Fälschungen nach 1950 - Verkauf bei Ebay
Nach 1950 hergestellte Briefmarkenfälschungen sollten bei Ebay verboten sein 46 100.00 %
Betrüger sollen sich weiter problemlos mit Nachschub versorgen können 0 0.00 %

Autor Nachricht

nnatik

(Mitglied)

Wenn mit PayPal bezahlt wurde, hilft der Käuferschutz.
Ansonsten s. o.
20.08.19, 18:46:32

dieterm

(Mitglied)

Zitat von nnatik:
Wenn mit PayPal bezahlt wurde, hilft der Käuferschutz.
Ansonsten s. o.


...warum sollte PayPal eintreten?

Der Artikel entspricht der Beschreibung - er entspricht nur nicht den eBay-Richtlinien.

"Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo."
Suche ständig Notopfer- und Wohnungsbaumarken und interessante Belege hierzu
20.08.19, 18:50:10

admin_j

(Mitglied)

Hallo,

Ebay-Interessenten und natürlich auch die Käufer, dürften sich doch eigentlich darauf verlassen können, dass Anbieter die Ebay-Regeln einhalten. Das bedeutet, Marken ohne gezeigte Kennzeichnung als Replik müssen echt sein. Der Kaufvertrag dürfte wegen Nichterfüllung angefochten werden können. Die verschwurbelte Beschreibung könnte auch arglistige Täuschung sein. Auf jeden Fall sehe ich die Möglichkeit zivilrechtlicher Ansprüche. Ob solche Anbieter im Erfolgsfall in Anspruch genommen werden können, bleibt aber noch als Risiko zu bedenken.

Es wurde schon verlinkt, hier noch einmal als Text: Darf ich Briefmarkenrepliken bei eBay verkaufen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen dürfen Sie Briefmarkenrepliken bei eBay verkaufen:

Sie müssen den Artikel selbst eindeutig als Replik kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss dabei so angebracht sein, dass sie nicht entfernt werden kann.

Aus der Artikelbezeichnung und -beschreibung muss eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine Replik handelt.

Die Artikelbeschreibung muss ein deutliches Bild enthalten. Auch hier muss die Kennzeichnung als Replik klar zu erkennen sein.


Liste der Sonderzeichen zum Einkopieren

Epson-Scanner-Standard-Einstellungen

Welche Sonderzeichen in Beiträgen können Veröffentlichung verhindern?

21.08.19, 00:34:49

drmoeller_neuss

(Mitglied)

Jürgen hat ja schon das wichtigste geschrieben:
Die erste banale, aber wichtige Frage: hast Du eine "ladungsfähige" Adresse des Verkäufers? Packstation oder Postfach zählen nicht. Bei Verkäufern in Deutschland kommt man mit etwas Aufwand an die Daten heran, bei ausländischen Verkäufern würde ich an dieser Stelle bereits aufgeben. Gehört das Bankkonto augenscheinlich zum Verkäufer? (z.B. Sitz der Bank im gleichen Wohnort wie der Verkäufer)
Hast Du noch das "corpus delicti" in Deinem Besitz, d.h. die gelieferten Reproduktionen, und das Verpackungsmaterial, d.h. den Briefumschlag mit Begleitschreiben? Hast Du das Originalangebot abgespeichert und ausgedruckt? Wie Altsax schon geschrieben hast, kann der Verkäufer behaupten, er hätte andere Marken geliefert. Wenn die Photos oder Scans nicht absolut unscharf sind, lassen sich darauf bereits die Reproduktionen erkennen.

Da ich das Angebot nicht kenne, ist der nächste Ansatz etwas spekulativ.

Der Kaufvertrag ist als solches erfüllt worden. Es wurde auf Repliken geboten und es wurden solche geliefert. Eine Anfechtung des Kaufvertrages wegen Irrtums (§ 119 BGB) muss unverzüglich nach Erkenntnis des Irrtums erfolgen (§ 121 BGB) - in der Praxis schwierig. Du kannst auch wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB), wenn diese Gründe objektiv (!) vorliegen. Wurde der Artikel für 1 Euro Startpreis eingestellt? Wie lautet die Beschreibung? Wurde ein höherer Wert suggeriert? Ein überhöhter Startpreis kann zu einer Täuschung beitragen.

