Autor Nachricht

Administrator

(Administrator)

Hallo liebe Teilnehmer,

herzlich willkommen in diesem neuen Thema.

Versucht beim Schreiben immer sachlich zu bleiben. Drückt euch klar aus, damit jeder Leser versteht, ob ihr Fachwissen teilt oder eure Meinung zu einem Thema sagt.

Verzichtet auf Kommentare über andere Teilnehmer. Kommentiert gerne die Aussagen anderer. Wir wollen über Philatelie diskutieren und nicht über Philatelisten freuen

Wir wünschen viel Freude am Hobby Philatelie!
01.10.09, 14:54:00

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 01.10.09, 15:03:24

Im sächsischen Postverordnungsblatt von 1852 findet sich Helgoland betreffend folgende Regelung:

"Die Korrespondenz nach und von Helgoland wird während der Badezeit durch Privatdampfböte befördert und unterliegt außer dem Vereinsporto von 3 Sgr. für den einfachen Brief, einer Taxe von 1 1/2 Sgr. für jeden Brief ohne Unterschied des Gewichts. Diese Briefe können übrigens unfrankiert oder ganz frankiert abgesandt werden."

Das ist die einzige mir bekannte Regelung, nach der eine Brieftaxe völlig gewichtsunabhängig gestaltet worden ist.

Lt. Lemberger blieb die Taxe bis 1866 unverändert. Anderen Quellen zufolge gab es eine Änderung dahingehend, daß auch der 1 1/2 Sgr. - Anteil für die Seebeförderung der regulären Briefprogression unterlag.

Kennt jemand die exakten Taxbestimmungen bzw. diebezügliche Primärquellen?

Altsax
Dateianhang:

 Helgoland - Störmthal, 24.7.1854 kl.jpg (181.31 KByte | 21 mal heruntergeladen | 3.72 MByte Traffic)

Dateianhang (verkleinert):

 Altenburg - Helgoland 27.7.1862 kl.jpg (155.21 KByte | 13 mal heruntergeladen | 1.97 MByte Traffic)

Dateianhang (verkleinert):

 Geringswalda - Helgoland 28.8.1862 kl.jpg (177.85 KByte | 13 mal heruntergeladen | 2.26 MByte Traffic)

01.10.09, 14:55:00

siegfried spiegel

(Mitglied)

geändert von: siegfried spiegel - 01.10.09, 16:14:00

Vielleicht hilft das weiter. verwirrt


Dateianhang:

 Kohl-1.jpg (157.99 KByte | 15 mal heruntergeladen | 2.31 MByte Traffic)

Dateianhang:

 Kohl-2.jpg (167.18 KByte | 8 mal heruntergeladen | 1.31 MByte Traffic)

Dateianhang:

 Kohl-3.jpg (174.77 KByte | 7 mal heruntergeladen | 1.19 MByte Traffic)

Dateianhang:

 Kohl-4.jpg (174.2 KByte | 7 mal heruntergeladen | 1.19 MByte Traffic)

01.10.09, 16:12:46

Altsax

(Mitglied)

Hallo Siegfried,

vielen Dank für die scans aus dem Kohl-Handbuch. Trotz ihrer Ausführlichkeit geben sie aber leider keine Aufklärung in dem entscheidenden Punkt. Auch dort ist einerseits von gewichtsunabhängiger Seetaxe die Rede, an anderer Stelle wird aber die Grundgebühr von 2 S (1 1/2 Sgr.) als nur bis 2 Loth Gewicht als gültig bezeichnet.

Ohne Primärquellen scheint mir das nicht lösbar zu sein.

Beste Grüße

Altsax
01.10.09, 16:59:10

bayern klassisch

(Gast)

Hallo Siegfried Spiegel,

vielen Dank für die Scans - interessant. freuen

Liebe Altsax,

für Bayern, nicht eben ein für Helgoland wichtiges Postgebiet, galt ab 1852 die Taxe von 9 Kr. Franko bzw. 12 Kr. Porto und die unveränderte Transittaxe von 5 Kr. (1,5 Sgr.) je Loth.

Eine gewichtsunabhängige Transittaxe kann ich mir nicht vorstellen, denn bayerische Postkunden mussten ja im Frankofall wissen, was sie zu bezahlen hatten. Und ein 6 löthiger Brief der 7. Gewichtsstufe hätte dann 21 Groschen bzw. 63 Kr. für den Postverein gekostet, aber nur 5 Kr. bzw. 1,5 Sgr. oder Ngr. für die Strecke Hamburg - Helgoland?

Das kann ich mir kaum vorstellen.

Da Hamburg nur nominell zum 1.1.1852 zum Postverein kam, ist dieses Datum womöglich irrelevant oder koinzidiert mit einem Postvertrag, der zufällig zu diesem Datum in Kraft trat. De facto war Hamburg über die preußische Postverbindung schon (mit leichter Verzögerung) seit November 1850 im Postverein und über die Taxis - Schiene ab dem 1.5.1851 mit Hin- und Her - Postvereinstaxen eingegliedert worden.

Primärunterlagen dürften die Archive von Taxis, Hamburg und Preußen haben.

Liebe Grüsse vom urmel
01.10.09, 20:02:42

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 01.10.09, 20:20:18

Zitat von urmel:

Eine gewichtsunabhängige Transittaxe kann ich mir nicht vorstellen,


Lieber urmel,

lt. Kohl-Handbuch erwähnt das preußische Generalpostamt ausdrücklich eine gewichtsunabhängige Taxe für den Seepostanteil. Auf dieser Mitteilung dürfte auch die wörtlich zitierte sächsische Postverordnung beruhen.

