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Hallo liebe Teilnehmer,

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07.04.11, 14:32:15

Altsax

(Mitglied)

Weder der Postvereinsvertrag von 1850 noch der ergänzte von 1851 enthielten einen Bestimmung hinsichtlich der Behandlung von Fremdfrankaturen.

Gleichwohl kommen solche Frankaturen vor. Obwohl so verwendete Francomarken, soweit mir bekannt, niemals anerkannt wurden, sind sie meist entwertet worden, was in Sachsen nicht mit dem Poststempel geschehen durfte.

Die Feststellung der Zugehörigkeit der entsprechenden Marken zum Brief ist nicht immer eindeutig möglich. Im vorliegenden Falle spricht der Wert der ungebrauchten Taxis-Marke dafür.

Altsax
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07.04.11, 14:33:15

****i********

(vom Nutzer beendet)

Ich war der Ansicht, dass Frankaturen aus einem DOPV-Staat A nach einem anderen DOPV-Staat B mit Marken des Staats B frankiert als gueltig anzuerkennen und zu entwerten waren. (Paragraph 25 Abs. 2 der Bestimmungen ueber die auessere Beschaffenheit und die Behandlung der Postsendungen. Anlage zur DOPV-Vertragsergaenzung vom 3.9.1855).

Gruss,
Saphilatelics
08.04.11, 08:49:00

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 08.04.11, 09:25:48

Hallo ****i********,

zu unterscheiden ist die jeweilige Behandlung bei der Aufgabe- und der Abgabepostanstalt.

Die Aufgabepostanstalt hatte die Marken immer als ungültig zu bezeichnen und den Brief als Portobrief, ggf. unter Anrechnung verklebter eigener Francomarken, zu taxieren.

Die Abgabepostanstalt hatte vom Empfänger den taxierten Betrag einzuziehen und dabei entsprechend der von Dir zitierten Regelung (in Sachsen erst 1856 veröffentlicht)des ergänzten DÖPV-Vertrages den Wert verklebter eigener Francomarken anzurechnen.

Beim gezeigten Brief von 1854 galt diese Anrechnungsregel noch nicht. Nachfolgend ein Brief, bei dem sie bereits galt, aber nicht angewendet worden ist (Entfernung Dresden - Guben 16 Meilen, also 2. vereinsländischer Entfernungsbezirk).

Beste Grüße

Altsax
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Dateianhang (verkleinert):

 Dresden - Guben, 9.2.1856.jpg (350.83 KByte | 10 mal heruntergeladen | 3.43 MByte Traffic)

08.04.11, 09:23:15

philnum

(Mitglied)

Hallo,

abgesehen von nachvollziehbaren Spezialfällen, wie Sendungsaufgabe in Randzonen benachbarter Postverwaltungen oder grenzüberschreitender Bahnpost, stellt sich die praktische Frage:

Warum haben Absender überhaupt mit gebietsfremden Marken zu frankieren versucht, wenn gar keine Kursgültigkeit bestand?

Bedenkt man die damalige Kaufkraft, so wurden Francomarken wohl kaum achtlos verschwendet, d. h. "auf gut Glück" verklebt. Entweder rechnete das Publikum mit Kulanz der betroffenen Postverwaltungen oder es handelte sich um Marken-Mitbringsel, für die mangels alsbaldiger Rückkehr in das Herausgeber-Postgebiet keine Verwendungsmöglichkeit mehr erwartet wurde.

Beste Grüße

philnum
08.04.11, 13:20:15

Altsax

(Mitglied)

Hallo philnum,

Fehlende Kenntnis der einschlägigen postalischen Bestimmungen dürfte eine nicht unerhebliche Ursache solcher Fehlfrankaturen gewesen sein.

Beste Grüße

Altsax
08.04.11, 13:28:33
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