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Rechtsanwalt Dr. Übler

(Mitglied)

Hallo und danke für die Info.

Wenn gewünscht kann ich bei konkreten Anfragen bei mir eine Tätigkeit der Fachstelle Recht und Sammlerschutz im Landesverband Bayerischer Philatelisten Vereine e.V. dem nachgehen.

Konkrete Anfragen mit Vorlage der Angebote in der alten und neuen Angebote an:

Fachstelle Recht und Sammlerschutz im Landesverband Bayerischer Philatelisten Vereine e.V.
Rechtsanwalt Dr. Übler
Luitpoldplatz 24
92237 Sulzbach-Rosenberg

oder info(at)ra-uebler.de
15.12.12, 11:44:04

Alexander Zill

(BPP-Mitglied)

geändert von: Alexander Zill - 15.12.12, 12:16:14

Hallöle,

bei der Auktion handelt es sich wie bereits festgestellt um die letzte Auktion der Württemberger.

Hier gab es eine Reihe von Auktionen, bei denen eine unverbindliche Schätzung von Seiten des Auktionshauses in Klammern gesetzt wurde, nach denen sich der Bieter richten konnte oder nicht. Gebote wurden aber nun in eine Höhe von mindestens der Hälfte der angegebenen Schätzung akzeptiert, ohne dies explizit in den Auktionsbedingungen auszuweisen - bei der Online-Gebotsabgabe wurden nur Gebote unterhalb dieser Grenze nicht akzeptiert.

Es waren eine ganze Reihe von Losen dabei, die bereits mehrmals angeboten worden sind, und für teilweise deutlich höhere Limite keinen Liebhaber fanden - hier war wohl auch einiges aus der Sammlung M.W. Sommer dabei.

Ob diese "interne" Gebotsschwelle nun rechtlich einwandfrei ist oder nicht, vermag ich nicht zu sagen. Für mich habe ich beschlossen, auf Grund dieser Schwelle bei einigen Marken kein Gebot abzugeben und so werden es viele getan haben - die Ergebnisliste hat doch einige Lücken..... Rein rechtlich kann ich aber nachvollziehen, daß eine angebliche "ohne-Limit" Auktion, bei der intern eine Limitgrenze gezogen wurde, wettbewerbsrechtlich durchaus nicht einheitlich beurteilt wird. Besser wäre wohl gewesen, hier die Limits niedriger zu setzen und das Gequake mit der freien Gebotsabgabe zu lassen.

Aber ich bin hier fachfremder Laie und gepsannt auf die Wertungen anderer.

Grüße aus München

alexx
15.12.12, 12:15:42

Rechtsanwalt Dr. Übler

(Mitglied)

Halo alexx,

dies ist mir noch zu unkonkret.

Welches Los wurde in der alten Auktion angeboten ?
Unter welcher Nummer war genau dieses Los in der nächsten Auktion ?
Wer hat wann welches Gebot für welches Los abgegeben.

Leider kann man ohne konkreten Vortrag nur lästern, was die Sache nicht ändert.
15.12.12, 12:20:11

peterhz

(Mitglied)

Hallo zusammen,

ich kann nur für den Preussenteil sprechen.

Als Beispiel Los Nr. 2960 Ausruf in (300) : Nicht verkauft.
10 € hätte ich aber auch geboten.
Dieses Los war mindestens schon 2 mal in der Auktion vom Württenbergischen Auktionshaus. Der Preis in () war der Ausrufpreis der letzten Auktionen. Alle Lose in () wurden schon seit mehren Auktionen angeboten. Dieses Mal sollte anscheinend ein Resteverkauf stattfinden.

Ich gehe aber auch davon aus das es ein internes Limit gab.
Das ist an sich nicht Schlimmes, sollte nur vorher bekannt sein.
Es gibt auch einige Lose die zu einem höheren Preis als der Ausrufpreis in () verkauft wurden.
Einiges wurde aber laut Ergebnisliste(grade die etwas höherpreisigen Lose) nicht verkauft.

schönen Gruss
Peter
15.12.12, 12:56:00

Rechtsanwalt Dr. Übler

(Mitglied)

Hallo peterhz,

vielen Dank für die NAchricht. Aber Sie haben nicht geboten.
Dann haben wir ja gar keinen konkreten Fall.
15.12.12, 12:58:52

Alexander Zill

(BPP-Mitglied)

Hallöle,

ich nenne zwei Beispiele für Viele:

Los Nummer 4215 DR 18XI, 19X, 20 auf Brief, interne Schätzung bei 350.--, ich war für 175.-- erfolgreich. Das gleiche Los wurde angeboten in der 112. Auktion am 16.11.2011 für einen Limitpreis von 500.-- (Los 6779), in der 113. Auktion vom 2.9.2011 für 430.-- (Los 4659)und in der 115. Auktion vom 20.4.2012 für 400.-- (Los 5280)

Los Nummer 4267 DR Viererstreifen 19V/X, PräF, interne Schätzung 500.--, ich war für 250.-- erfolgreich. Das gleiche Los in der 115. Auktion für 600.-- (Los 5335)

Aber ich will hier nicht nachkarteln. Die Bewertung überlasse ich gerne anderen, für mich hat es wie gesagt nur dazu geführt, daß ich bei ein paar Losen eben keine Gebote abgegeben habe.

Grüße aus München

alexx

15.12.12, 13:10:13

peterhz

(Mitglied)

Hallo,

ich habe grade im Nachverkauf geboten. Mein Gebot wurde nicht akzeptiert, weil es kleiner als 240€ war.
Kann jeder selbst ausprobieren!!!

schönen Gruss

Peter
15.12.12, 13:13:04

Rechtsanwalt Dr. Übler

(Mitglied)

Hallo alexx,

ich verstehe Deine Angaben nicht ganz ...

Was heißt, Du warst "erfolgreich", wenn Du das Los nicht gekriegt hast ? Ich bitte um Erläuterung.

Vielen Dank
15.12.12, 13:15:02

Rechtsanwalt Dr. Übler

(Mitglied)

Hallo Halstenbek2002,

sind die Auktionsbedingungen von Ihnen vollständig dargestellt?
15.12.12, 13:16:27

Hamburg-L.E.

(Mitglied)

Hallo ,
ich finde es vorsichtig ausgedrückt "unglücklich" wenn im Auktionskatalog steht"..... die Klammern um den Ausrufpreis. Hier stellt der angegebene Preis lediglich eine unverbindliche Schätzung dar , welche den Marktpreis aus unserer Sicht darstellt........ auch abweichende Gebote hiervon abzugeben"
und bei der Eröffnung der Auktion den anwesenden Bietern mitgeteilt wird alle Lose mit dem Ausruf in Klammer sind auf ca. 2/3 des Schätzpreises limitiert. Das sollte bei einem seriösen Auktionshaus im Katalog stehen.
Gruß
HAMBURG-L.E.

15.12.12, 13:26:00
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