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08.04.10, 08:08:49

infladab

(Mitglied)

Hallo allerseits
mein Sammelgebiet (deutsche Ganzsachen von 1918 bis 1923) beinhaltet auch die württemberger Ganzsachen aus dieser Zeit.
Es ist die Zeit in der alles an Material benutzt wurde, was es noch gab, also Aufbrauchausgaben.
Es können eigentlich nur Dienstsachen sein, aber... zwinkern
Drei Belege aus meiner Sammlung möchte ich vorstellen.
1. Fernpostkarte von Stuttgart nach Lauffen vom 25.9.1919
Besonderheiten: die benutzte Ganzsache DP40 war schon 1908 als Aufbrauchganzsache der alten 2Pf Karten hergestellt worden. 2Pf rechts oben durchbalkt, 3Pf linksoben zugefügt. Die Karte musste 1919 mit zusätzlichen 7Pf frankiert werden um dem Porto für eine Fernpostkarte zu genügen. Als Zusatzfrankatur wurde wiederum eine Überdruckausgabe (wü D257) benutzt (2Pf auf 2,5 Pf). Abgestempelt wurde die Karte mit dem Stuttgarter Sonderstempel zum Verfassungstag 1919. Hier endete die Monarchie in Württemberg.
Eine weitere kleine Besonderheit: links unten wurde der Stempel portopflichtige Dienstsache "in ermangelung eines Dienstsiegels <Unterschrift>" abgeschlagen.

2. Dienstdrucksache von Ertingen nach Moosburg vom 5.1.1923.
Auch hier eine Aufbrauch ganzsache, diesmal aber die DP 13 die im Michel als Ganzsache des deutschen Reiches gelistet ist. Zusätzlich 3,75 M in würtemmbergischen Dienstmarken. Die Frankatur von 5M ist also portogerecht.

3. Jetzt noch ein Beleg mit einem württembergischen Anlass: Brief von Frankfurt nach Betzdorf an der Sieg vom 18.4.1921. Der private Umschlag wurde zur 100 Jahr Feier des Königreiches Württemberg 1906 herausgegeben und hatte, natürlich, einen Germania Wertstempel. Die 1921 notwendige Zusatzfrankatur von 55Pf wurde durch einen Teil des Markenheftchens 13, Heftchenblatt 25 bewerkstelligt.

Schöne Grüße
Infladab

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08.04.10, 08:09:49

wuerttemberger

(Mitglied)

Zitat von infladab:
Hallo allerseits
mein Sammelgebiet (deutsche Ganzsachen von 1918 bis 1923) beinhaltet auch die württemberger Ganzsachen aus dieser Zeit.
Es ist die Zeit in der alles an Material benutzt wurde, was es noch gab, also Aufbrauchausgaben.
Es können eigentlich nur Dienstsachen sein, aber... zwinkern

Warum können es nur Dienstsachen sein?
Zitat von infladab:

Drei Belege aus meiner Sammlung möchte ich vorstellen.
1. Fernpostkarte von Stuttgart nach Lauffen vom 25.9.1919
Besonderheiten: die benutzte Ganzsache DP40 war schon 1908 als Aufbrauchganzsache der alten 2Pf Karten hergestellt worden. 2Pf rechts oben durchbalkt, 3Pf linksoben zugefügt. Die Karte musste 1919 mit zusätzlichen 7Pf frankiert werden um dem Porto für eine Fernpostkarte zu genügen. Als Zusatzfrankatur wurde wiederum eine Überdruckausgabe (wü D257) benutzt (2Pf auf 2,5 Pf). Abgestempelt wurde die Karte mit dem Stuttgarter Sonderstempel zum Verfassungstag 1919. Hier endete die Monarchie in Württemberg.
Eine weitere kleine Besonderheit: links unten wurde der Stempel portopflichtige Dienstsache "in ermangelung eines Dienstsiegels <Unterschrift>" abgeschlagen.

Hübsches Stück, das mir aber ein wenig Bauchschmerzen macht. Zunächst lese ich als Empfangsort "Neuffen". Dann wundert es mich doch sehr, dass dort Stempelfragmente zu erkennen sind, die auf weitere verklebte Marken schließen lassen. Außerdem ist die Stempelfarbe recht schwarz, was nicht unbedingt auf eine reguläre Verwendung am 25.9.1919 schließen lässt, denn das Stempelkissen in der Briefabgangsstelle hatte eine etwas andere Stempelfarbe, als das Stempelkissen am Sammlerschalter, der noch 4 Wochen nacht dem Ereignis Stempelwünsche der Sammler erfüllte.
Der Stempel feiert ürigens den 100. Geburtstag der württembergischen Verfassung von 1819 (damals eindeutig noch Monarchie) obwohl die Monarchie schon im Jahre 1918 ihr jähes Ende fand.
Zitat von infladab:

2. Dienstdrucksache von Ertingen nach Moosburg vom 5.1.1923.
Auch hier eine Aufbrauch ganzsache, diesmal aber die DP 13 die im Michel als Ganzsache des deutschen Reiches gelistet ist. Zusätzlich 3,75 M in würtemmbergischen Dienstmarken. Die Frankatur von 5M ist also portogerecht.

