. Diese unsachlichen und nicht nachvollziehbaren Referenzen dienen nur der Käufertäuschung! |
Keine Privatauktion |
| Kein Obligo, weil "alt-sign.". Siehe z. B. Jansen Fälschungen | Eine Beschreibung und hinterher einfach "ohne Obligo". Was das bedeutet siehe weiter unten |
| In der Beschreibung gibt es keinen Hinweis auf Garantie. Sie schreiben den Verkäufer an und bekommen zu lesen: Ich bin kein Prüfer und kann daher auch keine Garantie geben oder ähnliches. Das bedeutend: Meine angebotenen Briefmarken sind FALSCH! | In der Beschreibung gibt es keinen Hinweis auf Garantie. Sie schreiben den Verkäufer an und bekommen zu lesen: Falls falsch, erstatte ich die Kosten und nehme den Artikel zurück. |
Fazit: Am gefährlichsten sind oft Angebote, wo über die Echtheit gar nicht gesprochen wird.
Was ist nun mit Angeboten wie diesen:
| Württemberg 211 gest. € 1900,- ohne obligo |
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| D.Reich 909-10 gest. €2400,- ohne obligo |
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| Es wird verkauft, was abgebildet ist ... | Wie auf dem Scan ... |
| Keine Garantie ... | Ohne Gewähr ... |
Das ist ganz einfach, auch wenn es nicht jeder Bieter gerne hört, der nachher reklamieren will: Hier gibt es kein Reklamationsrecht. Sie können auch nicht betrogen werden. Denn hier ist klar, wenn die Marken oder allgemein der Artikel nicht Ihren Vorstellungen entspricht, haben Sie kein Reklamationsrecht. Der Prüfer sagt: FALSCH = Pech gehabt!
Davon nicht betroffen wäre, wenn etwas Anderes, als das Abgebildete geschickt würde.
Also bieten Sie auf diese Artikel sehr vorsichtig. Es kann auch hier ein Schnäppchen schlummern. Aber wenn Sie das nicht positiv wissen, bieten Sie einfach nur so, als ob der Artikel falsch wäre. Die deutsche Reich Marken 909-10, oben im Beispiel abgebildet, sind echte Marken, falsch gestempelt. Es könnten natürlich auch Ganzfälschungen sein. Im Beispiel oben kann ich aber sehen, dass die Marken echt sind. So einen Satz kann man ansetzen, wie die Marken ohne Gummi. Er ist also auch nicht völlig wertlos.
Lesen Sie zum Thema Fachbegriffe auch dieses hier.
Ich will mich nicht betrügen lassen!
Da haben Sie auch Recht! Schreiben Sie vor jedem Gebot den
Verkäufer an and fragen Sie diesen:
Erstatten Sie Kaufpreis, Porto und Prüfgebühren, falls die Marken vom BPP-Prüfer
als falsch bezeichnet werden?
Fragen Sie: Sind Sie Fachmann und sicher, dass die Marken echt sind? Sagt er ja, gibt es im "Falschfall" die Strafanzeige wegen vorsätzlichen Betruges. Das weiß auch der Betrüger! Der Betrüger schreibt also so oder ähnlich: Ich bin Hein Blöd und habe die Marken von meinem Onkel. Der war Präsident des Amtgerichts Augsburg. Mehr weiß ich nicht.
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