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Christian E. Geigle

(BPP-Mitglied)

@ Altsax:

Sie können mir die Klarnamen der Beteiligten auch per Email (siehe Michel-Prüferverzeichnis) oder per PN schicken. Ohne Nennung von Roß und Reiter kommen wir hier jedenfalls nicht weiter.

CEG
02.08.10, 23:41:12

Christian E. Geigle

(BPP-Mitglied)

Kurzer Zwischenstand nach exakt einer Woche:

SCHWEIGEN

Dann kann man wohl zur Tagesordnung übergehen...
09.08.10, 09:02:02

Altsax

(Mitglied)

Hallo Herr Geigle,

niemand hindert Sie an der Absolvierung Ihrer Tagesordnung.

Wie bereits erwähnt, wollte ich an dieser Stelle mehr als nur das "Hörensagen" berichten. Wie ebenfalls erwähnt, hängt die Terminierung von der Verfügbarkeit der Beteiligten ab. Nach aktueller Information befindet sich einer davon in Urlaub.

Sie können sicher sein, daß ich die Angelegenheit schon wegen des "Trolls" nicht auf sich beruhen lasse. Der "bösartige Demagoge" sieht das übrigens ebenso.

Altsax
09.08.10, 10:37:58

admin_j

(Mitglied)

Lieber Altsax,

mit Troll und bösartigem Demagogen sind nicht die Erzähler der Geschichte gemeint, sondern diejenigen, die die Geschichte erfunden haben.

Man vergleiche meine Antworten, ab der ersten Antwort. Es hat sich auch nichts geändert.

Was ist wirklich passiert? Jemand erfindet eine dreiste Lügengeschichte und geht damit hausieren. Sie wird, wie jedes Gerücht unters Volk gebracht. Ob sich zum Schluss jemand findet, der sagen wird, ja, ich habe die beiden Prüfer gefragt und von beiden die bewusste Antwort bekommen, darf stark bezweifelt werden.

Da ich geradezu darauf spezialisiert bin "Anglerlatein" von möglicherweise wahren Geschichten unterscheiden zu können, habe ich sofort angemessen reagiert. Ich habe sofort darauf hingewiesen, dass die Geschichte nicht stimmt.

Ausgeschmückt habe ich das mit Tatsachen aus dem wahren Leben. Ich habe erläutert, weshalb es das Phänomen nicht geben kann und ich habe erläutert, warum solche Lügen in die Welt gesetzt werden. Dabei habe ich mir erlaubt, für Herrn Geigle den Vorwurf (man könne postfrische Marken nicht prüfen, wenn nicht vier Ecken aufliegen) zurück zu weisen. Die Zurückweisung wurde nicht ernst genommen. Herr Geigle musste erst selbst antworten.

Interessant würde die Geschichte jetzt nur, wenn jemand an Eides statt versichern würde, es hätten ihm doch zwei Prüfer die im ersten Beitrag erwähnten Aussagen gemacht. Auf Meineid stehen 2 Jahre. Wie gesagt, ich glaube kaum, dass sich ein Zeuge finden wird. Jeder wird wohl sagen er habe es von jemandem gehört. Da es eine Endlosschleife sein wird (niemand hat die Behauptung aufgestellt, jeder hat sie nur gehört), wird nie etwas dabei herauskommen.

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09.08.10, 13:50:42

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 09.08.10, 14:19:55

Hallo Herr Kraft,

es würde mich außerordentlich überraschen, wenn an der Geschichte "nichts dran" wäre. Es mag sein, daß das eine oder andere Detail korrigiert werden muß, höchst wahrscheinlich nicht jedoch der Kern der Geschichte.

Die Klärung wird erfolgen.

Ich hatte die Schilderung des Geschehens nicht ohne Grund in der Rubrik "Anglerlatein" eingestellt. Vielleicht hat das dazu geführt, sie von vornherein als unseriös mit entsprechender Wortwahl zu verunglimpfen.

Herr Geigle glaubte heute, noch "eins draufsetzen" zu müssen.

Vielleicht können alle am Thema interessierten die Geduld aufbringen, die Klärung abzuwarten.

Beste Grüße

Altsax
09.08.10, 14:17:59

Christian E. Geigle

(BPP-Mitglied)

Nein. Ich mußte nicht "noch eins draufsetzen", sondern habe nur den aktuellen Zwischenstand der Recherche wiedergegeben.

Für die Zukunft bitte ich darum, solche Geschichten erst sauber zu recherchieren, bevor unter Namensnennung irgendwelche angeblichen "Fakten" geschrieben werden, die dann eine nicht mehr zu bändigende Eigendynamik entwickeln. Wir kommen hier schnell in einen Bereich, für den es bereits juristische Fachtermini gibt. Und das ist der an dieser Stelle verbreitete Unsinn nun wirklich nicht wert!

