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Hallo liebe Teilnehmer,

herzlich willkommen in diesem neuen Thema.

Versucht beim Schreiben immer sachlich zu bleiben. Drückt euch klar aus, damit jeder Leser versteht, ob ihr Fachwissen teilt oder eure Meinung zu einem Thema sagt.

Verzichtet auf Kommentare über andere Teilnehmer. Kommentiert gerne die Aussagen anderer. Wir wollen über Philatelie diskutieren und nicht über Philatelisten freuen

Wir wünschen viel Freude am Hobby Philatelie!
01.01.11, 18:12:42

brille

(Mitglied)

Nachdem ich immer wieder Postbetrug von
kleinkriminellen Ebayverkäufer(innen)
in meinem Briefkasten finde, kriege ich so
langsam einen dicken Hals.

Diesen Brief bekam ich gestern vom
Briefträger in die Hand gedrückt.

Darin 3 Belege, u.a. der unten Gezeigte.
In der Beschreibung kein Mangel aufgeführt.
Der Beleg hat über der 141 einen Riss, die
Marke ist geflickt, oben Rand mit 2 Zähnen
eingefügt.

Der Beleg kostete 28 €.

Da wurde der Hals schon dick.
Aber der Verkäufer hat's bestimmt nicht
bemerkt.

Nun zum Thema, den an mich gerichteten Brief.

Die beiden benutzten Marken bestehen jeweils aus
2 zerschnittenen Teilmarken. Also Postbetrug.
Als ich das sah dachte ich darüber nach, in
diesem Fall mal richtig auf die Kacke zu hauen.

Nicht nur, daß mich der Verkäufer um das Porto
beschissen hat, er hat auch die Post beschissen
(was mir eigentlich egal sein könnte).
Wenn das auf dem Laufweg bemerkt worden wäre,
hätte ich mein Eigentum überhaupt jemals
bekommen???

Ich bin jetzt sehr am überlegen, ob ich die ganze
Sache über Rechtsanwalt, mit Meldung bei der
Post, regeln soll.

Und noch eine Frage an H. Kraft:

Kann ich hier im Forum Rückseite des Briefes und
damit den Absender zeigen und kann ich den
Ebay-Namen und die Artikelnummer nennen??
Ich hätte schon große Lust, die Sache mit Nennung
aller Daten öffentlich zu machen.

Den Verkäufer habe ich noch nicht angeschrieben,
da warte ich bis morgen, heute würde ich
wohl etwas zu direkt formulieren.

Wie würdet Ihr verfahren?????

Viele Neujahrsgrüße
Brille


Dateianhang (verkleinert):

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Dateianhang (verkleinert):

 ad-d.JPG (332 KByte | 144 mal heruntergeladen | 46.69 MByte Traffic)

Dateianhang (verkleinert):

 141.JPG (304.22 KByte | 134 mal heruntergeladen | 39.81 MByte Traffic)

01.01.11, 18:13:42

admin_j

(Mitglied)

Hallo brille,

herzlich willkommen im Forum. Den Absender zu zeigen wäre sicher nicht zu empfehlen. Ein Link auf die Artikelnummer zeigt dagegen nur eine Internetseite, die jedem öffentlich zugänglich ist.

Einen Anwalt braucht man für den Fall auch noch nicht. Wegen der Zähne musst du wissen, was du willst. Entweder Minderung oder Rückgabe, wenn der Mangel sonst nicht zu erkennen war.

Wegen des Postbetruges würde ich bei der Post anrufen. Da gibt es sicher eine zuständige Stelle. Die dürften sich darum kümmern und brauchen dann sicher den Umschlag. Du könntest mir einen Scan mailen der Rückseite mit dem Absender anhängen. Eventuell melden sich noch andere Betroffene.

Für den Link kannst du folgende Eingabe machen (die dann gleich einen klickbaren Link erzeugt:

Code:
1:
[ebay]artikelnummer als Zahl[/ebay]


Noch ein Tipp: du brauchst am Bildschirmende nicht auf Enter (Return, Eingabe) zu drücken. Nur am Absatzende wechselst du damit die Zeilen. So sieht dein Text wie ein Gedicht aus freuen

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01.01.11, 18:52:26

brille

(Mitglied)

Hallo Herr Kraft,

hier der dazgehörige Artikel:

200556918297

01.01.11, 19:33:37

fiera

(Gast)

Hallo brille,

Also ich würde mich über den Postbetrugsbrief freuen und ansonsten den Brief zurückgeben. Eine kleine Ermahnung des Fälschers sollte fürs erste genügen.

