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Halstenbek2002

(Neues Mitglied)

Nein, es stellt lediglich einen Ausschnitt dar. Worum es mir auch geht ist die Frage, ob das Auktionshaus bei Vorlage eines Gebots zuschlagen muss, zu welchem Preis dies zu geschehen hat und ob interne Limite ein Gebot/Zuschlag verhindern dürfen ?
15.12.12, 13:27:14

Rechtsanwalt Dr. Übler

(Mitglied)

Hallo Halstenbek2002,

dies hängt von den "vollständigen" AGB ab. pflichten aus Verträgen hängen gerade vom Inhalt des Vertrags ab, der häufig in AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) geregelt ist.
Ohne den VOLLSTÄNDIGEN Inhalt der AGB ist eine solche Frage nicht sachgerecht zu beantworten. Es wäre ein Fall von Hellseherei.
15.12.12, 13:30:31

Alexander Zill

(BPP-Mitglied)

geändert von: Alexander Zill - 15.12.12, 13:32:36

Hallöle,

ich war erfolgreich bedeutet, daß ich erfolgreich ein Gebot plaziert habe, was oberhalb der internen Grenze war. Kurz: Ich habe in meinen Augen zwei wunderschöne Auktionslose ersteigert. Bei beiden Auktionen hatte ich erfolglos versucht, ein Online-Gebot unterhalb dieser Grenze zu plazieren. In der erstgenannten Auktion lag diese Grenze bei 175.--, bei der zweiten bei 250.-- Die Tatsache, ob und wie weit ich erfolgreich war, tut aber nichts zur Sache, sondern soll nur dokumentieren, daß Gebote unterhalb von 175.-- bei der ersten Auktion und unterhalb 250.-- bei der zweiten Auktion nicht angenommen wurden.

Ich wollte hier lediglich dokumentieren, daß es wohl wirklich eine intern gesetzte Gebotsgrenze gab und mich nicht beschweren. Und keinesfalls wollte ich dagegen irgendwie vorgehen, ich bin für meinen Teil zufrieden, kann aber verstehen, daß andere kritisch prüfen, ob eine Aktion, bei der ich angeblich frei Gebote abgeben kann, eine intern gesetzte und nach außen nicht kommunizierte Limitgrenze haben darf und ob dies nicht ggf. wettbewerbsrechtlich kritisch gewertet werden soll und muß.

Grüße aus München

alexx
15.12.12, 13:31:07

peterhz

(Mitglied)

kleiner Nachtrag noch.

Bei Philasearch kommt die Mitteilung nicht akzeptiert < 240

Bei Anmeldung über die Württembergisches kommt die Mitteilung nicht aktzeptiert < 150

Das sind aber klasse Auktionsbedingungen!!!!


schönen Gruss

Peter

15.12.12, 13:31:40

Rechtsanwalt Dr. Übler

(Mitglied)

Hallo zusammen,

dies erklärt einiges. Vielen Dank
15.12.12, 13:54:39

vozimmer

(Mitglied)

geändert von: vozimmer - 15.12.12, 16:30:20

Hallo Zusammen,

ich halte diese Methode (Gebotsauktion, aber doch internes Limit) für ein Verfahren, bei dem der Bieter schlechter abschneidet als bei der normalen Verfahrensweise. Ich denke, dass man schnell zur Meinung kommt, dass eine solche Gebotsauktion mit Limit eigentlich nichts anderes als eine normale Auktion mit Ausruf des Limit-Preises, ohne Untergebotsmöglichkeit. Weit gefehlt. Oder bekomme ich bei einer Gebotsauktion etwa den Zuschlag zum Limit-Preis, wenn kein anderer Interessent mitbietet, zahle ich nicht den deutlich höheren vollen Preis meines Gebots?