Danke auch an Herrn Kraft, der in angemessenen Worten die Verhältnisse zurecht rückt.

Altsax bitte ich, das nicht als persönliche Zurechtweisung zu verstehen, sondern als allgemeine Aufforderung zu etwas mehr Zurückhaltung und Forendisziplin. Nur weil sich 98 % der Forumteilnehmer hinter Nick´s verstecken, darf die Wahrheit nicht auf der Strecke bleiben.

CEG, der jetzt aber lieber grillen als grollen geht zwinkern
09.08.10, 18:28:42

Altsax

(Mitglied)

Wir kommen hier schnell in einen Bereich, für den es bereits juristische Fachtermini gibt.


Jetzt bin ich aber wirklich neugierig. Ich dachte, die Bezeichnungen "Troll" und "bösartiger Demagoge" seien noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Anscheinend waren zu meiner Zeit die Juraprofessoren in Darmstadt noch nicht so qualifiziert.

Altsax
09.08.10, 22:13:22

Christian E. Geigle

(BPP-Mitglied)

[quote="Altsax"]

Ich dachte, die Bezeichnungen "Troll" und "bösartiger Demagoge" seien noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

[quote]

Es geht nicht um die Liebkosungen der Forumteilnehmer untereinander, sondern um den "Inhalt" der hier ausgebreiteten Geschichte, an der kein Jota stimmt.

Wären die behaupteten Fakten wahr, so wäre(n) der/die sie verantwortende(n) BPP-Prüfer (ein) Volltrottel und sollte(n) so schnell wie möglich aus dem BPP entfernt werden.

Und damit sind wir beim Thema: Das ist - im juristischen Sinne - "üble Nachrede" und stets eine Einstweilige Verfügung wert. (Kosten für den Empfänger: je nach Streitwert 500 bis 1.000 Euro, bei Widerspruch wird´s dann schnell fünfstellig!).

Das ist auch der Grund, warum ich mich überhaupt eingeschaltet habe. In dem Moment, wo mein Name gefallen ist, kann ich solchen Unfug nicht einfach ignorieren, sondern muß nach Roß und Reiter suchen. Und da wird sich, sorry Altsax, leider niemand finden, der die behaupteten Aussagen auch als Quelle bestätigt.

CEG, der durchaus Meinungsfreiheit von übler Nachrede unterscheiden kann.
10.08.10, 09:36:58

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 10.08.10, 10:02:22

Wären die behaupteten Fakten wahr, so wäre(n) der/die sie verantwortende(n) BPP-Prüfer (ein) Volltrottel und sollte(n) so schnell wie möglich aus dem BPP entfernt werden.


Genau das habe ich mit meinem offenbar etwas beschränkten Verstand bis heute nicht verstanden:

Wenn ein Prüfer erstmalig ein Phänomen beobachtet (unübliche Papierspannung), das er sich nicht erklären kann, das aber in Zusammenhang stehen könnte mit einer Gummierungsveränderung gegenüber dem Originalzustand, ist er doch wohl kein "Volltrottel", wenn er diese Marke erst einmal nicht als "postfrisch" beurteilt.

Ich halte das für eine Vorsichtsmaßnahme, die einen gewissenhaften Prüfer auszeichnet, der den Olymp der Allwissenheit noch nicht erklommen hat.

Selbstverständlich ist der Zustand unbefriedigend und bedarf der Klärung. Im Ergebnis kann es selbstverständlich eine "natürliche" Erklärung geben. Es wäre aber nicht das erste mal, daß eine ungewohnte Erscheinung zu bisher unbekannten Manipulationsarten führt.

Man sollte immer im Auge behalten, daß es den positiven Beweis für "postfrisch" oder "nicht repariert" aus logischen Gründen nicht geben kann. Die korrekte Formulierung müßte lauten: keine Gummiveränderung bzw. keine Reparatur nachweisbar.

Altsax
10.08.10, 10:00:39

admin_j

(Mitglied)

Hallo Altsax,

es gibt nur ein Missverständnis: die Behauptung, ein Prüfer habe bei einer sonst als postfrisch anzusehenden Marke ein Papierspannungsphänomen beobachtet, ist falsch. Du gehst da von aus, dass die Behauptung stimmen müsse. Wer sich mit der Materie auskennt, weiß aber, dass es sich maximal um einen schlechten Scherz handelt.

Gummi ist ein empfindliches Material. Jede Manipulation ist bereits an der Oberflächenstruktur des Gummis zu sehen. Gummiprüfungen sind kein Problem, werfen keine Problem auf und bieten keinen Raum für neue Phänomene. Wer das behauptet hat entweder keine Ahnung von der Materie oder will böswillig Prüfer schlecht machen.

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10.08.10, 13:57:07
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