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Schnulli

(Mitglied)

Zum Schluß nun die rote Anweisung von Kreiensen nach Wolfenbüttel.Interssant ist die Rückseite. Dort sind 2 verschieden große Stempel von Wolfenbüttel zu sehen und ein kleiner Ausgabestempel mit der Nr. 123.
Dateianhang (verkleinert):

 A_BSAnweisungKreinensenWolfenbüttelvor.jpg (207.89 KByte | 11 mal heruntergeladen | 2.23 MByte Traffic)

Dateianhang (verkleinert):

 A_BSAnweisungKreiensenWolfenbüttelrück.jpg (228.87 KByte | 12 mal heruntergeladen | 2.68 MByte Traffic)

22.09.10, 13:05:11

carolinus

(Mitglied)

Hallo Schnulli,

danke fürs Zeigen. Die Postanweisung von Zorge nach Walkenried stellt schon eine kleine Besonderheit dar, da sie rückseitig einen preußischen Durchgangsstempel Ellrich aufweist.

Gruß carolinus

Grüße aus Braunschweig, der Stadt Heinrichs des Löwen
22.09.10, 13:14:20

carolinus

(Mitglied)

Vergleicht man einmal die Gebühren der Bareinzahlung vor und nach der Einführung der Postanweisungen: Vor der Einführung kostete eine Überweisung über 25 Taler 5 + 1 ½ also 6 ½ Groschen. Bei einem Überweisungsbetrag von 50 Talern waren einschließlich Adressbrief und Einlieferungsschein 10 + 1 ½ also 11 ½ Groschen fällig.

Mit Einführung der Postanweisungskarten verbilligten sich diese Gebühren auf etwa ein Fünftel, eine PA bis 25 Taler kostete nur 1, eine bis 50 Taler nur 2 Groschen.

Vor allem unter wirtschaftlichem Aspekt genau so wichtig war die Tatsache, dass die Postanweisungen nicht mehr wie die Adressbriefe vorher mit der Fahrpost transportiert wurden, sondern im Briefverkehr weiter gegeben wurden.

Bevor ich auf gesamten Vorgang der Expedition ausführlich eingehe, noch kurz zu den Auflagezahlen. Wie viele Postanweisungen gibt es eigentlich? Hierzu die folgende Tabelle:


Quelle: Fritz Gerhard, 1979

Von den blauen Postanweisungen gibt es keine dritte Ausgabe mehr. Die Zahlen für die gebührenfreien weißen Postanweisungen sind unbekannt. Allerdings sind die weißen Karten der dritten Ausgabe sehr selten.

Die drei Auflagen unterscheiden sich in folgenden Einzelheiten:

1. Ausgabe: Auf der Rückseite endet die zweite Zeile mit „empfangen“; der Strich unter „für den Gebrauch der Postanweisungen“ ist kurz (13 bis 13,5 mm).


Rückseite einer Postanweisung von Salder nach Braunschweig vom 3. Oktober 1865

2. Ausgabe: wie 1. Auflage, der Strich ist aber lang (18 bis 18,5 mm).


Rückseite einer Postanweisung von Holzminden nach Braunschweig vom 13. November 1867

3. Ausgabe: Auf der Rückseite endet die zweite Zeile mit „empfangen zu“.


Rückseite einer Postanweisung von Harzburg nach Hasselfelde vom 26. Dezember 1867

Gedruckt wurden diese Karten wie die braunschweigischen Marken auch von der Firma Joh. Heinrich Meyer in Braunschweig und zwar jeweils von einer Druckplatte mit sechs Klischees aneinander. Die entstandenen sechs Karten unterscheiden sich in Details voneinander und zwar bei jeder der drei Ausgaben. Die einzelnen Merkmale hier zu nennen, würde aber sicher zu weit gehen.

Im nächsten Beitrag schreibe ich über den genauen Vorgang der Expedition.

Gruß carolinus



Grüße aus Braunschweig, der Stadt Heinrichs des Löwen
24.09.10, 16:42:54

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 24.09.10, 17:58:26

Hallo carolinus,

wenn ich das richtig sehe, gibt es die braunschweigischen Postanweisungen reichlich. Wenn sie rückseitig zu quittieren waren, befanden sie sich doch wohl ursprünglich als Belege im Postbestand. Sind sie daraus offiziell verkauft worden, oder haben Sie den Weg zu den Sammlern via nicht korrekt arbeitende Papiermühlen angetreten?

Die sächsischen Postanweisungsumschläge, für die ein vergleichbares Verfahren galt, sind nahezu restlos vernichtet worden.

Beste Grüße

Altsax
24.09.10, 17:57:46

carolinus

(Mitglied)

Hallo Altsax,

die Postanweisungen, deren Beträge ausgezahlt wurden und die anschließend vom Empfänger quittiert wurden, verblieben bei der Post. Sie waren nötig für die monatlichen Abrechnungen mit der Kasse des Hofpostamts. Dort landeten auch die PA und sammelten sich an. Von der Reichspostdirektion wurde schon 1872 ein Teil davon verkauft, der größere Teil aber erst nach dem Umzug der Postverwaltung in das neue Gebäude in der Friedrich-Wilhelm-Straße 1881, diese vor allen an zwei braunschweiger Sammler. Um 1930 verkauften diese ihre Bestände wohl an die Firma Kosack in Berlin.

Beste Grüße,
carolinus

Grüße aus Braunschweig, der Stadt Heinrichs des Löwen
24.09.10, 18:32:38

carolinus

(Mitglied)

Hallo,

wie gestern angekündigt zur Expedition der Postanweisungen.