Es sind natürlich beides württembergische Ausgaben oder auch beides Ausgaben der Reichspost, je nachdem welchen Standpunkt man einnimmt.
Die Katalogisierung im MICHEL ist vor allem für die zuständige Redaktion mehr als rätselhaft. Sie flüchtet sich aus dem Dilemma mit dem Hinweis:
"Da Württemberg am 1.4.1920 auf sein Postrecht zugunsten des Reiches verzichtete, sind die Ausagben ab MiNr. 150 solche der Reichspost; sie werden aber gewohnheitsmäßig unter Württemberg registriert, da sie nur in Württemberg für die Gemeindebehörden ausgegeben und dort verwandt wurden."
Mit anderen Worten: Murks wird zur Gewohnheit erklärt.

Gruß

wuerttemberger
16.05.10, 17:26:50

infladab

(Mitglied)

Zitat von wuerttemberger:

Warum können es nur Dienstsachen sein?

Hallo wuerttemberger,
Kann es denn Postsendungen von 1918 geben mit regulären, öffentlichgen Ausgaben von Württemberg?
Kann ich mir nicht vorstellen, da die Posthoheit doch beim Reich lag.
Falls es anders sien sollte, würde ich es gerne wissen. verwirrt

Zum 1. Beleg mit dem Verfassunbgstag.
Mit dem Stempelanlass hast Du natürlich völlig recht, wer lesen kann ist klar im Vorteil. traurig
Die Stempelfragmente deute ich als Abstempelungen darüberliegender Karten. Auch ist im Original nicht zu erkennen, dass Marken abgelöst worden sind.
Vielleicht werde ich ihn mal zur Prüfung geben, langsam lohnt es sich.
Schöne Grüße
infladab
17.05.10, 08:36:53

wuerttemberger

(Mitglied)

Zitat von infladab:


Hallo wuerttemberger,
Kann es denn Postsendungen von 1918 geben mit regulären, öffentlichgen Ausgaben von Württemberg?
Kann ich mir nicht vorstellen, da die Posthoheit doch beim Reich lag.
Falls es anders sien sollte, würde ich es gerne wissen. verwirrt

Ja, es war ganz anders. Bis zum 31.3.1920 gab es im Deutschen Reich 3 Postverwaltungen
  1. Reichspostverwaltung
  2. Bayerische Postverwaltung
  3. Württembergische Postverwaltung

Die Reichspost regelte dabei den Verkehr mit dem Ausland, abgesehen von manchen Tarifen im Grenzrayon, die Sache der betreffenden Postanstalten waren. Im Wechselverkehr gab es gemeinsame Tarife und Regelungen, die von den 3 Postverwaltungen gemeinsam beschlossen wurden. Im inneren Verkehr waren die 3 Postverwaltungen autonom. Das heißt jede Postverwaltung konnte abweichende Tarifstrukturen und Bestimmungen für ihren internen Postverkehr erlassen. Das haben Bayern und Württemberg auch reichlich genutzt. So war es in Württemberg nicht vorgeschrieben eine Paketkarte für Pakete bis 12,5 kg auszustellen. Das bedeutet, es wurde die Frankatur direkt auf dem Paket verklebt. Das war im Verkehr mit dem Reich nicht möglich. Dort mußte für ein Paket eine Paketkarte mitgegeben werden.
Die Reichspostverwaltung und die württembergische Postverwaltung beschlossen 1902 gemeinsame Postwertzeichen herauszugeben. Deshalb wurde auch die Inschrift "REICHSPOST" in "DEUTSCHES REICH" geändert. Die Herausgabe begann am 1.4.1902 - zum Beginn des neuen Rechnungsjahres. Interessanterweise wurden auch zu Beginn dieses Rechnungsjahres die Hausauftragsnummern eingeführt. Ob es da einen Zusammenhang gibt?
Jedenfalls hat nun jede der beiden Postverwaltungen die neuen Germaniamarken auf eigene Rechnung herausgegeben. Das lässt sich schön an den jeweiligen Verwaltungs- und Statistikberichten der zwei Postverwaltungen sehen.
Viele Ganzsachen wurden nur in und von Württemberg herausgegeben. Dazu gehören: P76, P77, P80, P83-P89, P95, P101-P103, P105, P109, P111, P114, DRP1-DRP4, AU47-AU51.
Die angehängte Statistik belegt, dass 3 Pfennig Postkarten im Reich nie verkauft wurden!
Von der Liste oben waren die Drucksachepostkarten und die Postanweisungsumschläge bis 1979 auch tatsächlich unter der ausgebenden Postverwaltung von Württemberg katalogisiert. Welche neuen "Erkenntnisse" zu einer Katalogisierung unter dem Deutschen Reich geführt haben entzieht sich meiner Kenntnis. Wahrscheinlich die Macht der "Gewohnheit" lachen (Zu "Gewohnheit" siehe meine Ausführungen im letzten Beitrag)

