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Klesammler

(Mitglied)

Hallo zusammen,

da stimme ich Alexander zu. Es wurden schon viele Geräte in der Datenbank angelegt, von denen man dachte: nicht existent. Also ist es durchaus möglich, daß es das fragliche Gerät gab und noch Belege auftauchen. Im jetzt diskutierten Zeitraum war schließlich nicht alles so einfach.
Ich entsinne mich, daß es hier mal um einen Sonderstempel ging, von dem bisher angenommen wurde, es gäbe nur 1 Gerät. Aber durch Unterschiede in der Gravur konnte gezeigt werden, daß es mindestens 2 Geräte gab.
Also bitte Kirche im Dorf lassen und vermuten, daß der Stempel vielleicht wegen des fehlenden UB nach kurzer Zeit ausgetauscht wurde.

beste Grüße

Dieter

28.10.17, 00:04:25

Hugo67

(Mitglied)

geändert von: Hugo67 - 17.11.17, 22:14:49

Zitat von Alexander Zill:
Hallöle,

da haben wir wohl nur unterschiedliche Vorstellungen davon, was in einem Befund stehen darf.
Nach den Richtlinien des BPP steht nirgends, dass nur Prüfstücke, die in allen Belangen echt sind, Befunde "bekommen" dürfen.

Und ich halte es darüber hinaus für recht und billig, wenn ein ansonsten echter Block, der darüber hinaus nicht wirklich häufig ist, in einem Befund beschrieben wird - zumal der Stempel weder echt noch falsch eingeschätzt werden kann.

Bitte also die Kirche im Dorf lassen: Der Prüfer hat für die Beschreibung lediglich einen offiziellen Vordruck verwendet und das ist genau so möglich.

Mene Schlussfolgerung: Es ist hilfreich, einen Befund als das zu sehen, was er wirklich ist.

Beste Grüße

Alexander

Bitte nicht alles durcheinanderwerfen und mir Aussagen in die Beiträge hineininterpretieren, die ich nicht getätigt habe...
Ich habe folgende Dinge bemerkt:
1) die sprachliche Qualität der Aussage zum Stempel im Befund ist verbesserungsfähig
2) Der Befund hilft einem Kaufinteressenten (auch deswegen) nur teilweise weiter und dafür kann der Block selber nichts
Dass dies alles mit den BPP-Statuten unvereinbar sei, habe ich mit keinem Wort angedeutet oder gar gesagt.
28.10.17, 21:38:09

Hugo67

(Mitglied)

Aktuell wird ein Bizonen-Brief mit Nr. 34 bei Schlegel mit einem Alt-Attest von Herrn Hettler mit dem Befund "total überfrankiert" angeboten:
https://www.philasearch.com/de/i_9097_33624/1305_Bizone/9097-A21-10026.html
Dieses Attribut war mir als philatelistischer Fachausdruck bislang unbekannt.
30.10.17, 14:23:21

admin_j

(Mitglied)

Hallo,

der Ausdruck ist vermutlich dem Jahr 1996 geschuldet. freuen

Sachliche Alternativen:

einfach das korrekte Porto nennen

den überfrankierten Betrag in absoluten Zahlen

oder als Prozentsatz

Nur spaßig oder auch nicht, wären

ganz genau: total perfekt frankiert

bis 5%: fast voll korrekt frankiert

bis 10%: inkl. Spende an die Post

bis 20%: überfrankiert

bis 30%: stark überfrankiert

ab 50%: total überfrankiert

ab 200%: mördermäßig überfrankiert

Liste der Sonderzeichen zum Einkopieren

Epson-Scanner-Standard-Einstellungen

Welche Sonderzeichen in Beiträgen können Veröffentlichung verhindern?

30.10.17, 18:54:22

Briefmarkentor

(Mitglied)

Zitat von Briefmarkentor:
Hallo,

auf der 176. Dresdner Briefmarken Auktion findest sich folgendes Angebot nebst Attest von Siegfried Paul (BPP):



Der Zuschlag für den Block lag bei 280,00 €. Für mich sehr erstaunlich.
17.11.17, 19:41:51

Thorsten

(Mitglied)

Bei diesem Attest (Quelle ebay) bin ich gerade kurz vom Glauben abgefallen. Ein Blick auf die Marke entlarvt den (Tipp-)Fehler aber schnell.
Dennoch, ich wuerde ein neues Attest anfordern.