Besten Gruß
01.01.11, 19:46:05

brille

(Mitglied)

Hallo fiera,

mit meinen bisher erhaltenen Postfälschungen könnte ich locker eine Ausstellungssammlung zusammenstellen, die kann die Staatsanwaltschaft, oder wer auch immer, beschlagnahmen.
Und den Brief werde ich natürlich zurückgeben; per Einschreiben.
Mein erstattetes Porto hätte ich auch gerne wieder zurück.

viele Grüße
brille
01.01.11, 20:00:50

Alexander Zill

(BPP-Mitglied)

Hallöle,

der Riß ist nur schwer erkennbar und die Reperatur überhaupt nicht - insofern Rückgabe. Die Portokosten würde ich ebenfalls verlangen.

Ob ein versicherter Versand dazu nötig ist, mögen andere besser beurteilen.

Der Mangel ist dem Verkäufer sicher bekannt, zumindest wäre es zumutbar, den Artikel mal mit der Lupe anzusehen, bevor er verkauft werden sollte. Darüber hinaus ist der Postbetrug durchaus mit Sorgfalt gemacht worden. Die Kombination von unscharfem Foto, der fehlenden Beschreibung, dem Postbetrug und den aufgetretenen Mängeln müssen daher nicht dafür sprechen, daß die Rückgabe einfach wird....

Den Postbetrug würde ich ebenfalls melden - immerhin zahlt jeder den Betrug mit.

Grüße

alexx
01.01.11, 20:24:13

admin_j

(Mitglied)

Hallo brille,

der Anbieter war geritekt. Er war in der letzten Woche wegen einer Ganzfälschung Marienkirche aufgefallen.

Ich war der Käufer. Ich hatte in Ruhe einen besseren Scan angefordert und wollte in Ruhe negativ bewerten. Der Artikel war wohl schon von anderer Seite gemeldet und wurde von Ebay-Sicherheit gelöscht, bevor ich bewerten konnte.

Der Anbieter hat nicht nur keinen Scan geschickt, sondern überhaupt nicht geantwortet. Angebote und Bewertungspunktzahl sprechen für einen gut gehenden Schwarzhandel. Am Porto wird durch Postbetrug verdient und Ganzfälschungen unauffällig im Sortiment mit verhökert.

Das sieht nicht gut aus. Du hast ja die Anschrift. Im Internet findest du eine Kontaktanschrift des Gewerbe- und Ordnungsamtes. Dort kannst du kostenlos anfragen, ob der Händler ein Gewerbe angemeldet hat oder ob er einen Schwarzhandel betreibt. Verweise auf den Ebaynamen. Wenn du genug Zeit hast, kannst du auch noch bei der für den Wohnsitz zuständigen Staatsanwaltschaft einen Antrag auf strafrechtliche Verfolgung gegen Unbekannt stellen (du weist ja nicht, wer die Halbierungen produziert hat). Den Umschlag kann man nach Rücksprache mit Aktenzeichen an die Staatsanwaltschaft schicken. Im Internet findest du auch die Steuerfahnundung, die man fragen könnte, wie viel Umsatzsteuer im Kaufpreis enthalten waren. Für Händler und Schwarzhändler sind 7% inkl. Porto zu entrichten. Die MwSt aus dem Porto müssten von einem Schwarzhändler auch dann an das Finanzamt abgeführt werden, wenn er die Marken selbst gebastelt hat.

Fazit: Seriöse Ebayer sehen anders aus.

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01.01.11, 21:41:39

brille

(Mitglied)

Hallo alexx,

Rückabwicklungen mache ich, zu meinem Schutz, nur per Einschreiben. Ich muß schließlich belegen können, daß ich zurückgeschickt habe.
Aber zuerst muß mein Geld wieder auf meinem Konto sein.

Hallo Herr Kraft,

Ich glaube nicht, daß der Verkäufer, angesichts des Postbetruges, Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung macht. Er wird natürlich schreiben, daß er den Mangel nicht kannte, oder so ähnlich. Da er aber nicht will, daß man an seinem Ast sägt, wird er den Ball flach halten.

Mein Vorgehen mache ich mal von seinem Verhalten abhängig.

Wenn sich was tut, schreibe ich.

Viele Grüße
Brille

02.01.11, 00:05:20

Andreas44

(Mitglied)

Hallo,

gestern habe ich zufällig diese Artikel hier gelesen und heute bekomme ich Post, genau von diesem ebay-Mitglied.

Wie die Briefmarke aussieht ... Fotos anbei.

Übrigens habe ich dafür 1,20€ Porto bezahlen müssen.

Gruß Andreas
Dateianhang:

 Post_schaden.jpg (102.75 KByte | 124 mal heruntergeladen | 12.44 MByte Traffic)

Dateianhang:

 Post_schaden2.jpg (43.89 KByte | 90 mal heruntergeladen | 3.86 MByte Traffic)

23.02.11, 14:32:33
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