Denkbar wäre, den Kaufvertrag wegen Wuchsers (§ 138 Abs. 2 BGB) rückabzuwickeln. Das „auffälligen Missverhältnis“ von Leistung (Ware) und Gegenleistung (Kaufpreis) dürfte gegeben sein, selbst wenn der Artikel als "Replik" beschrieben war, aber nur Photokopien geliefert wurden. Schwieriger ist der Nachweis des Vorsatzes und die verwerfliche Gesinnung des Verkäufers und Deine Unerfahrenheit.

Umgekehrt hat der BGH zugunsten von Schnäppchenjägern entschieden, d.h. der Verkäufer hatte z.B. ein Luxushandy oder ein Gebrauchtfahrzeug zu 1 Euro Startpreis eingestellt, und die Auktion war "schlecht gelaufen", d.h. das Höchstgebot blieb weit unter dem üblichen Marktpreis. In diesen Fällen war eine Rückabwicklung nicht möglich und der Verkäufer musste den Artikel herausrücken bzw. wurde zu Schadensersatz verdonnert, da aus der Abgabe eines zu niedrigen Gebotes nicht einfach eine verwerfliche Gesinnung des Bieters geschlossen werden kann.

Fazit: unsere höheren Gerichte haben regelmässig entschieden, dass "die beiderseitige Chance auf ein "Schnäppchen" gerade typisch für eBay-Versteigerungen sei". Wenn Du im Bieterrausch einfach nur zu viel geboten hast, und ansonsten alles korrekt als Repliken beschrieben und nichts zugesichert war, dürfte es eng werden.

Und selbst wenn Du mit Deiner Argumentation mit Wucher durchkommst, musst Du in der Praxis noch Dein Geld eintreiben. Erfahrungsgemäss ist die finanzielle Situation solcher Anbieter nicht gerade rosig. Du bleibst zwar auf dem Papier Gewinner, in der Praxis hast Du neben Deinem Verlust noch weiteres Geld (Anwaltskosten etc.) hinterher geworfen.

Ich würde an den Verkäufer ein Schreiben aufsetzen, dass Du darauf bestehst, den Verkauf rückabzuwickeln, mit der Aufforderung der Rückzahlung des Kaufpreises und einer Frist, nach deren Verstreichen Du rechtliche Schritte einleiten wirst. Das ganze per Einschreiben und Rückschein verschicken, am besten ist ein unabhängiger Zeuge dabei, der das Schreiben gelesen hat und im Fall des Falles bestätigen kann, dass genau dieser Brief zur Post gebracht wurde.
Ich hatte schon selbst die Erfahrung gemacht, dass ein klar formuliertes Schreiben mit Fristsetzung Wunder bewirken kann und der Verkäufer zur Einsicht gelangt. Allerdings waren meine Fälle nicht ganz so dreist. Niersdruide1 hat die gleichen Erfahrungen gemacht.

Wenn nichst passiert, dann wirst Du ohne Anwalt nicht weiterkommen. Diesen Schritt musst Du gut abwägen.

Unabhängig solltest Du den Fall an ebay melden. Manchmal reagiert ebay unerwartet, und das Verkäuferkonto ist gesperrt, was zwar Dein Geld nicht wiederbringt, aber andere unbedarfte Mitmenschen vor Schaden bewahrt.

Die Grenzen zwischen arglistiger Täuschung und lediglich geschickter Beschreibung eines Artikels sind fliessend. In diesen sauren Apfel mussten schon viele Käufer von sogenannten OVPs, d.h. leeren Kartons von iPhones etc. beissen. Wenn der Verkäufer alles richtig gemacht hatte, d.h. den Artikel auch in die richtige Kategorie "Verpackungen/Kartons" eingestellt hatte, war nichts zu holen. "Schnäppchen" eben anders herum - für den Verkäufer.