Dateianhang (verkleinert):

 Zwischenablage-2.jpg (100.08 KByte | 130 mal heruntergeladen | 12.7 MByte Traffic)

31.12.17, 01:01:13

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 20.10.18, 15:18:42

Hallo zusammen,

nach meinem Verständnis erfordert die Stempelprüfung zwingend den Vergleich mit einem Originalabschlag. Gleichwohl sieht man immer wieder Atteste, denen eine Prüfung zugrunde liegt, bei der gegen diesen Grundsatz verstoßen worden sein muß.

Nachfolgend ein aktuelles Beispiel.

Mich würde interessieren, ob und ggf. unter welchen Umständen von den erwähnten Prüfgrundsätzen abgewichen werden darf.

Beste Grüße

Altsax
Dateianhang (verkleinert):

 Fünferstreifen, Dresdner 11 2018.jpg (75.19 KByte | 24 mal heruntergeladen | 1.76 MByte Traffic)

Dateianhang (verkleinert):

 Fünferstreifen, Dresdner 11 2018, Att Ris..jpg (262.01 KByte | 124 mal heruntergeladen | 31.73 MByte Traffic)

20.10.18, 15:18:10

lehrling

(Mitglied)

Hallo Altsax,
mit einem Zettelchen und dem Hinweis: "Stempel nicht prüfbar" hätte Herr Rismondo nicht ausdrücken können, dass er den Streifen für echt gestempelt hielt.
Ein Attest gibt ja nur die Meinung des Prüfers wieder, allerdings hätte er dort m.E. formulieren dürfen: "Der Stempel ist nicht zuordenbar, ich kann keine Anzeichen einer Verfälschung erkennen" o.ä..
Wie weit man ihm dann folgen mag, muss man so oder so selbst entscheiden,

Gruß lehrling
20.10.18, 16:13:48

Alexander Zill

(BPP-Mitglied)

geändert von: Alexander Zill - 20.10.18, 16:21:00

Hallöle,

Heißes Eisen....

Wenn der Stempel alle Kennzeichen einer echten und zeitgerechten Entwertung trägt, aber als Nummernstempel nicht eindeutig bestimmbar oder sehr selten ist, dann mag ich schon eine Lanze für dieses Attest brechen.

Die Bemerkung, dass der Stempel nicht zuzuordnen ist ergibt sich für mich aus der Tatsache, dass die Nummer selbst nicht erwähnt wird. Die Echtheit wird bestätigt, da ist es nicht wirklich zielführend, nochmals darauf hinzuweisen, dass man keine Verfälschung erkennen kann - das setze ich voraus, wenn "echt" im Attest steht.

Grüße

Alexander
20.10.18, 16:19:58

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 20.10.18, 16:59:02

Hallo lehrling, hallo Alexander,

ganz so leicht sollte man die Problematik nicht abtun!

Letztlich geht es doch um die Frage, ob es für die Formulierung eines Prüfergebnisses genügt, allgemein keine Anzeichen für eine Fälschung erkennen zu können, oder ob an Hand von spezifischen Details typischer Abschläge eines bestimmten Stempelgerätes nachweisbar ist, daß mit hoher Wahrscheinlichkeit auch beim Prüfstück dieses Gerät zur Anwendung kam.

Andernfalls brauchte man kein umfangreiches Vergleichsmaterial. Es genügte die Kenntnis zeittypischer Merkmale von Stempelabschlägen. Die Prüfung könnte sich darauf beschränken, Merkmale zu suchen, die in der Markenverwendungszeit auszuschließen sind, beispielsweise erst später übliche Stempelfarbe.

Hinzu kommt, daß sich ein Prüfer mit einem solchen Attest kaum der Gefahr aussetzt, daß ihm jemand eine Fehlprüfung nachweist. Solange Stempelfarbe und Grundabmessungen nicht vom Üblichen abweichen, ist der Gegenbeweis unmöglich.

Man sollte nicht vergessen, daß Atteste nicht für Spezialisten ausgestellt werden, die natürlich die Finger von einem solchen Stück lassen, sondern für den "Normalsammler", der üblicherweise dem Prüfer blind vertraut.

Beste Grüße

Altsax

PS: Mir geht es nicht darum, Tilo Rismondo post mortem etwas am Zeuge zu flicken, Die Entwertung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit echt, weil ungebrauchte Einheiten der Mi 9I so gut wie nicht erhalten geblieben sind. Ich wollte aber die Problematik grundsätzlich aufgreifen.


20.10.18, 16:54:46
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