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24.11.11, 19:03:15

carolinus

(Mitglied)

Die Beziehungen des Beiderstädtischen Postamts zu Preußen

Obwohl Paalzow als ehemaliger Postmeister des bis zum 31. März 1847 existierenden preußischen Postamts in Bergedorf auch der neue Postmeister des Beiderstädtischen Lübeck-Hamburgischen Postamts wurde, waren es mit den Beziehungen zwischen Bergedorf und Preußen lange Zeit nicht zum besten bestellt.

Einen direkten Kartenschluss mit Bergedorf lehnte Preußen vorläufig ab, alle Bergedorfer Postsachen mussten über Hamburg spediert werden. Davon ausgenommen waren lediglich alle an der Berlin-Hamburger Eisenbahn von Berlin bis einschließlich Wendisch Warnow gelegenen preußischen Postanstalten, die mit Bergedorf in direktem Kartenschluss traten.

Nach preußischer Vorstellung sollten die aufkommenden Gebühren allerdings zum vollen Anteil Preußen zugestanden werden. Erst am 20. August 1849 teilte das preußische General-Postamt den Hansestädten die Bedingungen für einen direkten Verkehr mit.



Preußen gestand damit Bergedorf einen kleinen Teil des Portos zu. Eine Nachzahlung der Beträge für die vergangenen Jahre wurde allerdings abgelehnt. Trotzdem empfahl Paalzow zumindest eine vorläufige Annahme des preußischen Vorschlages.

Am 28. Oktober 1850 kam es zu einer „provisorischen Vereinbarung“ zwischen den beiden Hansestädten und Preußen. Von der Gesamtgebühr entrichtete Preußen für jeden einfachen Brief und für Kreuzbandsendungen lediglich eine Vergütung von ½ sgr. an Bergedorf.

Als im Jahr 1854 Preußen auch noch diesen kleinen Betrag für Kreuzbandsendungen strich, begann man seitens der Visitation und der Senate der Hansestädte über den Beitritt Bergedorfs zum Deutsch-Österreichischen Postverein zu debattieren. Nötig dafür war aber zunächst eine endgültige Vereinbarung mit Preußen.

Nach Beendigung der Wiener Postkonferenz 1855 kam es Ende des Jahres tatsächlich mit Preußen zu einem offiziellen Vertrag, der am 1. Januar 1856 in Kraft trat. Preußen verzichtete auf seine bisherigen Vorteile und ließ die Sendungen nach den Bestimmungen des Postvereins laufen. Damit erhielt Bergedorf die Möglichkeit zum Anschluss in den Deutsch-Österreichischen Postverein.



In Artikel 1 dieses Vertrags heißt es:



Artikel 4 geht auf die direkten Kartenschlüsse ein.



Artikel 5 regelt die Währungstaxierung.



Das Amtsblatt des Königlich Preußischen Post-Departements Nr. 1 von 1856 brachte darauf folgende Ausführungsbestimmungen:



Im Postverordnungsblatt für die Kgl. Sächsischen Postanstalten VIII.B., 1856, Nr. 1424, S. 2, vom 5.1.1856 wird der Anschluss in ähnlicher Weise – auf sächsische Verhältnisse abgewandelt – bekanntgegeben. Allerdings wurde dem Beiderstädtischen Postamt weder Sitz noch Stimme in den Postvereinskonferenzen zugebilligt, da das Gebiet Lübeck und Hamburg gehörte und beide Stadtstaaten bereits mit Sitz und Stimme im Postverein vertreten waren.

Grüße aus Braunschweig, der Stadt Heinrichs des Löwen
24.11.11, 19:04:15
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