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admin_j

(Mitglied)

Hallo,

heute habe ich Artikel 110224260495 ausgepackt. Angeblich ein gestempelter Viererblock 70 Pf. Heuß.

Auf dem Scan (Ebaybild ist leider schon nach ein paar Tagen weg. Ebay will Betrügern wohl das Leben leichter machen) war nicht zu sehen, dass mit dem Stempel etwas nicht stimmen könnte.

Hier ein Ausschnitt aus dem Rechnungsmail, das den Viererblock noch deutlich, wie abgebildet, zeigt.



Was nun am Original leicht zu sehen ist, der "Stempel" glänzt wie eine Speckschwarte und besteht aus glänzenden Farbplatten, wie ich sie von modernen und billigen Farblaserdruckern kennne. Hier auch am verkleinerten Scan, gut im Bereich der "1960" sichtbar. Auf meinem Scan wird auch, im Gegensatz zum Artikelbild, das "N" samt mitklischierter Quetschränder deutlich. Der "Stempel" prägt sich nicht im geringsten ins Papier ein, sondern sitzt, wie getupft, auf der Papieroberfläche. Das alles kann man auf einem Scan nicht sehen, sehr wohl aber am Original. Wenn ich das als Anbieter sehe, muss ich das beschreiben. Beispiel: sieht nicht aus wie von einem Stempel gestempelt, halte ich für falsch oder wie auch immer.



Das hätte auch jeder Laie sehen können.
Ein so deutlicher, gestochen scharfer und tiefschwarzer Abschlag von einem Metallstempel, hätte Quetschränder hinterlassen und eine Einprägung im Papier.

In diesem Zusammenhang noch eine Erklärung von Fachbegriffen, die in dem Artikel nicht vorkommen.

"Privatverkauf: keine Rücknahme, kein Umtausch"

Bedeutet tatsächlich, das der Verkäufer den Artikel nicht zurücknimmt (so wie das gewerbliche Anbieter innerhalb eines Monats machen müssten), wenn er so ist, wie angeboten.

Hat der Artikel Mängel, ist der Verkäufer selbstverständlich zur Erfüllung verpflichtet und sein Risiko viel höher als einfach nur den Kaufpreis zurück zu zahlen und den Artikel zurückzunehmen.

Die Erfüllungspflicht kann man nicht rechtswirksam ausschließen.

Kommen wir zum oben geschilderten Fall zurück. Da steht, der Stempel ist nicht geprüft. Ansonsten steht da, Viererblock gestempelt ...

Was muss also erfüllt werden? Richtig, ein gestempelter Viererblock. Bedruckte oder falsch gestempelte Viererblocks reichen nicht zur Erfüllung. Ein ungeprüfter, echter Viererblock hingegen schon.

Noch einmal ins Detail. Der Anbieter schreibt bei dem Artikel: Privatverkauf, daher keine Garantie und Rücknahme. Warum der Anbieter das schreibt, kann ich nicht sagen. Ich kann aber sagen, was es bedeutet. Wie oben bereits beschrieben, wird hier zum einen explizit das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Zum Anderen gibt es keine Garantie. Es mag sein, das bauernschlaue Möchtegernbetrüger glauben, damit eine Garantie auf Echtheit ausschließen zu können. Das ist natürlich nicht so. Erfüllt werden muss, was angeboten wird. Will ich nicht einen echten Stempel Erfüllen müssen, dann muss ich schreiben: Stempel falsch, mindestens jedoch ausdrücklich: ich übernehme keine Garantie für die Echtheit des Stempels. Ich übernehme keine Garantie, ist für Briefmarken eigentlich bedeutungslos. Wäre eine Briefmarke eine Dampfmaschine, ein Computer oder ein Auto, dann würde die Formulierung Sinn machen. Briefmarken fallen aber nicht von alleine die Zähne ab und man muss Sie auch nicht zur Inspektion bringen.

Genauso sinnlos ist das meist abgeschriebene Geschwätz vom EU-Recht, dass angeblich vorschreiben würde, private Anbieter müssten irgend etwas erklären. Müssen sie natürlich nicht. Bei dem was gemeint ist, geht es wieder nur um eine Funktionsgarantie. Briefmarken funktionieren aber nicht, sie existieren.

Werfen wir noch einen Blick auf die neu eingeführten Ebay-Artikelmerkmale. In dem Angebot steht, Echtheit nicht bestimmt. Das ist einfach eine Aussage. Der Anbieter hat sich nicht darum gekümmert, ob das Stück echt ist oder nicht. Er bietet aber ein echtes Stück an. Katalognummer, Michelwert, Beschreibung, Titel, nirgendwo ein Hinweis, dass hier eine Fälschung angeboten wird.

