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Hallo liebe Teilnehmer,

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Wir wünschen viel Freude am Hobby Philatelie!
05.04.13, 10:55:40

Michael D

(Mitglied)

Hallo,

ist für Sachsen eine Verordnung bzw. ein Datum bekannt, die Markenfrankaturen ins Nicht-DÖPV-Ausland erlaubt ?

Viele Grüße
Michael
05.04.13, 10:56:40

Altsax

(Mitglied)

Hallo Michael,

bei Ausgabe der Francomarken zum 1.8.1851 war deren Verwendung für Frankaturen der Korrespondenz ins Postvereins-Ausland ausdrücklich untersagt.

Die nachfolgend gezeigte Bescheidung lockerte diese Bestimmung etwas auf, indem sie Frankaturen dann zuließ, wenn lediglich das Grenzfranco als Frankatur zulässig war. Diese Bescheidung wurde allerdings nicht selten dahingehend fehlinterpretiert, daß man generell Teilfrankaturen, die meist vertraglich ausgeschlossen waren, mit Marken darstellte.

Generell zulässig wurde Markenverwendung ins Postvereins-Ausland ab 1.5.1856. Zur Vermeidung von Massenfrankaturen wurden deshalb die beiden Höchstwerte zu 5 und 10 Ngr. ausgegeben.

Beste Grüße

Altsax
Dateianhang (verkleinert):

 1852, Bescheidung Markenverwendung Auslandskorrespondenz.jpg (222.71 KByte | 6 mal heruntergeladen | 1.3 MByte Traffic)

05.04.13, 12:02:20

Michael D

(Mitglied)

Hallo Altsax,

vielen Dank für die schnelle und wie gewohnt umfassende Antwort.

Deine Formulierung
Zitat:
Diese Bescheidung wurde allerdings nicht selten dahingehend fehlinterpretiert, daß man generell Teilfrankaturen, die meist vertraglich ausgeschlossen waren, mit Marken darstellte.

deutet an, dass solche Briefe bekannt sind. Wie wurde mit solchen Teilfrankaturen umgegangen? Wurden sie anerkannt?

Viele Grüße
Michael
05.04.13, 14:35:48

Altsax

(Mitglied)

Hallo Michael,

nachfolgend 4 Varianten:

- mit der Bescheidung gemeint waren Frankaturen wie die in den Kirchenstaat, für den vertraglich nur Teilfranko bis zur Postvereinsgrenze zulässig war.
- durchgeschlüpfte Teilfrankatur, die in die Schweiz (noch) nicht zulässig war und nicht hätte anerkannt werden dürfen
- nicht anerkannte Teilfrankatur nach Frankreich, auch dorthin waren nur Portobriefe oder Vollfrankaturen zulässig. Letztere hätten nach sächsischen Bestimmungen nur bar erfolgen dürfen
- Vollfrankatur nach Polen (Rußland), in Dresden bestimmungswidrig als Teilfrankatur anerkannt, weder von der preußischen noch von der russischen Post erkennbar nachtaxiert.

Während in Leipzig die Bestimmungen i.d.R. beachtet worden, tut sich das Hofpostamt Dresden mit Nachlässigkeiten hervor.

Beste Grüße

Altsax
Dateianhang (verkleinert):

 Leipzig - Rom, 20.09.1852, 3 Ngr.jpg (282.91 KByte | 2 mal heruntergeladen | 565.82 KByte Traffic)

Dateianhang (verkleinert):

 Dresden - Langnau 18.01.1853.jpg (348.79 KByte | 2 mal heruntergeladen | 697.59 KByte Traffic)

Dateianhang (verkleinert):

 Leipzig - Lyon, 17.01.1853, 3 Ngr.jpg (462.81 KByte | 3 mal heruntergeladen | 1.36 MByte Traffic)

Dateianhang (verkleinert):

 Dresden - Warschau 6 Ngr., 20.11.1853.jpg (321.49 KByte | 7 mal heruntergeladen | 2.2 MByte Traffic)

05.04.13, 14:58:43

Michael D

(Mitglied)

Hallo Altsax,

eine perfekte Dokumentation der verschiedenen Varianten - Chapeau!

Vielen Dank fürs Zeigen.

Viele Grüße
Michael
05.04.13, 16:13:11
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