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Juergen Kraft

(Mitglied)

Hallo,

hier ein aktueller Wunsch:

bei Stempeln die als echt geprüft werden, die auf dem Prüfstück für Laien aber nicht identifizierbar sind, mögen die Prüfer doch bitte dazu schreiben, was auf einem vollständigen Abschlag zu sehen wäre, damit man auf das Gerät schließen kann.

Damit ich das Thema offen lassen kann, bitte nur Wünsche äußern und nicht die Prüfer beschimpfen, weil ein Wunsch noch nicht erfüllt wurde. Das bedingt auch, wenn hier statt eines Wunschs eine Beschimpfung oder eine "Forderung" (Beispiel: das muss aber in einem Attest stehen!) formuliert wird, setze ich den Schreiber auf Gaststatus und kann dafür das Thema offen lassen.

J. Kraft
Mitglied AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)

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06.03.17, 23:52:07

Altsax

(Mitglied)

Hallo zusammen,

mein Wunsch wäre, daß der Prüferbund die Zulassungsbedingungen den aktuellen Sammelgewohnheiten anpaßt, d.h., zusätzlich auf vertiefte postgeschichtliche Kenntnisse abstellt.

Schwerpunkte der Zulassungsprüfung zum BPP sind derzeit (und seit langem) die Fähigkeit zur "technischen" Prüfung von Echtheit und Erhaltungszustand (inclusive. Reparaturerkennung) sowie das Vorhandensein einer entsprechenden Prüfsammlung an Marken mit den im Michel aufgeführten Varianten sowie den Stempeln.

Schwerpunkte der erkennbaren Fehlprüfungen liegen in der postgeschichtlichen Beschreibung und Beurteilung von Belegen sowie deren Folgen (Zugehörigkeit von Marken zum Brief beispielsweise). Die Postgeschichte wird einerseits zunehmend wichtiger, weil preisbestimmend im Auktionswesen, und andererseits von vielen Prüfern nicht bzw. nicht ausreichend beherrscht.

Es könnte u.U. schon genügen, bei der Aufnahme in den Prüferbund eine gute Vernetzung in der zuständigen Arbeitsgemeinschaft zur Bedingung zu machen. Gerade im Bereich der Postgeschichte, aber auch in gewissen Spezialbereichen eines Sammelgebietes kann es genügen, Ansprechpartner zu kennen und ggf. zu konsultieren.

Allein die "technischen" Aspekte machen noch keinen guten Prüfer aus. Die Nutzung des "Gemeinschaftswissens" spielt in vielen Fällen eine erhebliche Rolle und kann helfen, manch groben Schnitzer zu vermeiden.

Beste Grüße

Altsax
10.03.17, 09:00:25

Altsax

(Mitglied)

Hallo zusammen,

ein schönes Beispiel für ein weitgehend sinnfreies Attest ist das nachfolgend gezeigte.

Alles, was in dem Attest steht, läßt sich unschwer auch von einem wenig erfahrenen Sammler dem Umschlag selbst entnehmen.

Die entscheidende Besonderheit des Beleges, nämlich die deutliche Überfrankatur um annähernd 100%, wird nicht einmal erwähnt, geschweige denn erklärt.

Offenbar wurde das "Halifax" in der Adresse als Bestimmungsort in Canada gedeutet und entsprechend frankiert, wobei das Weiterfranco von 2 8/10 Ngr. der korrekten Taxe nach England entsprach.

Das hätte der zuständige BPP-Prüfer mit Sicherheit besser gemacht!

Beste Grüße

Altsax
Dateianhang (verkleinert):

 Dresden VII - London, 25.10.1865, überfrankiert, Müller 2 2020.jpg (382.21 KByte | 71 mal heruntergeladen | 26.5 MByte Traffic)

Dateianhang (verkleinert):

 Dresden VII - London, 25.10.1865, überfrankiert, Müller 2 2020, Att. Brettl.jpg (543.81 KByte | 127 mal heruntergeladen | 67.44 MByte Traffic)

02.05.20, 11:00:03

el-zet

(Mitglied)

Die Erklärung erscheint mir etwas gewagt. Wer sollte das verwechselt haben? Der Absender wohl nicht. Der Postmitarbeitende hätte doch, auch wenn er Halifax als Adresse gelesen hätte, mal überlegen müssen, ob Kanada oder England.
02.05.20, 16:06:29

Altsax

(Mitglied)

Zitat von el-zet:
Die Erklärung erscheint mir etwas gewagt. Wer sollte das verwechselt haben? Der Absender wohl nicht. Der Postmitarbeitende hätte doch, auch wenn er Halifax als Adresse gelesen hätte, mal überlegen müssen, ob Kanada oder England.


