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Hallo liebe Teilnehmer,

herzlich willkommen zum neuen Thema FDC und Portogerecht

Versucht beim Schreiben immer sachlich zu bleiben. Drückt euch klar aus, damit jeder Leser versteht, ob ihr Fachwissen teilt oder eure Meinung zu einem Thema sagt.

Verzichtet auf Kommentare über andere Teilnehmer. Kommentiert gerne die Aussagen anderer. Wir wollen über Philatelie diskutieren und nicht über Philatelisten freuen

Wir wünschen viel Freude am Hobby Philatelie!
15.04.18, 16:05:41

fips4711

(Neues Mitglied)

Hallo hab mal eine Frage zum abgebildeten Brief. Ist das ein FDC? Die Wohlfahrtsmarken sind am Erstag (Ausgabetag) gestempelt und ist dieser Portogerecht.



Danke

Gruß Michael
15.04.18, 16:06:41

Lippe865

(Mitglied)

geändert von: Lippe865 - 16.04.18, 07:49:49

Hallo Michael,

da Du als neues Mitglied nun schon seit mehr als sechs Stunden ohne Antwort auf Deine FDC-Frage bist, versuche ich einmal eine Antwort:

1. Wenn das Stempeldatum der 1. 10. 1952 ist, handelt es sich zweifellos um einen FDC des Satzes Bundesrepublik Deutschland Michel-Nr. 156 bis 159.
2. Großformatige FDC sind von den FDC-Sammlern erheblich weniger begehrt als FDC im Normalformat.
3. Der Umschlag ist anscheinend sowohl waagerecht als auch senkrecht gefaltet. Darin sehe ich eine erhebliche Wertminderung.
4. Ich vermute, dass es sich nicht um einen Bedarfsbrief, sondern um einen sogenannten Sammlerbrief handelt. Ein Bedarfsbrief der Geschäftskorrespondenz einer kostenbewussten Firma wie Dr. Madaus & Co. wäre im Jahre 1952 nicht mit einem Satz Zuschlagsmarken frankert worden. Ich vermute, dass der Absender der Spesenabrechnung in Nürnberg jemanden in der Posteingangsstelle der Firma Dr. Madaus & Co in Köln kannte, der ihm den Umschlag zurückgesandt hat und dazu den großen Umschlag kreuz und quer gefaltet hat. Im Wissen, dass er den Umschlag zurück erhalten würde, hat der Absender den Zuschlags-Anteil der Frankatur vielleicht sogar aus eigener Tasche bezahlt, weil er so einen FDC mit der Zuschlags-Satzfrankatur sehr preisgünstig (27 Pfennig als Summe der Zuschläge) erhalten wollte.
5. Der Absender hat die Marken offensichtlich so auf den Umschlag geklebt, dass bei zwei zentralen Stempelabschlägen, um die er möglicherweise bei der Aufgabe des Einschreibens gebeten hat, jeweils nur kleine Eckstempel auf die Marken gelangen konnten. Das entsprach der damaligen Sammelmode, das Markenbild möglichst wenig durch die Stempelabschläge zu beeinträchtigen. Diese Sammelmode hat sich inzwischen vollständig verändert: Heute werden Marken mit zentrischen Abschlägen bevorzugt, bei denen Ort und Datum vollständig auf der Marke lesbar sind.

So, jetzt hast Du wenigstens EINE Antwort auf Deine Frage. Ich weiß nicht, ob Du damit zufrieden bist.

Grüße aus Westfalen in das 4711-Land und anderswohin,

Hans Rummenie
15.04.18, 22:33:15

fips4711

(Neues Mitglied)

Hallo Hans,

Erstmal Danke für die ausführliche Erklärung, nun hab ich wieder was gelernt und Antwort auf meine Frage.
Ist auch nicht mein Sammelgebiet kann aber ein Freund damit weiter helfen ein schönen abend

Gruß Michael
15.04.18, 22:52:01

hackhard

(Mitglied)

Zurm Thema portogerecht:

Portoperiode 1.9.1948 bis 30.6.1954:
Frankiert 1.10.1952 80 Pf

Brief über 20g bis 250 g 40 Pf
1.9.1948 bis 31.3.1966
Einschreibgebühr: 40 Pf
1.9.1948 bis 30.6.1954

Somit ist der Beleg portogerecht, aber ich schließe mich
den Aussagen der ersten Antwort an.

Eberhard
16.04.18, 13:46:27

fips4711

(Neues Mitglied)

Mein Dank auch an Eberhard
16.04.18, 18:28:38
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