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(Administrator)

Hallo liebe Teilnehmer,

herzlich willkommen zum neuen Thema Drucksache bis 2 kg als Einschreiben in die Schweiz

Versucht beim Schreiben immer sachlich zu bleiben. Drückt euch klar aus, damit jeder Leser versteht, ob ihr Fachwissen teilt oder eure Meinung zu einem Thema sagt.

Verzichtet auf Kommentare über andere Teilnehmer. Kommentiert gerne die Aussagen anderer. Wir wollen über Philatelie diskutieren und nicht über Philatelisten freuen

Wir wünschen viel Freude am Hobby Philatelie!
20.04.17, 02:41:20

philetalia

(Mitglied)

Hallo,

aus verständlichen Gründen nur die Vorderseite einer Drucksache aus Neudamm in die Schweiz, die laut Ausfuhrbewilligung 2 kg schwer war und als Einschreiben verschickt wurde. Die Stempel sind vom 7.9.1922, so dass die Postgebühren vom 1.7.1922 galten. Für Drucksachen ins Ausland waren 125 Pfg. pro 50 g zu entrichten, hier also 40 x 125 Pfg. = 50 Mark. Dazu kam noch die Einschreibgebühr von 2 Mark, also insgesamt 52 Mark, die durch 1 x Mi.-Nr. 191, 4 x Mi.-Nr. 194, sowie 10 x Mi.-Nr. 227 dargestellt wurden.

Viele Grüße
Bernhard
Dateianhang (verkleinert):

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20.04.17, 02:42:20
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