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Meinhard

(Mitglied)

Kaiserkopf nach rechts.

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21.10.18, 10:09:58

Meinhard

(Mitglied)

Doubletten als Beispiel hier Kaiserkopf nach rechts. Das Gleiche wäre auch bei den anderen Ausgaben und zuletzt noch 1 Bild von Zeitungsmarken, welche noch nicht genau zugeteilt wurden und noch genau überprüft werden. Das Gleiche wäre bei den Merkuren, etc.

Also waren es doch "einige HUNDERT" Marken, aus welcher die Prüfersammlung bestand. Hoffe, damit alle Unklarheiten beseitigt zu haben.

Schöne Grüße an alle ins Forum,
Meinhard
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21.10.18, 10:15:53

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 21.10.18, 11:35:47

Zitat von Hugo67:
leicht offtopic, aber die Frage stellt sich quasi von selbst:
Herr Rismondo war demnach BPP-Prüfer für ein Gebiet, für das er selbst keine Vergleichssammlung besaß ? Ich war bislang der Meinung, man bräuchte so etwas, um BPP-Prüfer zu werden (und zu bleiben)


Hallo Hugo,

ob und ggf. wie der Prüferbund sich die Eigentumsverhältnisse an der Prüfsammlung nachweisen läßt, entzieht sich meiner Kenntnis. Letztlich kommt es aber darauf nicht unbedingt an. Von Bedeutung ist die ständige Verfügbarkeit des Materials, und die war im vorliegenden Falle immer gegeben.

Beste Grüße

Altsax
21.10.18, 11:21:12

Hugo67

(Mitglied)

Zitat von Altsax:
Zitat von Hugo67:
leicht offtopic, aber die Frage stellt sich quasi von selbst:
Herr Rismondo war demnach BPP-Prüfer für ein Gebiet, für das er selbst keine Vergleichssammlung besaß ? Ich war bislang der Meinung, man bräuchte so etwas, um BPP-Prüfer zu werden (und zu bleiben)


Hallo Hugo,

ob und ggf. wie der Prüferbund sich die Eigentumsverhältnisse an der Prüfsammlung nachweisen läßt, entzieht sich meiner Kenntnis. Letztlich kommt es aber darauf nicht unbedingt an. Von Bedeutung ist die ständige Verfügbarkeit des Materials, und die war im vorliegenden Falle immer gegeben.

Beste Grüße

Altsax

Diese Aussage deckt sich aus meiner Sicht nicht mit den Angaben des BPP:
https://www.bpp.de/de/Mitgliedsaufnahme.html
Dort steht "eigene Prüfsammlung", nicht "Prüfstücke, auf die Zugriff besteht"
21.10.18, 17:26:58

dieterm

(Mitglied)

Zitat von Hugo67:
Zitat von Altsax:
Zitat von Hugo67:
leicht offtopic, aber die Frage stellt sich quasi von selbst:
Herr Rismondo war demnach BPP-Prüfer für ein Gebiet, für das er selbst keine Vergleichssammlung besaß ? Ich war bislang der Meinung, man bräuchte so etwas, um BPP-Prüfer zu werden (und zu bleiben)


Hallo Hugo,

ob und ggf. wie der Prüferbund sich die Eigentumsverhältnisse an der Prüfsammlung nachweisen läßt, entzieht sich meiner Kenntnis. Letztlich kommt es aber darauf nicht unbedingt an. Von Bedeutung ist die ständige Verfügbarkeit des Materials, und die war im vorliegenden Falle immer gegeben.

Beste Grüße

Altsax

Diese Aussage deckt sich aus meiner Sicht nicht mit den Angaben des BPP:
https://www.bpp.de/de/Mitgliedsaufnahme.html
Dort steht "eigene Prüfsammlung", nicht "Prüfstücke, auf die Zugriff besteht"


...der Begriff "eigene Prüfsammlung" dürfte im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht im Sinne von einer eigentumsrechtlich "eigenen" Sammlung zu verstehen sein. Das gäbe nämlich keinen Sinn. Maßgeblich kann nur sein, was einem Prüfer jederzeit und ohne Einschränkungen zugänglich ist.

Ich sehe das deshalb genau so, wie Altsax.

Dieter


"Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo."
Suche ständig Notopfer- und Wohnungsbaumarken und interessante Belege hierzu
21.10.18, 18:29:33

Hugo67

(Mitglied)

Gibt es hierzu eine entsprechende Aussage seitens des BPP ?
Ich bleibe dabei, dass der Begriff "eigene Sammlung" nicht in diesem Sinne auslegungsfähig ist.
21.10.18, 18:40:43

dieterm

(Mitglied)

Zitat von Hugo67:
Gibt es hierzu eine entsprechende Aussage seitens des BPP ?
Ich bleibe dabei, dass der Begriff "eigene Sammlung" nicht in diesem Sinne auslegungsfähig ist.


...welchen Sinn sollte eine abweichende Auslegung machen?


"Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo."
Suche ständig Notopfer- und Wohnungsbaumarken und interessante Belege hierzu
21.10.18, 18:44:11

lehrling

(Mitglied)

Hallo Hugo67,
bist du der Ansicht, dass die Schlegels jeweils eine eigene Prüfsammlung haben?


Gruß lehrling
21.10.18, 19:17:24

Hugo67

(Mitglied)

geändert von: Hugo67 - 21.10.18, 23:19:09

Anstelle dass die Diskussion hier weiter in all Richtungen offtopic gelenkt wird, würde mich interessieren, ob jemand meine Frage konkret beantworten kann, am besten mit klarer Aussage des BPP, was unter "eigener Prüfsammlung" zu verstehen ist.
Wenn es genügt, dass der Prüfer jemanden kennt, der die Prüfstücke bei Bedarf zur Verfügung stellt, kann dieser Umstand sicherlich, auch ohne dass weitere Spekulationen ins Kraut schießen, zwanglos von BPP-Seite bestätigt werden.
21.10.18, 23:18:35

Alexander Zill

(BPP-Mitglied)

Hallöle,

mit welchem Hintergedanken wird hier eigentlich diskutiert? Die Spekulationen um den Begriff "eigene" halte ich bei allem Respekt für kleinkariert. Mit Verlaub: Mir ist es absolut egal, wem das Album gehört, in das der Prüfer hineinschaut, so lange er das jederzeit tun kann und uneingeschränkten Zugriff hat. Einige Prüfer arbeiten eng zusammen, in einem Büro und da drängt sich schnell die Frage auf, ob dazu nun der Form halber zwei Prüfsammlungen notwenig sind. Viele Frage beantwortet die Logik, ohne dass man ein Drama daraus machen muss.

Ich persönlich habe mir nie darüber Gedanken gemacht und bin dabei - wie viele Prüfer - eine Vergleichssammlung weiter auszubauen. Das ist im Regelfall relativ langweilig, weil es mit einer Sammlung wenig zu tun hat, finanziell aufwändig, weil leider auch teure Stücke in dieses Lager hineinmüssen und wenig erstrebenswert, da man auch mit mängelbehafteten Stücken arbeiten kann.

Wichtig ist das Ergebnis und das ist bei Thilo Rismondo über alle Zweifel erhaben.

Grüße

Alexander
22.10.18, 08:42:35
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