Vorab aber noch kurz der Hinweis, dass die Postanweisungen nur für Überweisungen im Herzogtum Braunschweig galten. Für Geldbeträge, die in andere Staaten überwiesen werden sollten, galt das bisherige Verfahren der Adressbriefe - und der hohen Gebühren.



Zurück also zu Braunschweig.

Die vom Absender mit dem Geldbetrag und mit dem Empfänger ausgefüllte Karte wurde dem Postbeamten übergeben. Nach Prüfung trägt dieser die Postanweisung in ein Annahmeregister A ein. Anschließend wurde auf der Vorderseite der Karte unten unterhalb des fetten Strichs die entsprechende Nummer im Annahmeregister geschrieben. Unterschrift des Beamten und Stempel bildeten den Abschluss.

Als Quelle wieder aus Anlagen der Verfügung vom 13. Mai im Amtsblatt 23/1865.



Da die Nummern im Annahmeregister mit Beginn eines Monats immer neu von 1 begannen, kann man mit dem Datum des Stempels abschätzen, wie häufig Postanweisungen dieses Ortes sind.

Zwei Beispiele: Die Postanweisung von Hohegeiß trägt das Stempeldatum 20. August. Sie wurde durch den Postexpeditor Voigt in das Register Littr. A unter der Nummer 4 eingetragen. Bis zum 20. dieses Monats gab es in Hohegeiß also gerade einmal vier Eintragungen in das Annahmeregister.


Postanweisung über 50 Thaler von Hohegeiß nach Blankenburg vom 20. Oktober 1865

Dass Braunschweig das genaue Gegenbeispiel darstellt, verwundert sicher niemand. Am 29. Oktober 1866 trug der annehmende Beamte bereits die 330. Eintragung in das Annahmeregister ein.


Postanweisung über 1 Thaler 15 Groschen von Braunschweig nach Königslutter vom 29. Oktober 1866

Zum zweiten Teil des Verfahrens. Hierzu eine kurze Zusammenfassung „Bei der Expedition und Dekartierung“ – Teil B in der Anlage vom 13. Mai 1865.

Die Expedition sendete die Postanweisungen als gewöhnliche Briefpost-Gegenstände uneingetragen ab. Bei der Dekartierung am Bestimmungsort erfolgte zunächst eine Prüfung, ob der Stempelwert der Höhe der Gebühr entsprach, sowie gegebenenfalls die Berechtigung der Portofreiheit bei den weißen Karten. Im Anschluss erfolgte der Eintrag in das Ankunftsregister Littr. B. Auch hier lässt sich aus der Nummer wieder Rückschluss auf die Häufigkeit gewinnen.

Nachsendungen erfolgten nur innerhalb des Herzogtums. Postanweisungen, die nicht zustellbar waren, und bei denen der Adressat sich außerhalb des Herzogtums aufhielt, gingen an den Absender zurück.

Für interessierte Postgeschichtler der ganze Abschnitt aus Anlagen der o.g. Verfügung. Und damit reicht es dann auch erstmal für heute. Beim nächsten Mal dann das Verfahren bei der Bestellung und der Ausgabe. Und selbstverständlich wird es auch noch genügend Bildbeispiele geben.

Beste Grüße,
carolinus





Grüße aus Braunschweig, der Stadt Heinrichs des Löwen
25.09.10, 13:20:46

Posthörnchen

(Mitglied)

Hallo Carolinus

Herzlichen Dank für die vielen Informationen und die tollen Beiträge, die du hier lieferst freuen Durch solche Beiträge ist dieses Forum ein Wissensschatz geworden, von dem ich immer neu zehren kann. DANKE!

Posthörnchen
25.09.10, 13:40:08

carolinus

(Mitglied)

Hallo Posthörnchen,

lieben Dank für deine netten Worte. freuen Auf manche Gebiete wird man manchmal eben nur durch Zufall gebracht. Nach dem Erwerb einer ganzen Reihe dieser Karten, begann das Interesse fast zwangsläufig. Wenn man sich dann intensiver damit beschäftigt – nicht nur dafür lohnt sich schon die Mitgliedschaft in einer ARGE -, fängt man an nachzufragen. Irgendwann beginnt dann die Faszination bei diesen i.A. gar nicht so beliebten Karten.

Ich verspreche im weiteren Verlauf jetzt schon wirkliche Highlights in diesem Bereich - auch wenn die nicht mir gehören!

carolinus


Grüße aus Braunschweig, der Stadt Heinrichs des Löwen
25.09.10, 14:00:18

bayern klassisch

(Gast)

Lieber carolinus,

dem Lob schließe ich mich gerne an - ich frage mich nur, was man getan hätte, wenn eine PA in ein Postvereinsland hätte nachgesandt werden sollen. Vlt. gab man sie dem Absender retour und änderte das Verfahren in eines für die Postvereinsländer?

Liebe Grüsse von bayern klassisch
25.09.10, 14:54:47

carolinus

(Mitglied)

Lieber bayern klassisch,

so war es. Die PA wurde zurückgesandt und es galt das alte Verfahren. Außerhalb des Herzogtums gab es keine Nachsendung. Der Absender bekam das eingezahlte Geld erstattet und hatte die Überweisung unter der bisherigen Vorschrift mit Adressbrief und hoher Gebühr durchzuführen – falls er es unter diesen Umständen noch wollte.

Die Postanweisungen waren eine reine Inlandgeschichte.

Liebe Grüße,
carolinus

Grüße aus Braunschweig, der Stadt Heinrichs des Löwen
25.09.10, 17:58:51
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