Autor Nachricht

Administrator

(Administrator)

Der nachfolgende Text wurde automatisch eingefügt.

Hallo liebe Teilnehmer,

herzlich willkommen zum neuen Thema Zustellung in Preußen

Versucht beim Schreiben immer sachlich zu bleiben. Drückt euch klar aus, damit jeder Leser versteht, ob ihr Fachwissen teilt oder eure Meinung zu einem Thema sagt.

Verzichtet auf Kommentare über andere Teilnehmer. Kommentiert gerne die Aussagen anderer. Wir wollen über Philatelie diskutieren und nicht über Philatelisten freuen

Wir wünschen viel Freude am Hobby Philatelie!
23.09.18, 12:22:57

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 23.09.18, 12:24:51

Hallo zusammen,

der nachfolgend gezeigte Brief ist an einen Empfänger in einem Hotel gerichtet und sollte dort aufbewahrt werden, wenn er dort nicht anzutreffen sein sollte, sozusagen "hotellagernd".

Meine Frage zielt auf die einschlägigen preußischen Zustellbestimmungen, die möglicherweise unterschieden zwischen gewöhnlichen und recommandierten resp. Wertbriefen.

In welchen Fällen durfte denn wie vom Absender gewünscht verfahren werden, und in welchen war persönliche Übergabe zwingend vorgeschrieben?

Beste Grüße

Altsax
Dateianhang (verkleinert):

 Dresden - Breslau, 28.4.1864, Hotelzustellung.jpg (247.66 KByte | 13 mal heruntergeladen | 3.14 MByte Traffic)

Dateianhang (verkleinert):

 Dresden - Breslau, 28.4.1864, Hotelzustellung, rs.jpg (150.16 KByte | 2 mal heruntergeladen | 300.31 KByte Traffic)

23.09.18, 12:23:57

lehrling

(Mitglied)

Hallo Altsax,
eine konkrete Vorschrift kenne ich leider nicht, aber vlt hilft dieser Abschnitt aus der Verfügung No 95 von 1862.
Zumindest meine ich, dass daraus entnommen werden kann, dass bezüglich der Sendungsart keine Unterschiede gemacht wurden.

"Mit Bezug hierauf werden die Post Anstalten angewiesen bei der am Annahme Fenster erfolgenden Auflieferung solcher an nicht in die Handelsregister eingetragene Gesellschaften c gerichteten Sendungen insbesondere bei der Einlieferung von an solche Gesellschaften c adressirten Packeten recommandirten Sendungen Briefen mit baaren Einzahlungen Geld und Werthsendungen darauf zu achten ob der Adresse der Name derjenigen Person an welche die Sendung behändigt werdeu soll beigefügt ist und event den Auflieferer um die eigenhändige Beifügung des Namens der genannten Person zu ersuchen Will der Auflieferer diesem Ersuchen nicht stattgeben so hat die PostAnstalt die Annahme der Sendung zwar nicht zu beanstanden indessen hat der Absender die etwaigen hieraus für ihn entspringenden nachtheiligen Folgen sich selbst beizumessen
Berlin den 20 September 1862 "

Gruß lehrling

23.09.18, 19:16:05

Altsax

(Mitglied)

Hallo Lehrling,

die sächsische Post unterschied zwischen gewöhnlichen Briefen und solchen mit Zustellbestätigung.

Beste Grüße

Altsax
Dateianhang:

 PV 21ß1, Zustellvorschrift.jpg (109.49 KByte | 0 mal heruntergeladen | 0 Byte Traffic)

24.09.18, 09:01:39
Gehe zu:
Forum Regeln:

Es ist ihnen nicht erlaubt, neue Beiträge zu schreiben.
Es ist ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu erstellen.
Es ist ihnen nicht erlaubt, ihre Beiträge zu bearbeiten.
Es ist ihnen nicht erlaubt, ihre Beiträge zu löschen.


HTML Code ist AUS
Board Code ist AUS
Smilies sind AUS
Umfragen sind AUS

Benutzer in diesem Thema
Es lesen 1 Gäste und folgende Benutzer dieses Thema:
Archiv
Ausführzeit: 0.0579 sec. DB-Abfragen: 14
Powered by: phpMyForum 4.1.4 © Christoph Roeder
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste und erhöhen deinen Komfort. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden! Datenschutzerklärung