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jokama

(Mitglied)

aber das Loriot-Urteil zeigt doch, was in der deutschen Justiz alles möglich ist

Manfred
26.06.18, 15:03:54

dieterm

(Mitglied)

Zitat von jokama:
aber das Loriot-Urteil zeigt doch, was in der deutschen Justiz alles möglich ist

Manfred


...da ging es um Urheberrechte - das ist wieder eine völlig andere Baustelle.

"Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo."
Suche ständig Notopfer- und Wohnungsbaumarken und interessante Belege hierzu
26.06.18, 15:06:36

drmoeller_neuss

(Mitglied)

Zitat von dieterm:

. . .
Normalerweise wurde jedoch von den Adressaten Besitz und Eigentum an den Briefen aufgegeben. Damit wird das Eis auch extrem dünn, wenn ich mich auf eine Persönlichkeitsverletzung berufen will.
. . .


Das trifft zu, wenn Du Belege mit Deiner eigenen Adresse verschenkst. Wenn ich an einen dritten einen Brief schicke, gebe ich natürlich den Besitz und das Eigentum am Umschlag auf, das gibt aber dem Empfänger noch lange nicht das Recht, den Umschlag mit meinem Absender im Internet zu "veröffentlichen".

Wenn nur der Absender oder Adressat ersichtlich ist, dürfte die Situation in den meisten Fällen unproblematisch sein, wenn es sich nicht gerade um einen Mitarbeiter eines Geheimdienstes handelt. Schliesslich kann ich die Daten aus auch dem Telefonbuch oder vom Klingelschild abschreiben.

Die Kombination von Adressat und Absender dürfte die problematischste Stelle sein. Ich habe einige Postkarten eines bekannten Versandhauses aus Flensburg. Kurz nach der Wende bestand in der DDR offenbar ein erhöhter Bedarf an Artikeln zur "Ehehygiene" aus eben besagtem Versandhaus. Solche Postkarten würde ich nur mit geschwärztem Absender zeigen.

Also wie dieterm schon empfohlen hat: mit einem guten Klimagerät die ganze heiße Luft verarbeiten. Und ansonsten einfach den gesunden Menschenverstand einschalten, und im Zweifel die Adresse oder den Absender abdecken.

Leichtfertig sollte man damit nicht umgehen. Als Sammler moderner Marken sind wir auf Behörden und Privatleute angewiesen, die den Datenschutz Datenschutz sein lassen, und die Umschläge nicht einfach in den Reisswolf stecken.
26.06.18, 16:14:11

stampsteddy

(Mitglied)

geändert von: stampsteddy - 26.06.18, 23:14:34

Hallo,

im Zuge der EU-Datenschlumpfverordnung, ist ein neues philatelistisches Sammelgebiet entstanden!

Das Sammelgebiet der "Datenschutz-Vorläuferbelege"!

Nachstehend ein im Jahre 1851 beförderter Beleg, welcher für jeden Datenschlumpfbeauftragten einen unverzichtbaren Höchstgenuß für die eigene Sammlung darstellt.



Bei einem Ausrufpreis von nur Euro 100.- ist davon auszugehen, dass dieser Beleg in höhere Sphären im Zuschlag aufsteigen wird. Ist doch vor allem die Unkenntlichmachung des Empfängernamens höchst attraktiv gestaltet bzw. in künstlerischer Hinsicht von hoher Güte und sie stammt mit großer Wahrscheinlichkeit aus dem 19. Jahrhundert, wurde vielleicht sogar schon kurz nach der Beförderung vorgenommen.

Daher bedarf es unbedingt einem Prüfergutachten, welches genau datiert, wann die Schwärzung des Empfängernamens vorgenommen wurde und darüberhinaus ist der Kunstbeirat des Minsteriums der Finanzen zu befragen, mit welcher Note die künstlerische Gestaltung zu bewerten ist.

Beste Grüße
Markus

26.06.18, 22:55:45

Herby

(Mitglied)

geändert von: Herby - 27.06.18, 00:10:01

Hallo Teddy!

Also ich sehe in dem Balken hier eher die Unterschrift des geschätzten Prüfers Jäscke-Lantelme freuen
Dateianhang:

 Jäscke.JPG (21.52 KByte | 11 mal heruntergeladen | 236.73 KByte Traffic)

27.06.18, 00:08:10
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