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guy69

(Mitglied)

Ein Gang über den PP Käuferschutz ist sinnlos. Genau dieser beschriebene Fall wird ausgeschlossen bei PP.

Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg fristgerecht (wie im Detail in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes geeignetes Äquivalent vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.


Viele Grüße ++ Harald ++
08.04.19, 09:47:24

MESC70

(Mitglied)

geändert von: MESC70 - 08.04.19, 16:52:39

Zitat von dieterm:
Zitat von MESC70:
Hallo Romano,

im Prinzip spielt es keine Rolle, ob der VK gewerblich oder privat unterwegs ist, denn dies interessiert PP nicht. Wie bereits erwähnt, geht es nur darum, dass der VK nachweisen muss, dass er die Sendung verschickt hat. Kann er dies, bekommst du keinen Cent.

Was dir bleibt (und da spielt die Frage gewerblich / privat) eine Rolle, ist der Klageweg vor Gericht. Da er privater Verkäufer ist, fällt diese aber auch weg.
Auf jeden Fall hat der VK aber Schadensersatzansprüche gegenüber der Post (20,- € bei Einwurfeinschreiben, 25,- € bei Übergabeeinschreiben), die er dir auszahlen muss - auch als privater Verkäufer -, sobald er das Geld von der Post erhalten hat. Tut er dies nicht, bleibt allerdings auch nur der Klageweg.


...es ist ein grundlegender Unterschied, ob der Verkäufer privat oder gewerblich ist.

Beim gewerblichen ist es völlig egal, ob per Paypal oder per Zustellung durch Postkutsche bezahlt wurde. Der gewerbliche Verkäufer haftet.

Ich wollte damit nur sagen, dass die Unterscheidung gewerblicher/privater Verkäufer nur vor Gericht ein Rolle spielt, nicht aber für Paypal.

In diesem konkreten Fall ist das Geld weg, wenn der Verkäufer den Versand nachweisen kann bzw. nicht aus Kulanz einen Teil des Kaufpreises erstattet.
08.04.19, 16:52:04

Jorore

(Mitglied)

Zitat von MESC70:

In diesem konkreten Fall ist das Geld weg, wenn der Verkäufer den Versand nachweisen kann bzw. nicht aus Kulanz einen Teil des Kaufpreises erstattet.


Wenn der VK sich nicht dämlich angestellt hat, wird er einen Teil des Schadens von der Post ersetzt bekommen. Es kann doch nicht sein, dass er die 25 Euro(?) von der Post einstreicht und auch das vom mir gezahlte Geld komplett behält. Ich habe den Schaden und der Verkäufer verdient noch dabei?

Ich konnte als Empfänger ja keinen Nachforschungantrag stellen und mir wird die DPAG folglich auch keinen Ersatz für das verlorene Einschreiben leisten. Andererseits kann ich doch PayPal/Ebay mittels Sendungsstatus (notfalls per Screenshot) beweisen, dass die Sendung nie bei mir eingetroffen ist.

Der Verkäufer hat mich inzwischen um etwas mehr Zeit gebeten, da er noch keine abschießende Nachricht bzgl. Nachforschungsantrag hat (es wirkt auf mich, als sei er unerfahren in solchen Dingen).
09.04.19, 10:27:38

z4road

(Mitglied)

Hallo,

es hilft dir nicht weiter auf PayPal oder den VK rumzuhacken.
Die AGB von PayPal und das BGB sind eindeutig, Nachweis der Versendung reicht für beide aus. Der Versandverlust geht bei Verkauf von privat an privat auf den Käufer über.
Ob der VK überhaupt von der deutschen Post eine Erstattung bekommt, steht auch in den Sternen. Wenn er nämlich den tatsächlichen Kaufpreis angibt, bekommt er nix (und du dann genau soviel).
Bekäme er eine Teilerstattung, müsste er dir wahrscheinlich etwas davon abtreten, abzüglich seiner Aufwendungen für die Nachforschung usw ?
Aber das werden die Juristen im Forum besser wissen.

