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Hallo liebe Teilnehmer,

herzlich willkommen zum neuen Thema Oldenburg MiNr. 10 a und 10 b, neue Erkenntnisse

Versucht beim Schreiben immer sachlich zu bleiben. Drückt euch klar aus, damit jeder Leser versteht, ob ihr Fachwissen teilt oder eure Meinung zu einem Thema sagt.

Verzichtet auf Kommentare über andere Teilnehmer. Kommentiert gerne die Aussagen anderer. Wir wollen über Philatelie diskutieren und nicht über Philatelisten freuen

Wir wünschen viel Freude am Hobby Philatelie!
25.11.20, 22:19:40

stampsteddy

(Mitglied)

geändert von: stampsteddy - 25.11.20, 22:22:28

Hallo,

es verdichten sich die Indizien, dass MiNr. 10 b moosgrün nicht aus der II. sondern vollständig der I. Auflage entstammt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die moosgrünen Marken solche der II. Auflage darstellen, ist extrem gering.

Die Angaben, in Bezug der Auflagenzuordnung, welche einst ein Hugo Krötzsch veröffentlicht hat, erachte ich nicht nur als fragwürdig sondern als grundsätzlich falsch. Das Ganze wiederholt sich, wie bereits von mir im entsprechenden Thema angedeutet, bei MiNr. 11

Der Michel-Katalog hatte die Angaben von Krötzsch blindlings übernommen und katalogisiert, in Bezug der Auflageneinteilung, noch heute nach Krötzsch.

Da schreibt einfach einmal jemand etwas vor über 100 Jahren in eine Abhandlung und bis heute möchte keiner die Fehlerhaftigkeit der Angaben bemerkt haben?

Beste Grüße
Markus

25.11.20, 22:20:40

drmoeller_neuss

(Mitglied)

Zitat von stampsteddy:
Hallo,

es verdichten sich die Indizien, dass MiNr. 10 b moosgrün nicht aus der II. sondern vollständig der I. Auflage entstammt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die moosgrünen Marken solche der II. Auflage darstellen, ist extrem gering.

Die Angaben, in Bezug der Auflagenzuordnung, welche einst ein Hugo Krötzsch veröffentlicht hat, erachte ich nicht nur als fragwürdig sondern als grundsätzlich falsch. Das Ganze wiederholt sich, wie bereits von mir im entsprechenden Thema angedeutet, bei MiNr. 11

Der Michel-Katalog hatte die Angaben von Krötzsch blindlings übernommen und katalogisiert, in Bezug der Auflageneinteilung, noch heute nach Krötzsch.

Da schreibt einfach einmal jemand etwas vor über 100 Jahren in eine Abhandlung und bis heute möchte keiner die Fehlerhaftigkeit der Angaben bemerkt haben?

Beste Grüße
Markus


Es laufen halt nicht viele Teddies in der Philatelie herum, die an Farbreihen Spass haben. Aber jetzt hat sich endlich nach 100 Jahren ein Teddy des Problemes angenommen und die Welt ist keine Scheibe mehr. zwinkern

Jürgen, kann man dieses Forum in colorx umbenennen? lachen
25.11.20, 23:00:28

stampsteddy

(Mitglied)

Zitat von drmoeller_neuss:
Zitat von stampsteddy:
Hallo,

es verdichten sich die Indizien, dass MiNr. 10 b moosgrün nicht aus der II. sondern vollständig der I. Auflage entstammt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die moosgrünen Marken solche der II. Auflage darstellen, ist extrem gering.

Die Angaben, in Bezug der Auflagenzuordnung, welche einst ein Hugo Krötzsch veröffentlicht hat, erachte ich nicht nur als fragwürdig sondern als grundsätzlich falsch. Das Ganze wiederholt sich, wie bereits von mir im entsprechenden Thema angedeutet, bei MiNr. 11

Der Michel-Katalog hatte die Angaben von Krötzsch blindlings übernommen und katalogisiert, in Bezug der Auflageneinteilung, noch heute nach Krötzsch.

Da schreibt einfach einmal jemand etwas vor über 100 Jahren in eine Abhandlung und bis heute möchte keiner die Fehlerhaftigkeit der Angaben bemerkt haben?

Beste Grüße
Markus


Es laufen halt nicht viele Teddies in der Philatelie herum, die an Farbreihen Spass haben. Aber jetzt hat sich endlich nach 100 Jahren ein Teddy des Problemes angenommen und die Welt ist keine Scheibe mehr. zwinkern

Jürgen, kann man dieses Forum in colorx umbenennen? lachen

@ Doctorchen

Es geht doch gar nicht um die Farben oder die Farbbezeichnungen sondern darum, aus welcher Auflage sie entstammen.

25.11.20, 23:04:28

stampsteddy

(Mitglied)

Hallo,

man nehme eine Auswertung von den bekannten und zugleich datierbaren Belege aus Oldenburg (Stadt), frankiert mit Marken der MiNr. 5, 10 b und 10 a, vor und wer dann noch glaubt, die 10 b entspringt der II. Auflage, dem kann ich dann auch nicht mehr weiterhelfen.

Beste Grüße
Markus

25.11.20, 23:08:23

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 26.11.20, 00:08:37

Zitat von stampsteddy:
Da schreibt einfach einmal jemand etwas vor über 100 Jahren in eine Abhandlung und bis heute möchte keiner die Fehlerhaftigkeit der Angaben bemerkt haben?