Für mich sind zwei Versionen denkbar:

a) "gewichtsunabhängig" ist schlampig formuliert. Gemeint wäre von Anfang an die im Kohl Handbuch erwähnte Unterteilung in Briefe bis 2 Loth und schwerere.

b) die ursprünglich festgelegte "Gewichtsunabhängigkeit" wurde später geändert.

Immerhin ist der gezeigte Postvereins-Doppelbrief nur mit 1 1/2 Ngr. frankiert unbeanstandet gelaufen. Bis zum Aufgabezeitpunkt 1862 hat es, wenn ich nichts übersehen habe, auch in den sächsischen Postverordnungen keine Änderungsmitteilung gegeben. Somit dürften auch die Preußen keine entsprechende Mitteilung gemacht haben. Möglicherweise war die Problematik schon deshalb ohne Bedeutung, weil die Urlauberkorrespondenz kaum je höhere Gewichte erreichte. Mein Doppelbrief ist jedenfalls der einzige, den ich jemals gesehen habe.

Liebe Grüße

Altsax
01.10.09, 20:19:11

bayern klassisch

(Gast)

Lieber Altsax,

weil ich es vorhin zu erwähnen vergessen hatte: Mit solch herrlichen Briefen kämst du dem Weltbestand von Bayern nach Helgoland schon sehr nah.

Ich bezweifle nicht die "Seeportotaxen", die, wenn sie britisch waren, in der Regel je Unze, also 2 löthig, gerechnet wurden. Ich werde, wenn ich Zeit habe und es nicht vergessen sollte, mal das Jahr 1852 diesbezüglich durchforsten.

Aber eine unlimitierte Transittaxe widerspräche allem, was ich bisher an Postgeschichte aufgesogen habe, und das ist so wenig nicht.

Liebe Grüsse vom urmel
01.10.09, 20:31:04

siegfried spiegel

(Mitglied)

Ich komme mit dem Vorphilabrief aus Helgoland nicht klar.
Aus dem Ankunftsstempel Grimma 28 Jul 1854 entnehme ich, daß der Brief während der Badesaison, also zwischen Mitte Juni bis September aufgegeben wurde.
Nach der Tarifordnung lt. Lemberger wäre der Tarif zwischen 1852 und Juni 1866 für einfache Briefe beliebiger Entfernung 6 Schillinge. Auf dem Brief sehe ich eine 4 und 4,5.
Der Langstempel I von Helgoland wurde lt. Literatur erst vom Hamburger Hauptpostamt angebracht. Er müsste einen Schlußpunkt haben, den ich aber auf dem Scan nicht erkennen kann.
Vielleicht können wir das noch aufklären, ich habe die beiden Seiten aus dem Lemberger beigefügt.



Dateianhang (verkleinert):

 Tarifordnung.jpg (129.59 KByte | 16 mal heruntergeladen | 2.02 MByte Traffic)

Dateianhang (verkleinert):

 Langstempel.jpg (112.9 KByte | 14 mal heruntergeladen | 1.54 MByte Traffic)

01.10.09, 21:46:59

Altsax

(Mitglied)

Zitat von urmel:

Aber eine unlimitierte Transittaxe widerspräche allem, was ich bisher an Postgeschichte aufgesogen habe, und das ist so wenig nicht.


Lieber urmel,

genau das macht die Angelegenheit ja so spannend!

In der sächsischen Verordnung ist übrigens von "Hamburger Privat-Böten" die Rede. Die Taxe könnte also auf einer Vereinbarung mit der Reederei beruhen, deren Charakter nicht unbedingt üblichen postalischen Gepflogenheiten entspricht.

Liebe Grüße

Altsax
01.10.09, 21:53:31

Altsax

(Mitglied)


Nach der Tarifordnung lt. Lemberger wäre der Tarif zwischen 1852 und Juni 1866 für einfache Briefe beliebiger Entfernung 6 Schillinge. Auf dem Brief sehe ich eine 4 und 4,5.
Der Langstempel I von Helgoland wurde lt. Literatur erst vom Hamburger Hauptpostamt angebracht. Er müsste einen Schlußpunkt haben, den ich aber auf dem Scan nicht erkennen kann.


Hallo Siegfried,

die beiden blauen Taxen lauten jeweils auf 4 1/2 (Sgr.). Die rote ist, wie in Sachsen üblich, als 4 5/10 (Ngr.) angegeben. Das entspricht den genannten Gesamttaxen von 6 Schillingen bzw. 4,5 Sgr. (Ngr.).

Einen Punkt hinter "Helgoland" kann ich auch unter starker Vergrößerung nicht erkennen. Ob er beim Stempelwerkzeug fehlte oder nur beim Abschlag nicht gekommen ist, müßten Spezialisten an Hand der sonstigen Charakteristika klären.

Beste Grüße

Altsax
01.10.09, 22:04:26
Gehe zu:
Forum Regeln:

Es ist ihnen nicht erlaubt, neue Beiträge zu schreiben.
Es ist ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu erstellen.
Es ist ihnen nicht erlaubt, ihre Beiträge zu bearbeiten.
Es ist ihnen nicht erlaubt, ihre Beiträge zu löschen.


HTML Code ist AUS
Board Code ist AUS
Smilies sind AUS
Umfragen sind AUS

Benutzer in diesem Thema
Es lesen 0 Gäste und folgende Benutzer dieses Thema:
Archiv
Ausführzeit: 0.0999 sec. DB-Abfragen: 14
Powered by: phpMyForum 4.1.4 © Christoph Roeder
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste und erhöhen deinen Komfort. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden! Datenschutzerklärung