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Rechtsanwalt Dr. Übler

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@stampsteddy:

Gerne, Hallo Markus, entschuldige meine formlosen Posts.

Auch ich bin der Auffassung, dass die Ebay-Kategorie bei der Bestimmung des objektiven Empfängerhorizontes zu berücksichtigen ist. Das versuche ich ja dauernd vor Gericht. Da bleibe ich auch dabei.

Natürlich erscheint es widersprüchlich "Briefmarken" anzubieten, deren "Echtheit nicht bestimmt" ist. Wenn sie dann nicht echt sind, sind es ja keine Briefmarken sondern farbige Papierschnipsel evtl. mit Zähnen.

Es gibt aber Marken, bei denen die Echtheit nicht nachgewiesen werden kann, zB bei Stempelfragmenten. Wie bietet man dann Deiner Meinung nach diese an ?

14.02.15, 09:45:25

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 14.02.15, 10:15:22

Es gibt aber Marken, bei denen die Echtheit nicht nachgewiesen werden kann, zB bei Stempelfragmenten. Wie bietet man dann Deiner Meinung nach diese an ?


Sorry, aber Echtheit kann man nie nachweisen. Das gesamte Prüfwesen beruht auf dem Vergleich mit echten Stücken. Liegen Unterschiede vor, für die es keine plausible Erklärung gibt, gilt ein Prüfstück als "falsch", andernfalls als "echt". "Nachweis" ist etwas anderes. Wäre der möglich und erforderlich, gäbe es keine Fehlprüfungen, die sich später aus besseren Erkenntnissen ergeben.

Reichen die Merkmale bei einem Stempelfragment für einen Vergleich nicht aus, ist eine Prüfung nicht möglich.
14.02.15, 10:12:46

Rechtsanwalt Dr. Übler

(Mitglied)

@Altsax:
Hallo,
dann wäre die Bezeichnung "echt" bei einer echten Marke ja auch falsch
verwirrt
14.02.15, 11:03:15

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 14.02.15, 11:54:04

@Altsax:
Hallo,
dann wäre die Bezeichnung "echt" bei einer echten Marke ja auch falsch
verwirrt


Hallo Dr. Übler,

ja, zumindest was die in den meisten Attesten zu findende Bezeichnung "ist echt und einwandfrei" angeht. Weder das eine noch das andere läßt sich beweisen. Deswegen schreiben auch die Engländer in ihren Expertisen "in my opinion". Auch einige deutsche BPP-Prüfer sind sich wohl bewußt, daß die genannte Formulierung nicht haltbar ist und schränken sie ein mit "nach meiner Ansicht".

Was wie Kümmelspalterei klingt, müßte einem im juristischen und logischen Denken Geschulten doch bewußt sein.

Beste Grüße

Altsax
14.02.15, 11:52:41

carolinus

(Mitglied)

Hallo Altsax,

bei den Versuchsdurchstichen Braunschweigs kenne ich von Frau Lange die Beschreibung "deren Durchstich und Abstempelung ich für echt halte"

Ich denke, anders kann und sollte man in solchen Fällen nicht formulieren.

Grüße aus Braunschweig, der Stadt Heinrichs des Löwen
14.02.15, 12:43:12

Altsax

(Mitglied)

Hallo carolinus,

es geht dabei nicht lediglich um semantische Fragen. Prüfer und Kunde sollten sich immer bewußt machen, was eine Prüfung leisten kann: Nach aktuellem Wissensstand im Rahmen wirtschaftlich sinnvoller Untersuchungsmethoden festzustellen, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, daß ein Prüfstück nicht "echt" und/oder "einwandfrei" ist.

Finden sich diese Anhaltspunkte nicht, ergibt sich daraus eine von Prüfobjekt und Untersuchungsmethodik abhängige Wahrscheinlichkeit dafür, daß "echt und einwandfrei" zutrifft.

Ob und wie der Prüfer diese Wahrscheinlichkeit in seiner Attestformulierung zum Ausdruck bringt, hängt u.a. von seinem Selbstverständnis ab.

Der Kunde sollte sich immer bewußt darüber sein, daß ihm ein Restrisiko bleibt.