Hallo el-zet,

jede Erklärung für einen Irrtum ist "gewagt", weil notwendigerweise spekulativ.

Ob man so etwas in einem Attest festhalten darf, ist sicherlich Ansichtssache.

Da jedoch die verklebte Frankatur für einen Brief nach Canada genau gepaßt hätte, liegt diese Erklärung zumindest nahe. Eine plausible Alternative dürfte sehr schwer zu finden sein.

Im vorliegnden Falle bestehen keinerlei Zweifel an der Zugehörigkeit der Frankatur zum Brief. Wenn aber solche vorliegen, kann es sehr hilfreich sein, eine Erklärung für den Irrtumsgrund zu finden.

Beste Grüße

Altsax
02.05.20, 16:21:23

AlexanderT28

(Mitglied)

Hallo el-zet und Altsax,

ich finde die Diskussion sehr interessant. Ob man eine Spekulation zur Ursache der Überfrankatur ins Attest nehmen sollte, ist wahrscheinlich "Geschmackssache" - ich denke nicht, dass etwas dagegen spricht, solange diese als Vermutung oder Spekulation gekennzeichnet ist.

Mich verwundert allerdings unabhängig davon sehr, dass im Attest die Tatsache, dass der Beleg überfrankiert ist, gar nicht erwähnt ist. Ein einfacher, neutraler Satz, der darauf hinweist, wäre sicher wünschenswert und interessant.

Natürlich kann man jetzt die Frage stellen, wieviel postgeschichtlichen Hintergrund ein Attest erklären sollte, oder ob der Prüfer / die Prüferin lediglich neutral das vorliegende "Artefakt" beschreiben soll. Letzteres tut das gezeigte Attest soweit ich sehe tadellos - dennoch fände ich es schön, wenn mehr auf die Postgeschichte eingegangen würde; auch ohne Spekulation einfach die Tatsache der Überfrankatur genannt werden würde.

Gibt es "Richtlinien" dazu, oder behandeln das Prüfer eher nach persönlicher Vorliebe, ob sie noch mehr zum postgeschichtlichen Hintergrund im Attest erklären?
02.05.20, 19:48:04

guy69

(Mitglied)

Hallo zusammen

Erstrebenswert zumindest der Hinweis auf die nicht korrekte Frankatur. Nun man könnte einfach mal anfragen ohne zuvor Spekulationen auszulösen.

Viele Grüße ++ Harald ++
02.05.20, 20:39:17

Altsax

(Mitglied)

Zitat von AlexanderT28:
Natürlich kann man jetzt die Frage stellen, wieviel postgeschichtlichen Hintergrund ein Attest erklären sollte, oder ob der Prüfer / die Prüferin lediglich neutral das vorliegende "Artefakt" beschreiben soll. Letzteres tut das gezeigte Attest soweit ich sehe tadellos - dennoch fände ich es schön, wenn mehr auf die Postgeschichte eingegangen würde; auch ohne Spekulation einfach die Tatsache der Überfrankatur genannt werden würde.

Gibt es "Richtlinien" dazu, oder behandeln das Prüfer eher nach persönlicher Vorliebe, ob sie noch mehr zum postgeschichtlichen Hintergrund im Attest erklären?


Hallo Alexander,

der Prüferbund besteht aus Mitgliedern mit sehr unterschiedlichem postgeschichtlichen Wissen. Das spiegelt sich in sehr unterschiedlich formulierten Attesten und Befunden. Es gibt solche, wie das gezeigte von Frau Brettl ebenso wie andere, die sehr ausführlich auf postgeschichtliche Aspekte eingehen. Herr Vaatz als Sachsenprüfer geht noch einen Schritt weiter und führt sogar geschichtliche Hintergründe zu Absender und Adressaten an.

Angesichts dieser Vielfalt können Richtlinien nur den kleinsten gemeinsamen Nenner vorgeben. Alles andere fände vermutlich keine Mehrheit bei Abstimmungen innerhalb der Gremien des Prüferbundes.

Dieser "kleinste gemeinsame Nenner" umfaßt in etwa das, was Frau Brettl geschrieben hat, wobei allerdings der notwendige Hinweis auf eine derart deutliche Überfrankatur fehlt.

Das Problem ist, daß sich der finanzielle Wert von Belegen seit einiger Zeit weit mehr an postgeschichtlichen Besonderheiten orientiert als an der reinen Seltenheit der verklebten Marken. Insofern müssen sich die Prüfer auch darauf einstellen. Bis sich diese Handhabung jedoch generell durchsetzt und ihren Niederschlag in Prüfrichtlinien findet, muß erst der bereits laufende Generationswechsel im Prüferbund abgeschlossen sein.

Beste Grüße

Altsax
02.05.20, 21:17:45
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