Es ist jedenfalls seltsam, dass die Bildchensortierer im Schwanebergerverlag nicht die posthistorischen Fakten bei der Katalogisierung berücksichtigen, sondern sich nur von einem Markenmotiv leiten lassen. Es fehlt dort schlichtweg an Kompetenz und an anderer Stelle am Willen dies zu ändern. wütend



Gruß

wuerttemberger
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17.05.10, 11:42:01

Schnulli

(Mitglied)

Aus meiner Sammlung kann ich eine Infla-Karte vom Jahr 1922 beitragen. Dazu eine Ganzsache mit Zufranktur aus dem Jahr 1902, alles mit Dienstmarken von Württemberg.
Dateianhang (verkleinert):

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Dateianhang (verkleinert):

 A_InfaWttbg02101902Herrenberg.jpg (141.74 KByte | 3 mal heruntergeladen | 425.23 KByte Traffic)

17.05.10, 18:08:17

infladab

(Mitglied)

Zitat von wuerttemberger:
Die Reichspostverwaltung und die württembergische Postverwaltung beschlossen 1902 gemeinsame Postwertzeichen herauszugeben. Deshalb wurde auch die Inschrift "REICHSPOST" in "DEUTSCHES REICH" geändert. Die Herausgabe begann am 1.4.1902 - zum Beginn des neuen Rechnungsjahres.


Hallo Württemberger,
danke für die Erklärung, war mir unbekannt.
Das bedeutet also, das bestimmte Ganzsachen (z.B. 5,5 Pf Germania) auf Rechnung der württembergischen Post hergestellt wurden. Frankaturgültig war sie aber auch im Gebiet der Reichspost?

beste Grüße und nochmals vielen Dank
infladab

18.05.10, 12:51:02

wuerttemberger

(Mitglied)

Zitat von infladab:


Hallo Württemberger,
danke für die Erklärung, war mir unbekannt.

Da befindest Du Dich in bester Gesellschaft. In manchen Publikationen, auch von aktuellen BPP-Prüfern, kommt es vor, dass auch diese das nicht gewußt haben.
Auch Aussteller und Juroren "glänzen" da immer wieder mit der Fehlinterpretation, dass Württemberg sein Postregal 1902 aufgegeben hätte.
Ich erinere mich noch an ein Gespräch mit einem Aussteller vor ca. 5 Jahren, der eine Sammlung mit bestimmten Sendungsarten in Sindelfingen (sozusagen in der Höhle des Löwen ;-) ) ausgestellt hatte. Der Titel lautete ungefähr " Sendungsart XY im Deutschen Reich von 18XY bis 19XY". Darin waren keine Belege mit bayerischen oder württembergischen (vor 1902) Marken enthalten. Es wurden jedoch württembergische Belege mit Germaniamarken gezeigt. Auf meine Frage warum er nur zwei Postgebiete zeige und Bayern nicht berücksichtige, hat er entgegnet er zeige nur Belege der Reichspost. Ich erwiederte, dass doch die Belege aus Württemberg nicht von der Reichspost, sondern von der württembergischen Postverwaltung stammten. Ich fragte ihn noch, ob nicht einer der Juroren (die doch immer penibelst auf den Titel schauen) die Diskrepanz zwischen Titel und Inhalt der Sammlung angesprochen habe. Er verneinte, das habe noch nie ein Juror bemängelt.
Zitat von infladab:

Das bedeutet also, das bestimmte Ganzsachen (z.B. 5,5 Pf Germania) auf Rechnung der württembergischen Post hergestellt wurden.


Es ist zu vermuten, dass die Reichsdruckerei württembergische Sonderwünsche nicht kostenlos erfüllt hat. Der Jahresbericht der württembergischen Postanstalt weisst auch eine nennenswerte Summe für die Herstellung von Postwertzeichen aus, die nicht in ihrer eigenen Druckerei hergestellt wurden.

Zitat von infladab:

Frankaturgültig war sie aber auch im Gebiet der Reichspost?

beste Grüße und nochmals vielen Dank
infladab


Natürlich waren alle Ausgaben in beiden Postgebieten frankaturgültig, denn sonst hätte es keinen Sinn gemacht, gemeinsame Postwertzeichen herauszugeben.

Gruß

wuerttemberger
18.05.10, 14:35:58
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