Beste Grüße

Altsax
14.02.15, 13:43:31

carolinus

(Mitglied)

Hallo Altsax,

die Formulierung war auch keinesfalls semantisch gemeint. Ich denke, wir sind in dieser Sache d'accord, driften aber in diesem Thread ins offtopic ab.

Grüße aus Braunschweig, der Stadt Heinrichs des Löwen
14.02.15, 13:52:03

Altsax

(Mitglied)

Zitat von carolinus:
Ich denke, wir sind in dieser Sache d'accord, driften aber in diesem Thread ins offtopic ab.


Hallo carolinus,

so ganz "offtopic" ist das nun auch wieder nicht. Dr. Übler schrieb von "nachweisbar echt". Gäbe es das, wäre alles falsch, was nicht "nachweisbar" echt ist. Akzeptiert man, daß wir von "wahrscheinlich echt" reden, stellt sich die Frage, wie mit "nicht prüfbaren" Stücken umzugehen ist. Bei ihnen ist schließlich - andernfalls hätte der Prüfer sie als "fasch" eingestuft - lediglich die Wahrscheinlichkeit von "echt" aus Sicht des betreffenden Prüfers zu gering für ein positives Urteil.

Deshalb rate ich immer dazu, den Kauf von einem positiven Prüfergebnis anbhängig zu machen.

Beste Grüße

Altsax
14.02.15, 14:09:42

carolinus

(Mitglied)

Zitat von Altsax:
Deshalb rate ich immer dazu, den Kauf von einem positiven Prüfergebnis anbhängig zu machen.


Genauso halte ich es auch.

Grüße aus Braunschweig, der Stadt Heinrichs des Löwen
14.02.15, 14:21:43

stampsteddy

(Mitglied)

Zitat von Harald_01:
Zitat von stampsteddy:
@Harald_01 hat sich einst hier im Forum darüber ausgelassen, dass er meine Darstellung darüber, woraus ich meine Erfahrungswerte schöpfe, nicht interessieren und er sich über die Darstellung "belustigt fühlt" (dies hatte er auch so geschrieben).


Guten Morgen Markus,

wenn schon Zitate aus dem Zusammenhang gerissen werden (es ging damals um eine Helgoland-Fehlprüfung und Deine Auslassungen über den zuständigen BPP-Prüfer Oliver Estelmann), dann sollte man sie doch wenigstens korrekt wiedergeben. Ich schrieb damals: "Ein Forum ist kein Wildgehege, in dem das lauteste Alphatierchen gewinnt. Zahlen zu Deiner Berufserfahrung, philatelist. Wissen, Sammlung etc. sowie deren mantraartige Wiederholung belustigen mich eher, als das sie mich ernsthaft beeindrucken."
Weder habe ich von Desinteresse geschrieben noch absolute Aussagen getroffen freuen

Viele Grüße,
Harald

Hallo Harald,

viele der hiesigen Akteure denken und "kämpfen" in die gleiche Richtung, wenn auch mit unterschiedlichen Methoden oder Mitteln.

Du magst in meinem Beitrag Dir bezüglich ein aus dem Zusammhang gerissenes Zitat erkennen, ich in Deinem damaligen eine Ohrfeige gegen mein Wirken und Schaffen. So unterschiedlich können Empfindungen sein.

"sowie deren mantraartige Wiederholung" - wo wären wir oder würden landen, wenn @palaiss nicht mantraartige, also gebetsmühlenartige Wiederholungen in einem bestimmten Bezug von sich gegeben hätte? Sogar so oft, dass ihm sektierende Handlungen vorgeworfen wurden. Selbstverständlich erhielt er, auf Grund des entsprechenden Zwischenruf von einem Dritten Forumsmitglied, einen Anruf von mir, ob ich ihn nun "Guru palaiss" nennen darf? Er verneinte, was verständlich und zugleich schade ist, weil "Guru palaiss" hört sich so teddybärig an... lachen (vor allem, wenn ich das schmachtend ausspreche und das "R" dabei so schön rollen lasse) freuen

Nun, wie auch immer, meine Ausführungen in dem damaligen Thread, haben in den Köpfen von BPP-Vorstandsmitgliedern einiges angeregt und dementsprechend positive Veränderungen für die Zukunft bewirkt.

MfG
Markus

15.02.15, 01:20:52
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