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xg1651

(Mitglied)

Zitat von Thomas.K:


– nehmen wir 300 € an, versichert, der hat, solange nicht amtlich bestätigt ist, dass Briefmarken nicht unter den Begriff „Waren“ fallen, erst einmal die berühmte „A“-Karte gezogen.

Thomas


Bei 300 Euro würde ich mich aber definitiv für Wertbrief entscheiden:

2.
Für Sendungen mit der Zusatzleistung WERT INTERNATIONAL auf den Be
-
trag der vereinbarten Haftung, maximal jedoch 5.000 EUR. Die Wertgren
-
zen gemäß Abschnitt 2 Abs. 2 Ziffer 7 und 8 bleiben unberührt.
16.01.19, 18:49:48

xg1651

(Mitglied)

geändert von: xg1651 - 16.01.19, 18:59:55

Valoren der Klasse II, zulässig bis zu einem Wert von 500 EUR

Die nachfolgend aufgeführten Wertpapiere und anderen Wertgegenstände (Valoren Klasse II) sind nur bis zu einem tatsächlichen Wert von 500 EUR pro DHL Paket bzw. pro DHL Express Sendung zulässig.

Im nationalen Versand PAKET und EXPRESS sind alle Valoren der Klasse II auf eine Einlieferung von 500 EUR pro Empfänger und Tag beschränkt, auch wenn es sich um mehrere Sendungen handelt.

Im internationalen Versand sind außerdem bis zu einem Wert von 25.000 EUR zulässig:

Schmuck (z. B. aus Perlen, Korallen, Bernstein), Uhren
Edelsteine
Kunstgegenstände, Gemälde, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten (z. B. Sammlerwertgegenstände wie ungültige Sammlerbriefmarken, -münzen [ohne Edelmetallanteil], -banknoten und -telefonkarten)

Wertpapiere, d.h. bank-und geldwerte Papiere, für die im Schadensfall keine Sperrung sowie kein Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden kann und die leicht auf dritte übertragbar sind, zum Beispiel:
Gültige Briefmarken (inländische und ausländische)
Dividendengutscheine (auch entwertete)
Gewinnanteilsscheine
Eintrittskarten und Fahrkarten (übertragbar)
Gutscheine, Coupons (auch entwertete)
-------------------------------------------------------------
WERT INTERNATIONAL ab 2019

Relevant für:

BRIEF INTERNATIONAL (Dokumentenversand)
Warenpost International mit Unterschrift

Einschränkungen

Die Einfuhr bestimmter Gegenstände in einzelne Länder kann beschränkt oder ausgeschlossen sein. Bitte beachten Sie die Einlieferungs- und Zollvorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes und die Zollhinweise.
Höchstbeträge

Wertvolle Gegenstände (außer Bargeld) können Sie bis zu einem festgelegten Höchstbetrag mit Warenpost International versenden.
Die Deutsche Post unterscheidet Valoren der Klasse I und II.

Frankierung

Bitte frankieren Sie das Entgelt für die erhöhte Haftung nicht auf der Sendung. Dieser Betrag wird bei der Annahme in der Filiale vereinnahmt.
16.01.19, 18:55:20

Thomas.K

(Mitglied)

Das ist klar, Wertbrief nur noch für Dokumente, aber ein Paket International mit Wert bis € 500 ist weiterhin möglich. Nur der Wertbrief über € 300,00 nach Australien, um beim Beispiel zu bleiben, hätte bisher € 9,50 gekostet. Das Paket nun kostet € 47,00 und muss mit einer Zollinhaltserklärung versehen sein, was dann in den meisten Ländern auch dazu führen wird, das Einfuhrzölle erhoben werden.
16.01.19, 19:38:39

xg1651

(Mitglied)

geändert von: xg1651 - 16.01.19, 19:42:20

Briefmarken sind doch ganz klar Dokumente, Beförderungsquittungen für Briefe
16.01.19, 19:41:27

kuestrow

(Mitglied)

Hallo Thomas,

auch bei einen Einschreiben nach Australien mußt du eine Zollerklärung ausfüllen und rückseitig auf das Einschreiben kleben.

