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Hallo liebe Teilnehmer,

herzlich willkommen zum neuen Thema Postbeförderung mit der Eisenbahn bis 1850

Versucht beim Schreiben immer sachlich zu bleiben. Drückt euch klar aus, damit jeder Leser versteht, ob ihr Fachwissen teilt oder eure Meinung zu einem Thema sagt.

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Wir wünschen viel Freude am Hobby Philatelie!
13.09.17, 22:02:32

andre1974

(Mitglied)

Hallo,

ich möchte heute ein interessantes Belegpaar aus der Vorphila-Zeit vorstellen.

Beide Belege stammen aus dem Kgr. Sachsen,Tarifzeitraum 01.01.1841 bis 30.06.1850.
Im genannten Zeitraum wurde in Pfennige und nach tatsächlicher Entfernung in Meilen taxiert.

Der erste Beleg aus dem Jahr 1841 von Leipzig nach Dresden ist ein einfacher Portobrief.
Portoberechnung:
Grundgebühr für Briefe bis 2 ½ Hektas von 3 Pfge. + 13 Pfge. (1 Pfennig pro Entfernungsmeile, lt. Meilenanzeiger für
13 Meilen. Das einfache Briefporto betrug somit 16 Pfennige.

Der zweite Beleg vom 08.05.1850 von Dresden nach Leipzig ist ein Porto-Paketbegleitbrief für ein 9 Pfund schweres Paket. Für Fahrpostsendungen galt die Packereitaxe in der Gewichts-progression von 7 – 10 Pfund, das einfache Briefporto 5fach. Das Porto hätte somit 5 x 16 Pfge. = 80 Pfennige betragen müssen, allerdings wurden nur 50 Pfennige taxiert.

Der Hintergrund dafür ist folgender:
Seit Anfang April 1839 war die erste deutsche Fern-Eisenbahnstrecke zwischen Leipzig und Dresden fertig-gestellt. Bei Beförderung von Fahrpostsendungen mit der Eisenbahn gewährte die sächsische Post eine ermäßigte Gebühr. Für die mit der Eisenbahn zurückgelegte Strecke wurde nur die aufgerundete Hälfte der Meilen gem. Meilen-anzeiger in Ansatz gebracht.

Es ergibt sich folgende Portoberechnung:
Die Hälfte von 13 Meilen = 6 ½ Meilen, aufgerundet auf
7 Meilen, somit 7 x 1 Pfg. = 7 Pfennige + 3 Pfennige Grundgebühr = 10 Pfennige x 5faches Briefporto =
50 Pfennige.

Somit dokumentieren die Belege, die tiefgreifenden Änderungen in der ersten Hälfte des 19. Jhd. und damit auch im Postwesen. Eine Portoermäßigung auf anderen Bahnstrecken fand nicht statt und entfiel mit Inkrafttreten der Taxordnung vom 01. Juli 1850.

Viele Grüße
Andre
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13.09.17, 22:03:32

Altsax

(Mitglied)

Hallo Andre,

hast Du die Taxbestimmungen dem Kolditzschen Handbuch entnommen, oder kennst Du die Originalquelle aus dem Jahre 1839? Sie müßte im Dresdner Staatsarchiv verfügbar sein und würde mich interessieren.

Ergänzen läßt sich noch, daß in Preußen ähnliche Taxermäßigungen galten.

Beste Grüße

Altsax
13.09.17, 23:09:30

andre1974

(Mitglied)

Hallo Altsax,

sind aus dem besagten Handbuch.

Die Handbücher hat mir bei den Taxbestimmungen vorallem im Bereich der Fahrpost, Bestellgebühren und schon enorm weiter-geholfen. Ich hatte schon geraume Zeit versucht, einen porto-moderierten Beleg zu bekommen, da er gut zeigt wie rasant sich in der Zeit von 1830 bis 1860 alles veränderte.

Viele Grüße
Andre
14.09.17, 17:02:44
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