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23.01.11, 11:30:50

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 23.01.11, 11:42:43

Aus der Ziet des schleswig-holsteinischen Krieges existiert Privat- und Dienstkorrespondenz von und nach Sachsen, die in allen Fällen vollständig portofrei befördert worden ist.

Sachsen stellte ausweislich der Postverordnungen lediglich den Inlandsanteil portofrei. Die Portofreiheit von Korrespondenz der "Reichstruppen" wurde erst 1850 verfügt. Kennt jemand Bestimmungen, die die Portofreiheit entsprechend ausdehnen?

Altsax
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 FPA Sachsen, 18.6.1849, - Dresden, kl..jpg (319.17 KByte | 0 mal heruntergeladen | 0 Byte Traffic)

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 Oelsnitz - Holstein, 28.5.1849.jpg (236.32 KByte | 0 mal heruntergeladen | 0 Byte Traffic)

23.01.11, 11:31:50

nordlicht

(Mitglied)

Hallo Altsax,

da ich gerade meine (spärlichen) Unterlagen zur Feldpost durchgesehen hatte, habe ich eine Textpassage parat, die vielleicht weiterhilft:
Es gab anscheinend "Bestimmungen über gleichmäßige Portofreiheit auf den deutschen Posten für die zu Reichszwecken außerhalb Ihrer Garnisonen verwendeten Reichstruppen", die Schleswig-Holstein im Frühjahr 1849 übernommen hat.
Den dazugehörigen Primärtext habe ich leider nicht ...

Viele Grüße
nordlicht
23.01.11, 12:05:13
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