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14.08.09, 14:25:48

Altsax

(Mitglied)

Der vorliegende Brief hat als Absender das Oberhofmeisteramt Ihrer Majestät der Königin v. Sachsen. Er ist als "Königliche Angelegenheit" portofrei befördert worden.

Kennt jemand dazu die einschlägigen Bestimmungen dieser Portofreiheit sowie deren zeitliche Grenzen?

Altsax
Dateianhang (verkleinert):

 Königl. Angelegenheit Dresden - Leipzig, 26.6.1902.jpg (109.36 KByte | 14 mal heruntergeladen | 1.5 MByte Traffic)

14.08.09, 14:26:48

infla_sammler

(Mitglied)

Die Portofreiheit für die regierenden Fürsten, deren Gemahlinnen und Witwen wurde von der Reichspost nahezu wortgleich aus dem Regulativ über die Portofreiheiten im Norddeutschen Postgebiet übernommen und galt bis zum Ende des Kaiserreiches. Die Regelung bezog sich nicht nur auf persönliche Post, sondern auch auf Sendungen von mit fürstlichen Angelegenheiten betrauten Dienststellen aller Art. Letztere mussten zur Anerkennung der Portofreiheit durch die Poststellen mit dem entsprechenden Dienstsiegel verschlossen bzw. gekennzeichnet und darüber hinaus mit der Bezeichnung „Kaiserliche Angelegenheit“, „Königliche Angelegenheit“, „Herzogliche Angelegenheit“ o. Ä. versehen sein.

Dass das mitunter recht frei ausgelegt wurde, zeigt meiner Meinung nach diese portofreie Postkarte (Königliche Angelegenheit) des Theatertechnikers Fritz Brandt, der hier unter dem Siegel der Generalintendantur der Königlichen Schauspiele Berlin jemandem mitteilt, dass es am Sonntag Carneval gibt!
Dateianhang (verkleinert):

 karte fritz brandt.jpg (647.64 KByte | 18 mal heruntergeladen | 11.38 MByte Traffic)

28.09.17, 19:42:41
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