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Hallo liebe Teilnehmer,

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15.11.11, 15:30:55

Altsax

(Mitglied)

Der Postvereinsvertrag regulierte die Portofreiheit für Angehörige der Bundestruppen, wenn ich das richtig verstanden habe, nur für Wechselkorrespondenz Heimat - Front. Offen bleibt, wie mit Briefen im Wechselverkehr mit anderen Postvereinsstaaten zu verfahren ist.

Die nachfolgend gezeigte Hülle wirft überdies Zusatzfragen auf, die Handhabung von Dienstpost betreffend.

Leider läßt sich kein Absender ermitteln, weil auch das Siegel entfernt worden ist. Es besteht aber Grund zu der Annahme, dß es sich um ein dienstliches Schreiben des sächsischen Feldpostmeisters gehandelt hat.

Portofrei ist der Brief offensichtlich nicht gelaufen, wie die Taxierungen "4" und "pro 4 ß" zeigen. Kann jemand sagen, von welcher Postverwaltung sie stammen und auf welcher Taxgrundlage sie beruhen?

Altsax
Dateianhang (verkleinert):

 FPA - Lübeck, 21.4.1864.jpg (489.48 KByte | 18 mal heruntergeladen | 8.6 MByte Traffic)

15.11.11, 15:31:55

bayern klassisch

(Gast)

Lieber Altsax,

unten lese ich "Feldpostdienst ?? pro 3 Gutegroschen".

Demnach lag eine "Beschwerung" vor, die lediglich in der Währung Lübecks mit 4 Schilling reduziert wurde, wenn ich es richtig sehe.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
15.11.11, 18:14:30

Altsax

(Mitglied)

Lieber bk,

das wäre zumindest eine plausible Erklärung. Gleichwohl bleibt die Frage offen, welche Regeln in vergleichbaren Fällen zwischen den Postvereinsstaaten galten bzw. angewandt worden sind. Im Vertrage selbst habe ich dazu nichts finden können.

Liebe Grüße

Altsax
16.11.11, 12:57:52

altsachsen

(Neues Mitglied)

Hallo Altsax,

aus der Handschrift der Adresse ist eindeutig ersichtlich, dass dies ein Schreiben des Sächsischen Feldpostmeisters Lenk ist.
Meine Dienstschreiben wie zum Beispiel Nachforschungen über den Verbleib einer Postsendung (Laufzettel) sind Portofrei befördert.
Aus den Postverordnungsanweisungen geht eindeutig hervor dass Dienstschreiben der Bundesexekution im gesamten Postverein portofrei zu befördern sind.

Mir ist aus den Brief nicht ersichtlich welche Gebühren angefallen sein sollen.

Es grüsst
altsachsen
19.04.13, 20:18:49

Altsax

(Mitglied)

Hallo altsachsen,

Zitat von altsachsen:
Aus den Postverordnungsanweisungen geht eindeutig hervor dass Dienstschreiben der Bundesexekution im gesamten Postverein portofrei zu befördern sind.


könntest Du bitte die einschlägige Postverordnung zeigen?

Zitat von altsachsen:
Mir ist aus den Brief nicht ersichtlich welche Gebühren angefallen sein sollen.


Anscheinend sind 3 Groschen resp. 4 Schilling erhoben worden. Wofür, ist die Frage.

Beste Grüße

Altsax
19.04.13, 20:30:34

altsachsen

(Neues Mitglied)

Hallo Altsax,

schon im Postvereinsvertrag vom August 1860 sind die Portofreiheitfragen in den Artikeln 28, 29 und 30 geregelt.
In den Instruktionen §4 und §5 sind nähere Erläuterungen gegeben.

Im März 1864 sind unter "Einführung eines provisorischen Bundes-Verpflegungsrelements betreffend" die Portofreiheit für die Bundestruppen näher erläutert.

Da der Brief vom Leiter des Feldpostamtes geschrieben ist unterliegt dieser Brief der Portofreiheit (unter Voraussetzung der notwendigen Kenntlichmachung: Dienstsiegel und Feldpostdienst)

Welche Gebühr mit diesem Brief ausgeglichen sein könnte habe ich nicht gefunden.

Es grüsst
altsachsen
20.04.13, 09:42:18
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