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Claus Petry

(BPP-Mitglied)

Hier noch die Dateianhänge, da hat grade etwas mit den Hochladen nicht funktioniert!

Claus Petry
Dateianhang:

 Inselpost-Rhodos =b= Rodi, 15.11.44-8A Briefstück.jpg (230.66 KByte | 7 mal heruntergeladen | 1.58 MByte Traffic)

Dateianhang:

 Inselpost-Rhodos =b= Rodi, 17.11.44-8BII Briefstück.jpg (234.06 KByte | 6 mal heruntergeladen | 1.37 MByte Traffic)

Dateianhang:

 Inselpost-Rhodos =b= Rodi, 24.4.45-8BII Briefstück (960-99 HM).jpg (185.9 KByte | 5 mal heruntergeladen | 929.52 KByte Traffic)

22.09.18, 16:39:01

joarko

(Mitglied)

Hallo Herr Petry, Hallo Herr Kraft, Hallo Herr Köhler,
Zunächst einmal ganz herzlichen Dank für ihre höchst professionellen Ausführungen.
Ich bitte des weiteren um Entschuldigung, das ich erst jetzt reagieren kann.Leider war ich im Krankenhaus und nicht in der Lage zu antworten.
Da es sich um eine Marke handelt, die noch nicht in meinem Besitz ist, ich aber beabsichtige zu kaufen, kann ich auch keinen anderen Scan liefern und auch noch nicht die Marke zur Prüfung geben.Es sollte meine Frage dazu dienen, mir etwas mehr Sicherheit zum Kauf zu geben, mehr nicht.
Sollte ich die Marke erwerben können, werde ich entsprechend handeln.
DANKE UND Grüße
joarko:)
30.09.18, 15:12:49

joarko

(Mitglied)

Hallo Herr Petty,
jetzt habe ich ganz vergessen zu fragen wie hoch denn die Prüfkosten für ihr Foto-Attest wären?
Danke und Gruß
joarko
30.09.18, 15:28:51

Claus Petry

(BPP-Mitglied)

Hallo Joarko,

ich äußere mich nicht im vorweg zu Prüfvergütungen, da diese nicht zuletzt an der festzustellenden Qualität des Prüfstückes festgemacht werden. In aller Regel arbeite ich aber auch bei Stücken mit Mängeln nur in Ausnahmefällen unter 2% des MICHEL-Katalogwertes.

Allgemein gilt die Gebührenberechnung nach der Prüfordnung des BPP:
10.2. Die Vergütung beträgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, bis zu 4% vom jeweiligen MICHEL-Katalogwert oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, bis zu 10 % vom Handelswert, den der Prüfer nach billigem Ermessen schätzen darf. In einem solchen Fall können die Parteien die Prüfvergütung auch auf Grundlage einer individuellen Absprache vor Abschluss der Prüftätigkeit einvernehmlich festlegen.(...)

Mit besten Grüßen aus Hamburg!

Claus Petry
01.10.18, 13:43:02
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