Das letzte Hintertürchen wäre, dem Verkäufer Gewerblichkeit zu unterstellen, was entsprechende Pflichten nach sich zieht, z.B. die Möglichkeit des Widerrufes nach dem Fernabsatzrecht. Vergisst ein vermeintlicher "Privatverkäufer" darauf hinzuweisen, verlängert sich die Frist für den Widerruf auf ein Jahr und 14 Tage nach Erhalt der Ware. Der Nachteil ist, dass die Gewerblichkeit von einem Gericht festgestellt werden muss. Hier gibt es keine festen Grenzen, ab wieviel Verkäufen pro Zeitspanne ein Anbieter als gewerblich gilt. Der Vorteil ist, dass bei einem solchen Widerruf keine Gründe angegeben werden müssen, die rechtzeitige Erklärung reicht aus. Natürlich ist die Ware auch zurückzugeben.

Wie die anderen Mitglieder schon geschrieben haben: das beste ist, gar nicht erst in eine solche Situation zu kommen. Übrigens besteht die gleiche Gefahr auch bei Gebotslosen bei Realauktionen, z.B. "Sammlungsreste in 5 Umzugskartons". Den Zuschlag bekommt der Bieter, der die wenigsten Fälschungen erkennt. Rückgabe ist ausgeschlossen. traurig
21.08.19, 19:01:15

olli0816

(Mitglied)

Hallo claudiahaut,

rechtlich ist schon alles geschrieben worden und da kennen sich andere besser aus. Meine Einschätzung ist, dass Du mit normalen Schritten nicht groß weiterkommen wirst und gutem Geld nur schlechtes hinterherwirfst. Vielleicht findest Du im Darknet noch einen speziellen Service von Igor und Boris aus Sibirien, die den netten Herren besuchen kommen zwecks Inkasso. Nein, Scherzle gemacht :).

Vielleicht ein paar Tipps für die Zukunft beim Einkauf bei eBay. Dort sind wesentlich mehr Händler gut als böse Buben. Aber böse Buben kann man mit einiger Übung fast alle recht schnell erkennen. Ich kaufe zwar nicht mehr so viel über eBay wie vor zehn Jahren, aber wenn, dann halte ich mich an folgende Grundsätze:

- Kaufe niemals bei jemanden, der Rückgabe von vorneherein ausschließt. Das gibt zu häufig Ärger und den kann ich nicht brauchen. Da ich den Verkäufer nicht persönlich kenne, habe ich natürlich kein ausreichendes Vertrauen entwickeln können, um dieser fremden Person einen Persilschein auszustellen

- Replikation ist zu 100% Replikation. Von daher, immer die Beschreibung durchlesen. Kommt dieses Wort in einem Angebot vor, dann ist es für mich tot. Also: Dieses Wort irgendwo im Angebot ist wie ein Stopp-Schild

- Kaufe alles immer per PayPal. Damit kannst Du im Notfall immer agieren und der (betrügerische) Händler muss erst einmal eBay erklären, warum ich nicht zufrieden bin. Paypal löst viele deiner Probleme, falls sie auftauchen

- Akzeptiere keinen Händler, der nicht PayPal als Zahlungsalternative anbietet. Tue es nicht. Verstoße nicht gegen den ersten Satz in diesem Punkt.

- Kaufe keine teuren Briefmarken bei Händlern, mit denen Du nicht vorher positive Erfahrungen gemacht hast. Am besten bei Händlern, die schon sehr lange auf eBay agieren und regelmäßige Umsätze mit nicht zu vielen negativen Bewertungen (dabei muss man etwas vorsichtig sein, weil die Bewertungen leider schon lange nicht mehr das wahre Geschehen abbilden und geschönt sind) behaftet sind. Aber ein Händler, der monatlich 500 gute Bewertungen hat und lange bei eBay agiert, ist zumindest ansatzweise seriös. Die großen Händler sind zumeist recht kulant.

- nicht bei Anbietern in Rumänien und ähnliche Staaten kaufen

- Wenn Du teure Marken kaufst, dann möglichst mit einem einigermaßen aktuellen Attest oder Befund eines anerkannten Prüfverbandes. Altsignaturen ist wie ein Smiley auf der Rückseite, die sind nichts wert. Viele versuchen Marken mit vermeintlichen Altsignaturen zu verkaufen, die lediglich alte Besitzerzeichen sind

- Keine Käufe hochwertiger Marken bei Anbietern, die sehr wenige Bewertungen haben. Das ist eine Blackbox, wo ich bestenfalls Marken bis 10 EURO kaufen würde. Sorry, liebe Newbies.

