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Christian E. Geigle

(BPP-Mitglied)

geändert von: Christian E. Geigle - 11.10.10, 23:10:44

Ausgangsbehauptung dieses Threads:

Zitat von Altsax:
Von einem mir gut bekannten und seriösen Philatelisten wurde berichtet, daß Saargebiets-Verbandsprüfer die Attestierung einer postfrisch erscheinenden Marke mit der Begründung abgelehnt hätten, es sei zwar keinerlei Manipulation am Gummi feststellbar, die Gummierung könne sich aber nicht im Ursprungszustand befinden, weil auf einer ebenen Platte die Ecken der Marken nicht auflägen. Das sei ein sicheres Zeichen für eine Manipulation am Gummi.

Mich würde interessieren, ob diese Ansicht bekannt und wie sie zu beurteilen ist.

Altsax


Ich stelle dazu folgendes fest:

Ich war an der hier genannten "Gummiprüfung" nicht beteiligt. Ich habe das Altsax auch exakt so mitgeteilt. Leider suggeriert die von mir geforderte Richtigstellung, ich hätte Erinnerungslücken in diesem Fall. Das ist natürlich keineswegs so. Ich habe Altsax lediglich mitgeteilt, daß ich noch keine der wenigen bisher vorgelegten Marken Mi.-Nr. XXX, um die es hier geht, abgelehnt habe wegen angeblicher Gummiunregelmäßigkeiten.

Ich würde eine solche Marke auch bei ungebrauchter oder sonstwie eingeschränkter Qualität stets mit einem Befund oder Attest prüfen, da sie per se selten ist, Gummierung hin oder her.

Damit ist diese überflüssige Diskussion für mich jetzt ein für allemal beendet. Wenn irgendwelche Dritten glauben, sich Urteile über den Wissensstand von BPP-Prüfern erlauben zu können, die sie noch nicht einmal kennen und vor denen sie sich dann, wenn es Spitz auf Knopf geht und Fakten verlangt werden, verstecken, hört bei mir jegliches Verständnis auf und ich werde richtig sauer. Die verfluchte Anonymität des www mit seinen Nicks in den Foren statt Klarnamen verleitet zum Trollen. Wenn also jemand nachts nicht schlafen kann, möge er sich einen anderen Adressaten für seinen geistlosen Schmarren suchen. Mir ist meine Zeit dafür eindeutig zu schade.

CEG, der jetzt selber schlafen geht!
11.10.10, 23:09:49

Altsax

(Mitglied)

Hallo Herr Geigle,

Ihre Reaktion ist mir - vorsichtig formuliert - völlig unverständlich.

Sie haben mir mitgeteilt, "soweit erinnerlich" die Prüfung einer solchen Marke noch nie abgelehnt zu haben.

Ich habe geschrieben:

Zitat von Altsax:
Herr Geigle teilte mir mit, ohne Nennung von Prüfauftraggeber seine Beteiligung an dem "Fall" nicht überprüfen zu können, aber auch keine Erinnerung an eine Ablehnung der Prüfung einer solchen Marke zu haben.


Einen Bedeutungsunterschied der beiden Formulierungen kann ich nicht erkennen. Da es eine Fülle von guten und legitimen Gründen geben kann, eine Prüfung abzulehnen, bestand die entscheidende Korrektur meines ursprünglichen Informationsstandes ohnehin darin, daß eben nicht die Problematik der Gummierung genannt worden ist.

Was ich persönlich zur Aufklärung des Hintergrundes der Ausgangsfrage tun konnte, habe ich getan. Der Sachfrage selbst mögen sich andere widmen.

Altsax




12.10.10, 00:27:31

admin_j

(Mitglied)

Hallo Altsax,

die Sachfrage war mit meiner ersten Antwort geklärt. Der Thread hier heißt "Anglerlatein für Briefmarkensammler" und die verrückte Behauptung ist genau das, nämlich Anglerlatein.

Falscher Gummi kann irgendwelche beliebigen Biegeeigenschaften haben. Echter Gummi, der irgendwie beeinträchtigt wurde, egal durch was, sagen wir ein Wassertropfen fiel darauf, eine Anhaftung wurde abgehebelt oder es wurde etwas abradiert, auch vorstellbar wäre, es stempelt jemand etwas darauf (soll vorkommen), kann zu minimalen Verbiegungen der Marke führen, die aber einfach wieder ausgebügelt werden können. Gebügelt wird nicht mit einem Bügeleisen, sondern mit der Pinzette oder einem Falzbein.

Der springende Punkt liegt in der Reihenfolge der Herstellung der Briefmarke. Das fertige Papier wird ja gummiert. Bei der falsch gummierten Marke muss man das Papier zunächst vom alten Gummi befreien. Durch das Waschen wird das Papier verändert. Gewaschenes und neu gummiertes Papier verhält sich in vielerlei Hinsicht anders, als frisch hergestelltes Papier, dass gummiert wurde, ohne vor dem Gummieren ausgewaschen worden zu sein. Einen der Unterschiede habe ich vorgestellt. Die Gummiseite der falsch gummierten Marke sieht unter UV-Licht anders aus, als die originalgummierte Marke. Einen weiteren Punkt hatte ich erwähnt. Die Marke "biegt" sich anders. Sie kann steifer sein aber auch schlapper, als echte Stücke. Einen weiteren Punkt habe ich angedeutet. Viele falsch gummierte Marken "klingen" gar anders, wenn man durch daran klopfen das Papier zum "schwingen" bringt.