Hallo Markus,

dieses Phänomen ist in der Philatelie wohlbekannt:

Nur wenige Autoren haben ihre Feststellungen mit Quellen belegt und ihre Schlußfolgerungen nachvollziehbar begründet. Wenn jemand ein umfassendes Handbuch verfaßte, glaubte man ihm dennoch.

Gleichwohl verdanken wir es diesen Autoren, daß wir bei der Erforschung eines Gebietes nicht bei Null anfangen müssen, sondern uns auf Bereiche konzentrieren können, die erkennbare Unzulänglichkeiten aufweisen.

Warum wohl wirst auch Du immer wieder darauf hingewiesen, Thesen als solche zu betrachten und Behauptungen sauber zu begründen! Das geschieht, damit genau das vermieden wird, was Du den Altvorderen ankreidest. Es kommt nicht darauf an, für eine Erkenntnis das Erstgeburtsrecht beanspruchen zu können. Viel wichtiger ist, daß ihr Nachweis wasserdicht ist! Den zu erbringen, kann wesentlich aufwendiger sein als die Feststellung, daß eine alte Annahme fehlerhaft oder falsch ist.

Beste Grüße

Jürgen
26.11.20, 00:05:02

stampsteddy

(Mitglied)

Zitat von Altsax:
Zitat von stampsteddy:
Da schreibt einfach einmal jemand etwas vor über 100 Jahren in eine Abhandlung und bis heute möchte keiner die Fehlerhaftigkeit der Angaben bemerkt haben?


Hallo Markus,

dieses Phänomen ist in der Philatelie wohlbekannt:

Nur wenige Autoren haben ihre Feststellungen mit Quellen belegt und ihre Schlußfolgerungen nachvollziehbar begründet. Wenn jemand ein umfassendes Handbuch verfaßte, glaubte man ihm dennoch.

Gleichwohl verdanken wir es diesen Autoren, daß wir bei der Erforschung eines Gebietes nicht bei Null anfangen müssen, sondern uns auf Bereiche konzentrieren können, die erkennbare Unzulänglichkeiten aufweisen.

Warum wohl wirst auch Du immer wieder darauf hingewiesen, Thesen als solche zu betrachten und Behauptungen sauber zu begründen! Das geschieht, damit genau das vermieden wird, was Du den Altvorderen ankreidest. Es kommt nicht darauf an, für eine Erkenntnis das Erstgeburtsrecht beanspruchen zu können. Viel wichtiger ist, daß ihr Nachweis wasserdicht ist!

Beste Grüße

Jürgen

Hallo Jürgen (Altsax),

die Antwort war vorprogrammiert, da Du immer nach dem selben Strickmuster antwortest.

Keinesfalls beanspruche ich das Erstgeburtsrecht, auf diese Erkenntnis, daher stelle ich ja in Frage, ob das wirklich noch niemand erkannt haben möchte.

Beste Grüße
Markus

26.11.20, 00:08:44

Altsax

(Mitglied)

Zitat von stampsteddy:
die Antwort war vorprogrammiert, da Du immer nach dem selben Strickmuster antwortest.


Hallo Markus,

das liegt daran, daß Du immer wieder mit Schnellschüssen vorpreschst und Logik in der Argumentation für verzichtbar hälst.

Auf diese Weise entwertest Du auch das an Deinen Ergebnissen, was neu ist und einer Überprüfung standhalten würde.

Beste Grüße

Jürgen
26.11.20, 00:15:28

stampsteddy

(Mitglied)

Hallo,

ebenso wie bei MiNr. 10, so verdichten sich auch bei MiNr. 11 die Indizien, dass Herr Hugo Krötzsch in Bezug der Auflageneinteilung vollständig im Irrtum war.

Nebenbei möchte ich hier auch schon einmal vermerken, dass die Angaben von Krötzsch keinerlei Beweis für die Richtigkeit selbiger darstellen sondern nur seine Meinung, der man leider geglaubt und diese offenbar nie auf den Prüfstand gestellt hat.

Krötzsch hat nie Angaben zu Frühdaten gemacht, daher haben seine Angaben keinerlei Beweiskraft und mir ist auch vollkommen klar, welchem Gedankenfehler Krötzsch unterlegen war. Das schlimme ist nur, dass offenbar seit über 100 Jahren nie jemand öffentlich seine Angaben in Zweifel gestellt bzw. überprüft hat.

Es gilt also nicht, einen Gegenbweis für nicht bewiesene bzw. nicht belegte Angaben zu erbringen. Wer sich intensiv mit der Materie beschäftigt, wird sehr schnell nachvollziehen können, dass die Angaben von Krötzsch, in Bezug der Auflageneinteilung nicht richtig sein können.

Beste Grüße
Markus

26.11.20, 00:16:36

stampsteddy

(Mitglied)

Zitat von Altsax:
Das geschieht, damit genau das vermieden wird, was Du den Altvorderen ankreidest.

Hallo Jürgen (Altsax),

was Du, als auch auch andere, nicht verstehst, dass meine hauptsächliche Kritik gar nicht Herrn Krötzsch gilt sondern denen, die das hier von mir angesprochene seit über 100 Jahren als richtig hinnehmen.

Beste Grüße
Markus

26.11.20, 01:21:40
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