Zunächst geht es also darum, was wird Angeboten. Das muss nämlich auch geliefert werden. Das bisher niemand die Echtheit bestimmt hat und dass das Stück ungeprüft ist, was nicht nur in dem Fall, ja dasselbe ist (hat bei Ebay wohl keiner gemerkt) hat doch keinen Einfluss auf die Erfüllungspflicht. Die lässt sich auch durch die verwegenste Formulierung nicht umgehen!

Ich habe den Verkäufer angeschrieben, bisher aber noch nichts gehört.

Ebay werde ich auch noch Fragen. Das ich eine Antwort bekomme glaube ich nicht, hier trotzdem schon einmal meine Frage: Liebes Ebay, muss ich eine echte Briefmarke liefern, obwohl ich "Echtheit nicht bestimmt" angeklickt habe? Von der Antwort hängt die Rechtslage nicht ab. Die Merkmale sind neu eingeführt. Gerichtsurteile kann es in der Sache noch nicht geben. Zur Not muss es eben hier geklärt werden.

Ich werde weiter berichten, wie der Fall läuft ...


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07.03.08, 23:26:49

admin_j

(Mitglied)

Hier noch zwei Fotos, da am Scan nicht alles sichtbar wird:

Keine Einprägung des "Abschlages" (weil es keiner war)


Glänzende Farbplättchen, wie getupfter Lack oder eben ein typisches Bild von einem Farblaserdrucker
3

Im Detail fehlt natürlich auch der Verlauf von Stempelfarbe entlang der Papierfasern, weil keine Stempelfarbe verwendet wurde.

Hat jemand von dem Stempel einen echten Abschlag?

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08.03.08, 04:56:34

Briefmarkensammler

(Mitglied)

ja ich lachen

Disclaimer: Obiger Beitrag stellt ausschließlich meine persönliche in höchstem Maße subjektive Meinung dar.
08.03.08, 12:44:06

Briefmarkensammler

(Mitglied)

Du hast einen 400dpi Scan der Vorder- und Rückseite im Mail. Es handelt sich um einen definitiv echten Stempel auf Heuss 5 Pfg Viererblock.

Disclaimer: Obiger Beitrag stellt ausschließlich meine persönliche in höchstem Maße subjektive Meinung dar.
08.03.08, 12:55:04

Briefmarkensammler

(Mitglied)

Man sieht deutlich den Unterschied !
Dateianhang (verkleinert):

 Heuss_bremen1.jpg (136.35 KByte | 55 mal heruntergeladen | 7.32 MByte Traffic)

Dateianhang:

 Heuss_bremen2.jpg (81.69 KByte | 14 mal heruntergeladen | 1.12 MByte Traffic)


Disclaimer: Obiger Beitrag stellt ausschließlich meine persönliche in höchstem Maße subjektive Meinung dar.
08.03.08, 13:41:26

admin_j

(Mitglied)

Hallo,

Vielen Dank für den guten Scan. Daraus hier noch einmal ein Detail des echten Stempels. Stempelfarbe um 1960 ist bläulichschwarz. Unter "BRIEF" sind im Kreis deutlich Quetschränder zu sehen. Die Stempelfarbe wird nach außen weggedrückt und ist innen heller. Außen bildet sich ein dunklerer Quetschrand. Beim echten Stempel sind die beiden "1" aus dem datum unterschiedlich. Im falschen Stempel sind die beiden "1" identisch. Beim Falschstempel sind die Kreise mit den Linien verbunden. Beim echten Stempel Teils unterbrochen.


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08.03.08, 18:56:51

admin_j

(Mitglied)

Hallo,

der Verkäufer hat reagiert. Er hat angeboten den Artikel zurückzunehmen. Er hat jedoch ein treffenderes Wort, als Artikel gefunden. Er schreibt von "Produkt" und "Ware". Ich wollte jedoch nichts produziertes, sondern echte Briefmarken kaufen.

Er hat auch noch vorgebracht, die Briefmarken für einen Dritten anzubieten. Ich muss sicher nicht erwähnen, dass dieser Umstand völlig uninteressant ist. Nachdem ich auf die Erfüllungspflicht hingewiesen habe, kam keine Nachricht mehr.

Dafür steht nun das Profil auf "Privat". Das ist aus Datenschutzgründen immer ratsam.


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10.03.08, 16:52:40

pitter389

(Mitglied)

geändert von: pitter389 - 23.04.10, 19:59:45

Das Problem ist, daß auf so kleinen Bilderchen im ... kaum etwas gesehen werden kann, also der Stempel nur nach Form und Aussehen beurteilt werden kann.

Folgenden habe ich für einen Bekannten erworben, wobei ICH mir den nicht genauer angesehen habe, also auch nur das kleine Bild, bei der Vergrößerung hätte ICH es sofort erkannt.

