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18.09.10, 16:33:18

carolinus

(Mitglied)

Hallo,

in den etwas hitzigen Diskussionen im Moment passt mein Beitrag vielleicht nicht so ganz. Da ich aber in den letzten Wochen und Monaten eine ganze Reihe Postanweisungen des Herzogtums Braunschweig erwerben konnte, habe ich mich recht intensiv mit diesem interessanten Gebiet beschäftigt und möchte gern darüber berichten. Ich verspreche schon jetzt überaus interessante Beiträge!


Postanweisung aus Fürstenberg - Die Auszahlung des Betrages von 2 Talern erfolgte am 31.12.1867, dem letzten Tag der Braunschweigischen Posthoheit.

Bevor ich aber auf die Postanweisungen selber eingehe, möchte ich ausführlich über die Vorgeschichte berichten, insofern also eine kurze Einleitung.

Vor 1848 konnte Geld in den altdeutschen Staaten nur in natura in Geld- und Wertbriefen versendet werden. Größere Summen wurden unter Zuhilfenahme von Paketbegleitbriefen in Beuteln und Kisten geschickt.

Als erstes Land führte Preußen im Mai 1848 ein Bareinzahlungs- und –Auszahlungsverfahren ein. Eine Postanweisung gab es noch nicht, für das Ein- und Auszahlungsverfahren in preußischen Postanstalten war ein Brief erforderlich, mit dem Namen des Absenders und Empfängers und dem entsprechenden Geldbetrag.

Wenig später wurde dieses Verfahren im DÖPV übernommen. Im Artikel 64 des revidierten Postvereinsvertrags vom 5.12.1851 heißt es:



Drei Sachverhalte waren dabei besonders bemerkenswert.

Zum ersten konnte nur ein Höchstbetrag von 10 Talern oder 15 Gulden überwiesen werden.

Zum zweiten wurden die Adressbriefe mit der Fahrpost transportiert, was auf Kosten der Schnelligkeit ging. Mit Sicherheit ein großes Manko.

Zum dritten waren die Gebühren sehr hoch. In norddt. Bereich galt: für jeden angef. Taler ¼ Sgr. (1 Sgr. Minimum), im süddt. Bereich: für jeden angef. Gulden ½ Kr. (3 Kr. Minimum). Hohe Taxen!

In zwei Nachträgen zum revidierten Postvereinsvertrag und im Postvereinsvertrag vom 18. August 1860 wurde der Überweisungshöchstbetrag bis auf 50 Thaler/75 Gulden angehoben. Die hohen Portosätze blieben allerdings und auch die Beförderung per Fahrpost.


Nachtrag zum revidierten Postvereins-Vertrag vom 5. Dezember 1851 – vom 03.09.1855


3. Nachtrag zum revidierten Postvereins-Vertrag vom 5. Dezember 1851 – vom 26.02.1857


19.08.1860

Wie hoch die Portosätze tatsächlich waren, lässt sich in Nr. 53 der Gesetz- und Verordnungs-Sammlung für die Herzoglich Braunschweigischen Lande, die Portotaxe betreffend vom 4. Dezember 1862 nachlesen.



Ein Überweisungsbetrag von 50 Taler kostete 10 Ggr. Gebühren. Hinzu kam noch die Taxe für den Adressbrief samt Einlieferungsschein mit 1 ½ Ggr.

Im Ablauf des Vorgangs war also vorgeschrieben, dass der Absender bei der Einzahlung einen Einlieferungsschein als Nachweis erhielt, in der der Vermerk „baare Einzahlung“ deutlich hervor gehoben werden musste. Der Empfänger quittierte den Empfang des Geldbetrags schließlich auf einem Formular.

Obwohl ich eine ganze Reihe Einlieferungsscheine besitze, kann ich leider keinen zeigen, der für dieses Bareinzahlungsverfahren verwendet wurde. So häufig werden sie wohl nicht sein, ich könnte mir vorstellen, dass wegen der hohen Gebühren immer noch der Versand „in natura“ bevorzugt wurde.

Eine Fortsetzung folgt.

carolinus



Grüße aus Braunschweig, der Stadt Heinrichs des Löwen
18.09.10, 16:34:18

carolinus

(Mitglied)

In der ersten Hälfte des Jahres 1865 hatte man sich seitens der Postdirektion Gedanken darüber gemacht, wie man das Bareinzahlungs- und Auszahlungsverfahren verbessern kann. Wichtig war auch, dass der gesamte Vorgang beschleunigt werden sollte. Der entscheidende Schritt war der Entwurf eines Formulars, worin nur Absender, Geldbetrag, Empfänger und ein kurzer Vermerk zum Grund der Überweisung vom Einzahler eingetragen werden mussten. Auch für die Eintragung ins Register des Aufgabepostamts, sowie rückseitig für die Quittierung des Empfängers über den empfangenen Geldbetrag wurde Raum gelassen. Da das Formular – wie davor auch die Adressbriefe - vom Aufgabeort zum Zielort befördert werden sollte, gab man ihm eine stabile, festere Gestalt.

Zwar war Braunschweig nicht der erste deutsche Staat, Preußen führte schon am 1. Januar 1865 Postanweisungen ein, aber Braunschweig ordnete an, dass Geldbeträge mittels Postanweisung im Inland nur frankiert versendet werden durften. Das war neu, in den Bestimmungen des DÖPV konnte nämlich der Absender frei entscheiden, ob er frankiert versenden möchte oder nicht.