- Hast Du keine Ahnung von einem Gebiet, kaufe erstmal keine teuren Marken. Oder grenzen wir es ein: Kaufe sie nicht bei eBay. Gehe damit über Einzellose bei Auktionshäusern, bis Du eine gewisse Erfahrung damit hast. Der Vorteil bei Auktionshäusern: Die Möglichkeit falscher Marken ist wesentlich geringer und Du kannst die Möglichkeit nutzen, vorher die Marken live bei der Besichtigung anzuschauen. So bekommst Du ein Gespür, wie diese Marken aussehen. Kennst Du dich nach einer Weile gut genug aus, dann ist eBay auch kein Problem, wenn Du obige Punkte einhaltest.

- Kaufe keine Marken mit verschwommenen Angebotsbildern, weil der Anbieter behauptet, er nimmt sie nur mit seinem Handy auf und hat keine anderen Möglichkeiten. Nicht dein Problem. Du machst es nur zu deinem Problem, wenn Du dich darauf einlässt und diese Dinge kaufst.

Mit diesen beherzigten Punkten kann dir bei eBay wenig passieren. Letztendlich sind die Betrügermaschen sehr begrenzt und wiederholen sich immer wieder. Viele Käufer suchen nach dem großen Schnapp. Den machen aber nur die wirklich erfahrenen Sammler, wobei sie mit Sicherheit - darüber wird natürlich nicht gerne geredet - auch richtig schön mal ins Klo greifen.

Die obigen Punkte habe ich natürlich auch erst mit der Zeit entwickelt, nachdem ich hier und da negative Erfahrungen gemacht habe. Auch Auktionshäuser sind nicht ohne. Sammlungen würde ich dort ohne Besichtigung oder das ein anderer sie für mich besichtigt nicht kaufen. Da sind i.d.R. nicht wenige Fälschungen zu finden.

Zu den Fälschungen:
Nimm sie nicht tragisch, egal ob sie billig wie in deinem aktuellen Fall oder besser gemacht sind. Unten beigefügte Marke wurde mir Anfang der 90ern z.B. von einem Auktionshaus als echt verkauft und ist nur eine Fälschung. Ich war damals noch sehr viel unerfahrener und das hat mich etwa 500 DM gekostet. Du bist also nicht die einzige.

Für Fälschungen habe ich ein separates Steckbuch und da sind viele Marken drin. Außerdem bin ich überzeugt, dass in meinen Sammlungen, die eigentlich nur echte Marken beinhalten soll auch noch ein paar davon stecken. Gerade wenn man so altes Zeug wie ich gerne mag, dann muss man damit leben. Viele klassische Gebiete sind voll von Fälschungen. Besonders krass finde ich Hamburg, Helgoland oder Bergedorf bei Altdeutschland. Aber die anderen sind auch mit so einigem falschem gesegnet. Von daher hilft dir nur die Erfahrung weiter.

Und traue der Händlerschaft für Briefmarken nicht. Die Berufsphilatelie ist ziemlich verdorben. Daher ist das Blabla, was Du manchmal zu hören bekommst, völlig unwichtig. Schau dir teure Marken immer wieder an, dann erkennst Du so einige Fälschungen sehr schnell, wenn auch nicht alle. Achte auf die Formalien. Es fallen i.d.R. nur Leute auf solche Angebote herein, die sie nicht gescheit lesen und nicht wissen, wie die Sammlergegenstände aussehen.

Trotz aller Trauer um die verlorenen 1000 EURO kannst Du aus der Sache lernen, dass Du niemals blind irgendwelche Marken bei unbekannten Händlern in Zukunft einkaufst. Jedes negative hat auch etwas positives. Aufstehen und Krönchen richten. Es geht immer weiter.