Hier ist eindeutig die Punktierung (über die ganze Fläche) zu sehen, die entweder beim Scannen oder beim Kompremieren - z.B. in JPEG - auftritt; also was die Bildbearbeitung angeht, stümperhaft, so daß ich mich schon ärgere, überhaupt auf sowas reingefallen zu sein.
Der private Anbieter hatte gleich 2 von dieser im Angebot, so daß hier wohl ein kompletter Bogen durch den Scanner geschoben wurde.

Ich hatte den Anbieter zweimal angeschrieben, aber bislang keine Reaktion gehabt. Als privater Anbieter würde ich sowas zurücknehmen, eben um den Ruf zu wahren; er kann das Teil ja auch erworben haben.

Da es sich um einen relativ kleinen Betrag handelte, habe ich das Ding gleich bewertet. Ich habe es erst wirklich realisiert, als ich meinen Eingangsscan auf den Bildschirm sah; also ... sah komisch aus, aber ich hatte es vorher - nach einer schlaflosen Nacht - nicht richtig wahrgenommen.

Nun das Bild:
Dateianhang (verkleinert):

 DR116.JPG (281.1 KByte | 57 mal heruntergeladen | 15.65 MByte Traffic)

23.04.10, 19:54:04

Lars Boettger

(BPP-Mitglied)

@pitter:

Der Anbieter schreibt sinngemäss: "Ich habe keine Ahnung von Infla-Stempeln und bitte daher alle Inflamarken als Stempelfälschung an"... Für mich ist das ein Beispiel dafür, dass a) die Beschreibungen kaum gelesen werden und b) Verkäufer bei eBay auf die Gier ihrer Käufer setzen.

Darum an der Stelle der Rat, sich alles genau durchzulesen, nicht auf die Bewertungen achten, sondern sich selbst vorher schlau machen und "zu Gute" Angebote mit professionellem Argwohn betrachten.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
24.04.10, 13:52:34

pitter389

(Mitglied)

Ich habe mir das Teil überhaupt nicht angesehen, weil ich da meinem Bekannten vertraut habe, aber das ist ein anderes Thema UND Deine Aussage gebe ich dann an ihn weiter. ;-)
Höherwertige Gebote sehe ich zusätzlich noch einmal an.

Fakt: der Anbieter weiß nun, daß es sich hier um eine Fälschungen handelt; ob er das vorher schon wußte steht auf einem anderen Blatt. Wenn er das Gebot wiederholt einstellt, also die zweite Variante der Marke oder eine andere dieses Typs, dann melde ich ich, weil dies - für mich - unter Betrug einzusortieren ist.

Soviel ich weiß ist er auch als privater Anbieter zu einer Rücknahme verpflichtet, da er sich nicht hinreichend abgesichert hat. Sein Kommentar allein reicht hier - rein rechtlich - nicht aus. Bei diesem Betrag ist - nach meinem Ermessen - aber ein daraus folgender trouble nicht gerechtfertigt.

Hier geht es darum, daß sich die hier Lesenden informieren können, wie sowas aussieht, damit sie auf solche Angebote nicht einsteigen.

Seine Aussage schreckt nicht ab, ... ich würde ähnliches auch schreiben, selbst wenn ich davon ausgehe, daß mein Angebot echt ist; allein um mich abzusichern.

Der Stempel ist soweit ja auch ok, nur daß er von einem Drucker erstellt wurde UND - auf den ersten Blick - nicht als Fälschung identifiziert werden kann. So wurder der Stempel sicher auch beurteilt, ... die Punktierung kann auch bei der Kompremierung entstanden sein, so daß sie im Original nicht auftauchen muß. Wenn es danach geht, dann dürfte MArken ausschließlich nur beim Händler gekauft werden, wo sie auch vor dem Kauf zu begutachten sind; dies wäre eine Maßnahme ... bei dieser Institution, also daß Briefmarken zurückgehen MÜSSEN, wenn sie nicht gefallen; egal ob gewerblich oder privat. Ähnliche Einschränkungen gibt es ja auch bei anderen Artikeln, wie daß sie kostenlos versandt werden müssen, was das Einstellen wieder unattraktiv macht; u.U. zahlt der Verkäufer dann drauf, was auch nicht sein kann.

Allgemein würde ich sagen, daß zuviele Fälschungen angeboten werden, von denen hier auch die Finger gelassen wird; was das hiesige Intersse angeht, so würde ich von ca. 50:1 ausgehen. Bei dem, was ich gekauft habe, würde ich diesen Schaden als verträglichen Kolateralschaden bezeichnen.
24.04.10, 15:43:41
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