DR D113 als Einzelfrankatur

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12.08.09, 16:56:55

pesch

Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Beleg portogerecht frankiert ist. Wie setzt sich das Porto zusammen? Wenn der
Brief - was ich annehme - überfrankiert ist, wie ist dieser dann zu bewerten, da ja eine Einzelfrankatur eher eine Seltenheit ist. Vielen Dank, Peter
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13.08.09, 00:21:27

Darklook

Hallo pesch,

Eilzuschlag ab 01.06.1924 60 Pfennige
Luftpostzuschlag bis 20 gr 10 Pfennige
Der Brief selbst 10 Pfennige

Falls der Brief frei war müsste der Brief über 20 gr aber unter 50 gr gewogen haben, dann wären 20 Pfennige Luftpostzuschlag zu entrichten gewesen.

...wenn ich das Michel Postgebühren Handbuch richtig gelesen habe:-)

Gruss aus Bayern

Gerhard
13.08.09, 18:28:46

pesch

Hallo Gerhard,

zunächst mal vielen Dank für deine Info.
Deine Anmerkung (falls der Brief frei war...) verstehe ich so, dass der Brief nicht über- sondern unterfrankiert war. Richtig?? Aber wäre dann nicht eine Nachgebühr erhoben worden?
Schöne Grüße
Peter

13.08.09, 18:50:17

Juergen Kraft

Hallo,

unten steht eine 22. Das könnte eine Gewichtsangabe in Gramm sein.
13.08.09, 19:23:29

Darklook

Hallo Jürgen, hallo Peter,

der Brief geht vom Amtsgericht München - Nachlass - und Vormundschaftsgericht - an einen Herrn Georg Bütow in Malchow. Ich finde es zumindest ungewöhnlich, dass ein Amtsgericht, das Portofreiheit für seine amtlichen Schreiben in Anspruch nehmen - falls das 1925 tatsächlich so war - einen solchen Brief per Luftpost sendet, zumal der Brief, der am 07.08.1925 in Berlin ankam erst am 08.08.1925 in Malchow beim Postamt eingeht. Das wäre wohl mit der Eisenbahn in der gleichen Zeit auch gegangen.

Leider kann ich auf dem Münchner Flugpoststempel weder Datum noch eine Uhrzeit erkennen.

Möglich ist natürlich auch, dass ein Mitarbeiter des Gerichts das Kuvert benutzt hat um einen philatelistisch "beeinflussten" Beleg zu fabrizieren.

Wie Jürgen schon sagt, die 22 könnten eine Gewichtsangabe sein, dann wäre der Brief aber nur richtig frankiert, wenn die Briefbeförderung selbst, die 10 Pfennige ausgemacht hätte, durch die Portofreiheit für das Amtsgericht nicht angefallen wären.

Wurde der Brief "privat" unter Verwendung des Kuverts des Amtsgerichts verschickt, dürfte der Brief nicht schwerer als 20 gr gewesen sein.

Oder hat jemand eine plausiblere Erklärung, ich bin kein Portofachmann, ich blättere auch nur im Katalog :-)

Gerhard
 
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