Grüße Oliver

Und hier die falsche Marke aus der Auktion in den 90ern:



Dateianhang:

 suez_kanal_3o253.jpg (160.8 KByte | 4 mal heruntergeladen | 643.2 KByte Traffic)

22.08.19, 10:05:21

Thomas.K

(Mitglied)

Hallo Oliver,

im Großen und Ganzen stimme ich Deinem Beitrag zu, nur in Sachen Paypal sehe das etwas anders. Bei einem gewerblichen Anbieter kannst Du völlig ohne Angabe von Gründen Deinen Kauf mit einer Frist von mindestens 14 Tagen widerrufen, völlig unabhängig mit welcher Methode bezahlt wurde. Das gilt auch für Sammlungen oder Posten! Im Gegensatz dazu kann man Posten und Sammlungen bei Realauktionen, auch bei vermeintlich berechtigten Gründen, nur sehr schwer reklamieren. Ein seriöser Händler, der bei einer Auktion (im Shop geht es ehedem nicht ohne) kein Paypal, eine Leistung, die immer auf seine Kosten geht, anbietet, wäre für mich nun kein Grund dort nicht zu kaufen, sofern die Ware passt. Auch verstehe ich private Anbieter, die bei Angeboten, die sich bei ein paar Euro bewegen, kein Paypal anbieten. Hier stehen Kosten und Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis.

Ich glaube entscheidend ist bei einem Kauf bei eBay nicht die Zahlungsmethode, sondern die Seriosität des Anbieters und vor allem auch die Qualität der Ware.

Viele Grüße

Thomas
22.08.19, 11:32:15

olli0816

(Mitglied)

geändert von: olli0816 - 22.08.19, 13:56:52

Hallo Thomas,

das habe ich früher auch anders gesehen und ich würde den PayPal-Punkt nicht streng bei Kleinpositionen bis vielleicht 10 EURO (das ist ganz individuell, wo die Schmerzgrenze ist) auslegen. Auch wenn da vielleicht hin und wieder keine so guten Sachen passieren.

Ich weiß, dass PayPal für Händler bis vielleicht 20 EURO ein Graus ist, weil die Gebühren für Kleinbeträge einfach viel zu hoch sind. Kenne ich aus erster Hand, da ich bis letztes Jahr auch meine Dubletten bei eBay verkauft habe und gerade bei den Kleinstbeträgen die Gebühr prozentual in keinem Verhältnis zum Erlös steht.

Ebay ist gebührentechnisch sowieso viel zu teuer geworden. Deshalb sieht man heute auch von etablierten Händlern viele teure Angebote, weil die natürlich die hohen Kosten weitergeben müssen. Das ist auch einer der Hauptgründe, warum ich mich die letzten fünf Jahre immer mehr von eBay zurückgezogen habe. Mit Betrügern habe ich eigentlich keine Probleme, wenn ich obengenannte Punkte strikt einhalte.

Aber ich bin strenger in dem Punkt wie Du, dass ich generell keinen Händler ohne PayPal akzeptiere. Wenn ich z.B. mehrere Posten kaufe und die 50 EURO oder mehr kosten, dann ist Paypal meine Wahl. Die Fragestellerin hätte mit der Nutzung des Dienstes zumindest eine wesentlich bessere Stellung, wenn sie es getan hätte. Dieser Betrüger hätte sehr viel mehr Probleme, genau diese Masche durchzuziehen, wenn mehrere Käufer in kurzen Zeitabständen die billigen Fotokopien reklamieren. Wobei ich trotzdem auch eine größere Teilschuld bei ihr sehe, weil sie die Grundregeln nicht eingehalten hat und so in diese Situation gekommen ist. Das kann passieren, aber ich denke, ihr wird es kein zweites Mal passieren.

Der Hauptgrund Paypal überhaupt zu nutzen sind leider diese Zeitgenossen. Das ist nicht schön und lieber wälze ich mein Risiko auf die "Versicherung" Paypal ab, auch wenn sie mir nicht in allen Fällen helfen wird. Nur wenn ein Händler zu oft Reklamationen bekommt, besteht zumindest die Chance, dass eBay eingreift, weil die Verwaltungsgeschichten kosten dem Betreiber eBay und dem Versicherer Paypal Geld. Das ist der einzige relevante Punkt. Ansonsten sind beide anonyme Organisationen, die möglichst viel Geld verdienen möchten, egal wie. Damit hinderst Du sie daran. Darum bin ich hier so streng.

Ich hoffe, Du kannst meinen Standpunkt ein bisschen verstehen.

Viele Grüße
Oliver
22.08.19, 13:54:30
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