Gruß

Jens
16.01.19, 19:41:31

xg1651

(Mitglied)

geändert von: xg1651 - 16.01.19, 19:45:54

... und Briefmarkenhändler schreiben bei Inhalt bevorzugt "paper" drauf, ich habe auch nie dabei ein Problem mitbekommen, außer bei einer Prüfsendung in die Schweiz und den Zirkus machte der Deutsche Zoll.
16.01.19, 19:43:49

Thomas.K

(Mitglied)

Bei WERT International musste ich nie eine Zollerklärung hinzufügen, da laut den Bestimmungen für die erhöhte Haftung, der Inhalt und Wert der Sendung keinesfalls ersichtlich sein durfte.

Das mit den Dokumenten oder Papers ist bei WERT International erst dann ein Problem, wenn die Sendung verloren geht und der Haftungsfall eintritt. Da wird es nun schwierig, da Du dann nun nachweisen musst, was die Neuerstellung oder Neu- Beschaffung der oder des verlorenen Dokuments kostet. Da wird es dann schwierig bis fast unmöglich. Bisher hatte man den Wert der verlorenen Sendung mit Briefmarken anhand von Rechnungen oder ähnlichem nachgewiesen und gut war es.

Thomas
16.01.19, 20:23:08

kuestrow

(Mitglied)

Wenn du nie eine Zollerklärung ausfüllen mußtest dann hast du Glück gehabt das deine Briefe ankamen.

Die Zollerklärung ist für das Zielland gedacht damit sie ihre Einfuhrsteuer bekommen.
natürlich kannst du auch einen x-beliebigen Betrag ausführen (ansonsten lockt es wieder Gauner an)

Gruß

Jens
16.01.19, 20:27:18

Lerche10

(Mitglied)

Briefmarken sind lediglich im Einschreiben International seit dem 01.01.2019 untersagt

Im Einschreiben National können Briefmarken weiterhin bis zum Wert von 20/25 Euro versendet werden

Im Einschreiben WERT National und International ist der Versand bis 500 Euro Wert pro Sendung erlaubt und versichert.

Die Post hat mir bisher, oft nach langem "Kampf" alle verloren gegangenen Einschreibsendungen zum vollen Wert ersetzt. Man darf nur nicht gleich bei einem Negativ Bescheid aufgeben.

26.01.19, 13:44:21

Thomas.K

(Mitglied)

Zitat von Lerche10:
Briefmarken sind lediglich im Einschreiben International seit dem 01.01.2019 untersagt

Im Einschreiben National können Briefmarken weiterhin bis zum Wert von 20/25 Euro versendet werden

Im Einschreiben WERT National und International ist der Versand bis 500 Euro Wert pro Sendung erlaubt und versichert.

Die Post hat mir bisher, oft nach langem "Kampf" alle verloren gegangenen Einschreibsendungen zum vollen Wert ersetzt. Man darf nur nicht gleich bei einem Negativ Bescheid aufgeben.



@ Lerche 10,

in welcher Verordnung oder Ausführungsbestimmung der Deutsche Post AG wird das so angeführt? Das wäre enorm wichtig und würde die Situation, für alle die keine private Transportversicherung haben, erheblich entschärfen!

Nur laut den aktuellen Bestimmungen dürfen im Brief International ab 01.01.2019 keinen Waren mehr versandt werden und Briefmarken werden als Ware eingestuft und nicht als Dokument! Wenn die Grundsendeart nicht mehr möglich ist, entfallen doch automatisch auch alle Zusatzleistungen, die für diese Sendeart möglich waren.

Briefmarken darf man international nur noch im Päckchen oder Paket versenden. Gewerbliche Verkäufe haben noch die Möglichkeit des Versandes mit Warenpost International. Aber von einer Wertversicherung über die Haftungsgrenze von 30 SZR bei Versand gegen Empfängerunterschrift habe ich bei Warenpost international bisher noch nichts gelesen.

Natürlich steht es einem frei, nachdem das Briefgeheimnis immer noch gilt, weiterhin Briefmarken, gegebenenfalls auch mit Wertversicherung per Brief zu verschicken. Nur ich befürchte sehr stark, dass im Verlustfall die Post keinen einzigen Cent ersetzen wird.

Viele Grüße

Thomas
26.01.19, 15:32:23
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