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Alexander Zill

(BPP-Mitglied)

zwinkern

03.01.18, 18:03:34

dieterm

(Mitglied)

Zitat von hhaltona:
Hallo

Ich bin jetzt ein wenig unsicher
ich bin der Meinung das Herr Schlegel
eine Transportversicherung hat die auch schon greift
wenn man eine Prüfsendung an ihn abschickt
kann es auch damit zusammen hängen das er zwei beiliegende Kopien haben möchte

Ich bin mir fast sicher soetwas einmal gehört oder gelesen zuhaben


Gruß Ernst


...so ist es.

Grüße

Dieter

"Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo."
Suche ständig Notopfer- und Wohnungsbaumarken und interessante Belege hierzu
03.01.18, 18:53:57

hhaltona

(Mitglied)

freuen

Gruß Ernst
03.01.18, 19:23:09

Preussenphilatelist

(Mitglied)

Zitat von Tawwa:
Hi,

habe ich, so recht habe ich die Antwort nicht kapiert:

Zitat:

einen Satz Kopien behalten Sie für Ihre Unterlagen, den anderen Satz Kopien fügen Sie bitte der Prüfsendung bei. Die Kopien dienen für Rückfragen, wenn Sie die Marken zurück erhalten haben.


Hallo,

die Antwort gibst du dir doch selber, du fertigst 2 Sätze Kopien an, einen für dich damit du weißt was du weg geschickt hast, einen für den jeweiligen Prüfer damit er bei Sendungseingang auf Vollständigkeit prüfen kann.

Falls ein Versicherungsfall eintritt, müsstest du ja dem Prüfer auch nachweisen können was du überhaupt hingeschickt hast ( z. B. Postverlust Hinsendung der Prüfsendung - da hat der Prüfer dann ja noch garnichts vorliegen gehabt)

Beste Grüße

Benjamin

Sammelgebiete: Preussen, Auktionskataloge
03.01.18, 20:48:36

kuestrow

(Mitglied)

Seit wann haftet ein Prüfer bei Sendungsverlust.

Lt. Prüfordnung:

7. Die Gefahr für die Versendung von Prüfgegenständen trägt der Auftraggeber. Prüfsendungen sollten deshalb als Übergabe-Einschreiben (Wertersatz bei Verlust z. Zt. bis € 25), per Postexpress gegen Unterschrift oder Paket aufgegeben werden. Die günstigste Versendungsform ist zur Zeit das Paket in der Form "Freeway". Viele Prüfer verfügen auch über eine preisgünstige, private Transportversicherung für den Hin- und Rückweg, bitte erkundigen Sie sich.
03.01.18, 20:52:41

Preussenphilatelist

(Mitglied)

geändert von: Preussenphilatelist - 03.01.18, 20:56:32

Zitat von kuestrow:
Seit wann haftet ein Prüfer bei Sendungsverlust.

Lt. Prüfordnung:

7. Die Gefahr für die Versendung von Prüfgegenständen trägt der Auftraggeber. Prüfsendungen sollten deshalb als Übergabe-Einschreiben (Wertersatz bei Verlust z. Zt. bis € 25), per Postexpress gegen Unterschrift oder Paket aufgegeben werden. Die günstigste Versendungsform ist zur Zeit das Paket in der Form "Freeway". Viele Prüfer verfügen auch über eine preisgünstige, private Transportversicherung für den Hin- und Rückweg, bitte erkundigen Sie sich.


Er kann aber so bei Sendungsverlust wenigstens unterstützen und das ist auch so das dies gemacht wird, übrigens kommt es ganz auf den Prüfer an - so meine Erfahrung im beruflichen Alltag - ob dieser sich bei einem Verlust um den Schadensersatz kümmert oder nicht. Das sollte man also nicht pauschalisieren.

Beste Grüße

Benjamin

Sammelgebiete: Preussen, Auktionskataloge
03.01.18, 20:56:01

Tawwa

(Mitglied)

Hi,

super, bestens geholfen, nun habe ich es verstanden;-).
Das macht Sinn.

Gruß

Tawwa
03.01.18, 21:39:15
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