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(Administrator)

[Administrator, geändert 9.3.2013, Originalbeitrag von z4road, in neuem Thema zusammengefasst]

z4road:

Hallo stampsteddy,

dann fange ich mal an :

Preussen Nr. 1 mit stummen Stempel :

Dateianhang:

 Pr1stuSt.jpg (33.6 KByte | 23 mal heruntergeladen | 772.81 KByte Traffic)

06.03.13, 14:31:17

stampsteddy

(Mitglied)

Hallo z4road,

hier sehe ich zwei Möglichkeiten:

1) die Marke ist echt und zeigt einen mir von USA-Belegen bekannten Entwertungsstempel
2) es handelt sich um einen nachgefärbten Neudruck mit Falschstempel, der einen mir von USA-Belegen bekannten Entwertungsstempel zeigen soll

Bin aber Preussen- und auch kein USA-Prüfer.

MfG
stampsteddy

06.03.13, 14:41:50

z4road

(Mitglied)

Hallo stampsteddy,

dass die gesamte Erscheinung nicht koscher ist, hat schon Jürgen im Preussen-Thread festgestellt.

Ist halt aus einer aktuellen Auktion ...

Ich könnte noch mehr zeigen - aus meiner Anfängerzeit - aber wie heisst es schön abgewandelt :

Ich war älter und hatte das Geld.
06.03.13, 14:48:14

stampsteddy

(Mitglied)

geändert von: stampsteddy - 06.03.13, 15:43:00

Hallo z4road,

jetzt habe ich mir den Beitrag im Preussen-Thema angesehen und es ist doch schön zu sehen, dass auch ich Ihnen nicht viel anderes berichtet habe. Außer das ich zwei Möglichkeiten zur Verfügung gestellt und mich nicht wie Herr Kraft festgelegt habe und ebenso nicht den Hobbyprüfer für alle Sammelgebiete spiele.
Nach meiner Meinung, wenn es dann etwas spezieller werden soll und wir uns doch alle gerne mit Fachwissen profilieren möchten, sind die Konturen (einer der Hauptunterschiede zwischen NDII und Originalen) der Haare, Backenschatten und den Eckornamenten viel zu scharf gezeichnet für einen NDII. Gibt natürlich noch die Variante, dass es sich um eine Originalmarke mit Falschstempel handelt.
Den Verwendungszeitraum der USA-Entwertung würde ich da auch noch einmal lieber nachlesen.
Faktum, das Urteil von Herrn Kraft ist mir zu voreilig und nicht fundiert genug. Daher bleibe ich bei allen offenen Varianten und Herr Kraft kann ja, wenn er denn möchte, eine eindeutige Beweisführung erstellen.

Ist die Marke denn von irgend jemanden geprüft bzw. attestiert?

MfG
stampsteddy

06.03.13, 15:36:16

z4road

(Mitglied)

Hallo stampsteddy,

nein, lt Auktionsbeschreibung weder geprüft, noch signiert, noch sonstwas ...
06.03.13, 16:14:43

stampsteddy

(Mitglied)

geändert von: stampsteddy - 06.03.13, 17:40:52

Hallo z4road,

der mögliche Verwendungszeitraum einer Preussen MiNr. 1 überschneidet sich mit den sogenannten "fancy cancels" verschiedener Länder.
Der Stempel bei diesem ebay-Angebot sieht zumindest verdammt ähnlich aus:
USA 1861

Wie gesagt, im Moment bin ich noch nicht überzeugt, dass es sich um einen NDII handelt (auch die orangefarbe ist nach meinem empfinden untypisch für NDII).

