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16.09.12, 11:20:56

Altsax

(Mitglied)

Im aktuellen Rundbrief des DASV wird ein von Stockach nach Burgdorf gerichteter Brief vorgestellt, der lediglich mit dem badischen Taxanteil von 3 Kr. frankiert und ursprünglich mit 6 Kr schweiz. Taxanteil belastet worden ist. Der schweiz. Anteil wurde anschließend auf 3 Kr. reduziert. Vom Empfänger sind dementsprechend 10 Rp. für den 1. schweiz. Taxrayon erhoben worden.

Der Autor des Artikels hält diese Taxe für einen Irrtum der beteiligten Postler, weil der 2. Taxrayon maßgeblich gewesen sei. Nach der sächsischen Postverordnung lag Burgdorf gegenüber dem Taxgrenzpunkt Basel - Schaffhausen, der für sächsische Korrespondenz maßgeblich war, im 1. schweiz. Taxrayon. Ich vermute, daß Burgdorf gegenüber einem anderen Taxgrenzpunkt (für Baden gab es mehrere) im 2. Entfernungsrayon lag und die unterschiedliche Taxierung darin begründet ist.

Kennt jemand die relevanten Bestimmungen?

Altsax

Dateianhang (verkleinert):

 Leipzig - Burgdorf 30.10.1858, Reco 14 Ngr.jpg (507.21 KByte | 5 mal heruntergeladen | 2.48 MByte Traffic)

16.09.12, 11:21:56

bayern klassisch

(Gast)

geändert von: bayern klassisch - 16.09.12, 15:17:56

Lieber Altsax,

Burgdorf lag seit der Neueinteilung am 1.9.1859 im 1. Rayon zu allen Deutschen Staaten, egal von woher der Brief auch kam.

Zuvor lag es im 2. Rayon (Kanton Bern).

Ich habe den Vertragsnachtrag geprüft und besitze einen Brief aus Burgdorf von 1868, bei dem die CH 3x mit Rötel notiert hatte, es ist also kein Zweifel möglich.

In der Sekundärliteratur hat man Burgdorf hin und wieder vergessen, vlt. rührt daher die Fehleinschätzung.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
16.09.12, 15:17:35

Altsax

(Mitglied)

Zitat von bayern klassisch:
Burgdorf lag seit der Neueinteilung am 1.9.1859 im 1. Rayon zu allen Deutschen Staaten, egal von woher der Brief auch kam.

Zuvor lag es im 2. Rayon (Kanton Bern).


Lieber bk,

in der sächsischen Taxtabelle zum 1852er Postvertrag mit der Schweiz ist Burgdorf bei Leitung über Baden (Basel, Taxgrenzpunkt Mitte zwischen Basel und Schaffhausen) mit 3 Kr. angegeben. Bei Leitung über Bayern (Lindau) (lt. preuß. Tabelle, die Wahlfreiheit beinhaltete) sind es 6 Kr.

Für Eingangspost aus der Schweiz war für Stockach der Taxgrenzpunkt Mitte Schaffhausen - Constanz maßgeblich, für die Gegenrichtung könnte es aber anders gewesen sein, dazu fehlen mir die Unterlagen.

Liebe Grüße

Altsax
16.09.12, 15:30:56

bayern klassisch

(Gast)

Lieber Altsax,

wenn über Bayern instradiert, 6x bis 1859 und 3x ab 1859.
Baden lieferte seine Briefe direkt ab, daher sollte es immer über und von Baden 3x gekostet haben. Vlt. habe ich mich da mißverständlich ausgedrückt.

In jedem Fall ist die Beschreibung von K. W. falsch.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
16.09.12, 17:17:14

peterhz

(Mitglied)

Hallo zusammen,

anbei die preußischen verordnungen.

bis 1859 war der Taxgrenzpunkt bei der Spedition durch Baden die Mitte der Linie zwischen Basel und Schaffhausen. Hier lag Burgdorf im 1 Rayon

bei der Spedition durch Bayern war der Taxgrenzpunkt die Mitte der Linie zwischen Lindau und Constanz und Burgdorf lag im 2 Rayon.(mehr als 10 Meilen)

Ab Sep. 1859 lag Burdorf im 1 Rayon und es war egal ob durch Bayern oder Baden.

schönen Gruss
Peter
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16.09.12, 18:06:26

Altsax

(Mitglied)

Hallo Peter,

vielen Dank für das Einstellen der Originalquellen. Damit dürfte der "Fall" eindeutig belegt sein.

Beste Grüße

Altsax
16.09.12, 19:56:11
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