Michael
09.04.19, 16:00:20

CMN2014

(Mitglied)

Meine aktuellen Erfahrungen mit der Rückerstattung der Post bei Verlust eines Einschreibens sind:

- Trotz Angabe, dass der Inhalt einen Wert von nur 10 EUR hatte, wurde mir das Maximum von 25,- EUR + gezahltes Porto erstattet.
- Die Bearbeitungszeit der Post, von Meldung des Verlusts bis zur Erstattung betrug fast 3 Monate.

Meine aktuellen Erfahrungen mit der Rückerstattung per Käuferschutz Paypal sind (allerdings "Problemmeldung" bei Paypal direkt):
- Trotzdem eine Trackingnummer des Versenders vorlag, wurde mir Käuferschutz zugestanden.
Allerdings hatte nach dem Stellen des Antrags durch mich der Verkäufer nicht auf das Anschreiben Paypals reagiert, woraufhin mir nach 5 Tagen(?) trotz Sendungsnummer erstattet wurde.

Gruß
09.04.19, 18:14:09

xg1651

(Mitglied)

geändert von: xg1651 - 09.04.19, 19:27:46

Den Versandnachweis gibt es auch via Prio- Brief,-ohne Versicherung. Wenn die Post Zicken macht lohnt das Einschreiben eh nicht.
Eine Nachforschung nimmt auch in der Regel 4 bis 6 Wochen in Anspruch. Früher wurde dann anstandslos gezahlt, ich hatte aber schon lange das Problem nicht mehr.
09.04.19, 19:24:55

Frankenjogger

(Mitglied)

Hallo Jorore,
Ich würde mir auf alle Fälle allen Mail- bzw. Kommunikationsverkehr dokumentieren, auch die Kaufbestätigung bei ebay. Weiterhin würde ich dem Verkäufer mitteilen, dass du durch den Kauf Eigentümer bist und dieses Eigentumsrecht auch aufrecht erhältst.

Bei mir ist bisher in über 10 Jahren ebay nur ein R-Brief verlustig gegangen. Interessanterweise erschien der verlustige Beleg ein halbes Jahr später auf einer Auktion. Ich teilte dem Auktionshaus meinen Besitzanspruch mit, inkl. aller Dokumentation, die ich hatte. Ohne Gegenwehr bekam ich den Beleg ausgehändigt. Es war seiner Zeit auch ein Kaufpreis unter 100 €, weshalb ich auf eine polizeiliche Ermittlung verzichtete. Aber, den Beleg habe ich nach wie vor in meiner Sammlung.

Viele Grüße, Klemens
09.04.19, 20:39:29

MESC70

(Mitglied)

Zitat von Jorore:

Wenn der VK sich nicht dämlich angestellt hat, wird er einen Teil des Schadens von der Post ersetzt bekommen. Es kann doch nicht sein, dass er die 25 Euro(?) von der Post einstreicht und auch das vom mir gezahlte Geld komplett behält. Ich habe den Schaden und der Verkäufer verdient noch dabei?

Mittlerweile hat die Post natürlich auch ein paar Fallstricke eingebaut, um nicht zahlen zu müssen. Gibt man z.B. als Sendungsinhalt "historische Postwertzeichen" an, zahlt sie keinen Cent, da diese als Wertbrief verschickt werden müssen.
Darüber hinaus bekommt man nur eine Bescheinigung, dass das Einschreiben nicht mehr auffindbar ist. Die Rückerstattung der Versicherungssumme muss man telefonisch einfordern. Bei Wertbriefen funktioniert das automatisch.
Ich könnte mittlerweile ein Buch über dieses Thema schreiben mit Augen rollen
10.04.19, 07:33:56

CMN2014

(Mitglied)

Zitat von MESC70:
... Die Rückerstattung der Versicherungssumme muss man telefonisch einfordern. ...


Moin,

ich habe da eine andere Erfahrung.
Online den Nachforschungsantrag gestellt. Antwort mit Bitte um Angabe Inhalt + Wert erhalten. Angaben abgeschickt. Nachforschungsergebnis erhalten. Verlangte Kontoverbindung angegeben. Automatisch Rückerstattung erhalten.
Alles ohne Anruf - aber nur meine persönliche Erfahrung.

Gruß
10.04.19, 18:29:57
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