Ganz einfach mit dem Auktionshaus Gebotsabgabe unter Vorbehalt Prüfung Flemming BPP vereinbaren. Herr Flemming kann zumindest sicher entscheiden ob es sich um eine Originalmarke oder einen NDII (ggf. manipulierten NDII) handelt. Eine Fremdentwertung zu prüfen unterliegt dem Zuständigkeitsbereich des Prüfers, aus dem Gebiet die Fremdentwertung stammt. (z.B. Taxis-Stempel auf Bremen prüft Herr Sem BPP und nicht einer der beiden Bremen-Prüfer im BPP etc.). Verzwickt wird es, wenn es für die Fremdentwertung keinen zuständigen BPP-Prüfer gibt.
Sollte es sich um einen NDII handeln, dann kommt wenigstens der entsprechende Prüfstempel für Neudruck drauf und Sie hätten somit die Marke dann wirklich aus dem Verkehr gezogen.

MfG
stampsteddy
Dateianhang:

 Preussen.jpg (33.6 KByte | 12 mal heruntergeladen | 403.21 KByte Traffic)

Dateianhang:

 USA.JPG (16.98 KByte | 3 mal heruntergeladen | 50.95 KByte Traffic)


06.03.13, 17:29:43

z4road

(Mitglied)

Hallo stampsteddy,

ich müsste ja die Prüfgebühren zahlen und bekomme die nicht wieder ersetzt, lt. Auktionsbedingungen.

Das wären +/- 30€ in den Sand gesetzt.
06.03.13, 18:39:17

stampsteddy

(Mitglied)

Hallo z4road,

bei den Auktionshäusern die ich kenne, läuft das anders. Wenn ein Einzellos unter Prüfungsvorbehalt zugeschlagen wird und sich die Marke nach Prüfung in Punkto Qualität oder Echtheit nicht als das bestätigen lässt wie in der Losbeschreibung aufgeführt, so fallen für den Bieter keine Prüfgebühren an. Es sind ja nicht Sie, im Falle eines negativen Prüfausgangs, der einen Nichteinklang mit der Losbeschreibung zu verantworten hat.
Sind Sie sicher, dass die Versteigerungsbedingungen so lauten?

Nur mal so als Beispiel, eine Preussen MiNr. 4 mit dänischem Bahnpost-Punktringstempel als Fremdentwertung kostet so schlappe Euro 2.000.-
Was soll denn diese MiNr. 1 kosten?

MfG
stampsteddy


06.03.13, 19:00:53

admin_j

(Mitglied)

Hallo,

die Marke wird aus den USA angeboten. Die Marke haben wir auch schon besprochen. Wie unschwer auf den ersten Blick zu erkennen ist, entspricht das Verhältnis breite:höhe dem NDII.

Fast jeder NDII hat einen Bleisulfidschaden und sieht genau so aus. Der Stempel ist eine Witzfälschung, für die ich unter 60 Sekunden brauche und einen Korken und ein Stempelkissen.

Unten im Bild ein Streifen NDII, die Gurke eingepasst (passt 100%, auch jede Linie passt zu der Platte) und der Streifen alleine.

Man sollte sich, über so offensichtlichen Müll, nicht so viele Gedanken machen. Das Bild des Angebots ist fast so schlecht wie die Marke selbst. Ich habe versucht, das Rot etwas zu vermindern. Neben einem NDII sieht das dann so aus:

Dateianhang (verkleinert):

 preussen-ndII-h287px.jpg (130.32 KByte | 17 mal heruntergeladen | 2.16 MByte Traffic)

Dateianhang:

 korkstopfenfälschung-h287px.jpg (30.57 KByte | 3 mal heruntergeladen | 91.72 KByte Traffic)

Dateianhang (verkleinert):

 preussen-ndII-h500px-witzfälschung-287.jpg (120.16 KByte | 23 mal heruntergeladen | 2.7 MByte Traffic)


Liste der Sonderzeichen zum Einkopieren

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06.03.13, 19:09:53

z4road

(Mitglied)

Hallo stampsteddy,

Ausrufpreis ist 50Euro.

Und wegen der Kostenerstattung zitiere ich mal aus einem "beliebigem" Auktionshaus - Versteigerungsbedingungen :

... erstattet den gezahlten Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück, ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen.

Und dann gibt es noch mindestens 1 Auktionshaus, das für Lose, die für ein Untergebot weggehen, jegliche Rücknahme ausschließt.
06.03.13, 19:12:26
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