Schöne Grüße, Volker

Volker Zimmermann, Postgeschichte Bergedorf
15.12.12, 16:27:58

z4road

(Mitglied)

Hallo Volker,

ich biete ja öfters bei solchen Gebotsauktionen, zB bei der Badischen...

Meine Erfahrungen sind da, dass ich sowohl Belege unter meinem Höchstgebot bekommen habe als auch zu meinem Höchstgebot.

Ich glaube/vermute, man muss sich da die Verkaufsbedingungen genau durchlesen.

Bei manchen anderen Gebotsauktionen, zB im Spielzeugsektor steht eindeutig da - sinngemäß : Wenn Sie x€ bieten, bekommen Sie den Artikel für x€, selbst wenn kein anderer Bieter dafür bieten sollte.

Heisst im Klartext : Interessiere mich für eine Lok, Ausruf = Gebot. Ich biete 100€. Ist kein anderes schrifliches Vorgebot da, wird mit 100€ ausgerufen. Hätte ein anderer 10€ geboten, was dann ? Hierüber schweigen sich die Verkaufsbedingungen aus.

Und ich rede von Saalauktionen.

Nicht wie zB bei der Badischen oder Arbeiter (?) von reinen am Computer/Schreibtisch abgewickelten Auktionen.
15.12.12, 16:44:39

Klesammler

(Mitglied)

Hallo zusammen,

ich habe irgendwie den Eindruck, daß ein anderes Auktionshaus gemeint ist. Bei den Losen steht: unverbindlicher Schätzpreis (Gegengebot erbeten). Für mich ist das keine Gebots-Auktion. Bei der Formulierung war mir sofort klar, daß dahinter ein Limit verborgen ist.
In frühen Auktionen von Herrn Felzmann wurden diese Limite übrigens manchmal zum Vergnügen der Anwesenden im Auktionssal wie auf einem Basar ausgelotet.
Die genannte Differenz des Limits beim Zugang über Philasearch bzw. Homepage finde ich befremdlich, um es einmal dezent auszudrücken.

Dieter
15.12.12, 17:16:53

stamps789

(Mitglied)

Hallo,
eine sehr interessante diskussion!
wenn man allerdings die komplette einleitung im auktionskatalog liest, stellt man fest, dass in der auktion 3 verschiedene angebotsformate angewendet werden:

1. "normale" lose mit limitpreisen (startpreisen)
2. gebotslose ohne limit ab 1,- Euro
3. lose mit klammern um den startpreis. hier dient der preis als schätzpreis, wobei ein gegengebot nicht zwingend vom auktionator angenommen werden muss, sondern wie jedes andere untergebot auch abgelehnt werden kann.

also alles eigentlich nichts verwerfliches, oder?

gruß
stamps789
15.12.12, 17:36:36

vozimmer

(Mitglied)

Hallo stamps789,

ich denke auch nicht, dass es verwerflich ist, würde aber schon gerne wissen, wie der Zuschlag zustande kommt.

Normale Auktion: Zuschlag gleich Gebot des zweithöchsten Bieters + eine Stufe.

Gebotsauktion: Das höchste Gebot.

Bei der Gebotsauktion muss ich als Bieter ganz anders planen als wie bei einer normalen Aktion. Bei einer normalen Auktion habe ich schon Zuschläge für Lose im Untergebot erhalten, für die ich den doppelten Ausruf geboten habe. Bei einer Gebotsauktion bezahle ich immer beim Zuschlag immer mein Höchstgebot.

Aber beide Methoden haben sowohl für den Auktionator, als auch für den Bieter jeweils Vor- und Nachteile.

Bei der Kombination von Gebotsauktion mit Limit verschieben sie die Vorteile zugunsten des Auktionators. Er geht durch das Limit kein Risiko ein und schlägt immer zum Höchstgebot zu.
Auch dass ich nicht verwerflich, es sollte nur transparent sein.

Schöne Grüße, Volker

Volker Zimmermann, Postgeschichte Bergedorf
15.12.12, 17:48:26
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