Aber darum sollte es ja im erzählten "Fall" nicht gegangen sein. Der erzählte Fall war extrem konkret beschrieben. Weil eine Marke nicht mit allen vier Ecken auf einer ebenen Fläche aufliegt, soll ein (oder auch zwei) BPP Prüfer die Prüfung, einer sonst als völlig postfrisch zu beurteilenden Marke, abgelehnt haben.

Diese Aussage ist Quatsch. Das habe ich in meiner ersten Antwort mehr als deutlich zum Ausdruck gebracht. In vielen weiteren Antworten bin ich nie auf Personen, sondern immer zur Sache, eingegangen.

Zum Beispiel habe ich erläutert, dass bei gezähnten Marken der trockene Gummi an den Zahnspitzen bricht. Das Aussehen der natürlich gebrochenen Zahnspitzen kann man auch durch befeilen nicht imitieren, auch wenn genügend Unwissende das täglich machen. Ich habe den Vergleich der Gummioberfläche (Glanz, Farbe, Struktur) im Tageslicht und unter der UV-Lampe genannt und die Notwendigkeit, die Oberfläche unter dem Mikroskop abzusuchen. Genau solche Maßnahmen führen dazu, dass man 100% sicher (nicht 99,9%) bei fast 100% (man achte auf die Feinheiten) der Marken, sagen kann, ob Gummi manipuliert wurde.

Wie sich eine postfrische Marke biegt, hängt in erster Linie von zwei Faktoren ab. Der eine ist die Luftfeuchtigkeit. Ganz genau spielt auch ein eventueller Temperatur- und Luftfeuchtigkeitswechsel eine Rolle. Eine Marke die längere Zeit in sehr trockener Luft war, könnte eine minimal abweichende Gummibrüchigkeit zeigen. Der andere Faktor wäre eine Vorbelastung der Papierstruktur durch starkes ziehen an einer Ecke beim Trennen der Marke, aber auch durch das oben beschriebene Bügeln. Zum Bügeln könnte man sich nach stärkeren Schwankungen der Luftfeuchtigkeit genötigt sehen.

Es wäre also vorstellbar, dass ein Prüfer einen minimalen Unterschied in der Brüchigkeit des Gummis zum Anlass nehmen könnte, eine Prüfung als postfrisch abzulehnen. Wenn eine Marke sehr feucht oder sehr trocken geworden war, könnte nicht nur ein Verdacht der Manipulation damit einhergehen, sondern eben die Eigenschaft "postfrisch" einfach nicht mehr zu 100% gegeben sein. Da diese Übergänge absolut fließend wären, könnte man lange über jeden Einzelfall streiten. Sammler in den Tropen wären sicher eher bereit solche Zugeständnisse zu machen.

Wenn ein solcher Fall vorliegen würde, könnte ein Prüfer einfach schreiben: "vollständiger Originalgummi, der durch Lagerung minimal in der Struktur verändert ist". Damit wäre auch klar, dass zum Beispiel keine Entfalzung vorgenommen wurde. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich hier ein Beispiel frei erfunden habe. Nehmen wir an, ein Auftraggeber würde die Erklärung nicht verstehen. In dem Fall könnte ich mir vorstellen, dass je nach Grad der Verzweiflung, selbst ein BPP-Prüfer irgendwann die Biegegeschichte erzählt, weil sie bei einer konkreten Marke zusätzlich so aufgetreten sein könnte, um endlich seine Ruhe zu haben.

Fazit: die Aussage, es gäbe Fälle, da könnte man eine Gummimanipulation, an einer ansonsten völlig postfrisch erscheinenden Marke, nur am Biegeverhalten feststellen, ist falsch.

Ich danke allen Teilnehmern zu diesem Thema hier, die insbesondere ermöglicht haben, viele nützliche Informationen zu der Frage zu bekommen, wie man Gummi prüft. Genauso, wie es möglich sein könnte, das der Yeti lebt, wird auch immer wieder vermutet, es könne die perfekte Nachgummierung oder Gummimanipulation geben, die vom Prüfer nicht erkannt würde. Das ist bei gezähnten Marken auf Maschinenpapieren, die im Original erst gummiert und dann gezähnt wurden, nicht möglich. Ich bin jederzeit bereit dafür den Nachweis selbst zu erbringen. Beispiel: vor einem Notar wird eine solche Marke neu gummiert und ich bezeichne die Marke hinterher als postfrisch. Ich zahle dann die Gebühren (Notar, Porto) und schreibe nie wieder etwas in einem Forum freuen

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12.10.10, 15:19:45
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