Und Braunschweig ging noch einen Schritt weiter. Schon im Januar 1865 hatte die preußische Staatsdruckerei in Berlin die Wertstempel mit dem neuen Muster für die Ganzsachenumschläge fertiggestellt. Somit konnte man diese Wertstempel zweckmäßigerweise gleich für die Karten der Postanweisung verwenden. Am 18. April schickte die braunschweigische Eisenbahn- und Postmaterialverwaltung drei Karten als Probe nach Berlin, mit der Bitte, sie mit einem trockenen - also farblosen - Wertstempel zu versehen. Auf den dortigen Vorschlag, doch besser weißen statt farbigen Karton zu benutzen, ging Braunschweig nicht ein, roter und blauer Karton sollte beibehalten werden. Mit dem zweiten Vorschlag Berlins, dann wenigstens statt farbloser Wertstempel, solche in roter und blauer Farbe zu benutzen, konnte sich Braunschweig indes arrangieren, zumal der Preis für die Herstellung sich nicht änderte. Am 19. Mai gingen quasi als erste Auflage 5000 Kartons in Berlin ein. Nur drei Tage waren vonnöten, um sie mit dem entsprechenden Wertstempel zu versehen, bereits am 22. Mai konnte Berlin die Karten zurück schicken.

Vorher erging bereits am 13. Mai im Amtsblatt 23/1865 eine Verfügung, in der in Anlagen auf verschiedene gesetzliche und reglementarische Bestimmungen hingewiesen wird. § 10 in Anlage B beschäftigt sich mit den Postanweisungen:





Damit entstanden drei verschiedene Formulare: Für Beträge mit einem Überweisungsbetrag bis 25 Taler rote Karten mit rotem Wertstempel von einem Groschen, für Beträge über 25 bis 50 Taler blaue Karten mit blauem Wertstempel von zwei Groschen. Eine dritte Karte war weiß für gebührenfreie Einzahlungen. Diese Karten konnten Behörden kostenfrei anfordern.


Postanweisung über 8 Thaler von Ottenstein nach Braunschweig vom 28. Oktober 1865


Postanweisung über 30 Thaler von Boerssum nach Braunschweig vom 25. August 1866


Dienstpostanweisung über 20 Thaler von Salder nach Wolfenbüttel vom 5. Juli 1867

Fortsetzung folgt...
Gruß carolinus

Grüße aus Braunschweig, der Stadt Heinrichs des Löwen
21.09.10, 14:43:02

bayern klassisch

(Gast)

Lieber carolinus,

die portofreie Überweisung hat es mir angetan - in Bayern sind diese sehr selten, sogar in der Pfennigzeit.

Ist es bei BS auch so, dass diese "Rosinen" darstellen, oder kommen sie dort als H.D.S. (Herrschaftliche Dienst Sache) wie bei dir, häufiger vor?

Liebe Grüsse von bayern klassisch
21.09.10, 17:29:35

carolinus

(Mitglied)

Lieber bayern klassisch,
die weißen Dienstpostanweisungen sind vergleichsweise recht häufig, Ausnahmen bilden natürlich diejenigen mit Zusatzfrankatur. Ein Grund für eine solche lag vor, wenn die Portofreiheit nicht gegeben war. Zu diesen Oberrosinen komme ich aber noch ausführlich, bitte hab noch etwas Geduld freuen

Von den "normalen" Postanweisungen sind die blauen die seltensten. Zu den Auflagen schreibe ich demnächst auch noch.

Liebe Grüße,
carolinus

Grüße aus Braunschweig, der Stadt Heinrichs des Löwen
21.09.10, 17:49:44

bayern klassisch

(Gast)

Lieber carolinus,

vielen Dank für deine Antwort. Dann freue ich mich auf weiteres von dir. freuen

Liebe Grüsse von bayern klassisch
21.09.10, 17:53:43

Schnulli

(Mitglied)

In meiner Sammlung sind bisher 5 Postanweisungen. Eine weiße ohne Wertstempel von Zorge nach Walkenried, eine weiße von Eschershausen nach Holzminden, eine rote blanko, eine rote von Schöppenstedt nach Lutter a. Bbge, und von Kreiensen nach Wolfenbüttel. Wenn es gewünscht wird, stelle ich diese hier morgen vor.
21.09.10, 20:08:52

bayern klassisch

(Gast)

Hallo Schnulli,

wenn nicht hier, wo sonst sollte man solche Stücke präsentieren? zwinkern

Also, bitte zeigen! freuen

Liebe Grüsse von bayern klassisch
21.09.10, 20:12:28

Schnulli

(Mitglied)

geändert von: Schnulli - 22.09.10, 12:50:12

Hier nun die Stücke aus meine Sammlung.

Den Anfang macht der weiße Vordruck aus Zorge nach Walkenried, auf der Rückseite ist zusätzlich der Rahmenstempel Ellrich abgeschlagen.

Dann noch der rote Blankovordruck.

Ist stelle jeweils Vor und Rückseite hier vor.
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 A_BSAnweisungblankevor.jpg (187.75 KByte | 11 mal heruntergeladen | 2.02 MByte Traffic)

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 A_BSAnweisungblankorück.jpg (199.46 KByte | 13 mal heruntergeladen | 2.53 MByte Traffic)

22.09.10, 12:49:04

Schnulli

(Mitglied)

geändert von: Schnulli - 22.09.10, 12:59:51

Weiter geht es mit der weißen Anweisung von Eschershausen nach Holminden. Der Rahmenstempel Holzminden ist auf der Rückseite, zusätzlich ist noch der Kreistempel mit einer 1 abgeschlagen.

Dann die rote Anweisung von Schöppenstedt nach Lutter a. Bbge. Als Besonderheit hat der Beamte in Schöppenstedt als Ortaufgabe unten den Stempel ein zweites Mal abgeschlagen. Auf der Rückseite sind Stempel von Wolfenbüttel und Lutter a. Bbge.
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22.09.10, 12:58:59
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