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bayern klassisch

(Gast)

Woher hätte man denn in Aachen wissen sollen, als der Brief dort einschlug, dass man ihn später NICHT zustellen konnte?

Die Chronologie ist doch ganz einfach: Marke aufkleben, am Zielort abstempeln, nicht zustellen können = Retoure.

Beste Grüsse von bayern klassisch
30.10.13, 20:00:52

z4road

(Mitglied)

Mensch b-k,

du bist zu schnell - die gleiche Frage habe ich gerade entworfen.

Also hänge mich da dran.

Die Retoure ging also nach Köln - wurde da das Bestellgeld nicht erhoben, weil man sah, dass das schon in Aachen bezahlt war, aber der Brief nicht zugestellt werden konnte ?

Gab es da irgendwelche Verordnungen ?

Grüße
Michael
30.10.13, 20:05:15

stampsteddy

(Mitglied)

Hallo BK,

...klingt widerum logisch, daher wohl auch der vielfache Zustellversuch, weil man ja schon vereinnahmt und die Marke entwertet hatte. Ein spannender Beleg.

MfG
Markus Pichl

30.10.13, 20:06:10

Altsax

(Mitglied)

Hallo zusammen,

wenn ich den entsprechenden Abschnitt im Stautz-Handbuch richtig lese, hat die preußische Post das Dilemma, die Marke entwerten zu müssen, bevor feststeht, ob der Zustellversuch Erfolg hat, sehr elegant gelöst:

Für "Retourbriefe jeglichen Gewichts" fiel ein Bestellgeld von 1/2 Sgr. an. Es war also gleichgültig, ob es der Absender mit Francomarke vorausbezahlt hatte oder nicht, bezahlen mußte er es in jedem Falle.

Beste Grüße

Altsax
30.10.13, 20:29:03

stampsteddy

(Mitglied)

Hallo,

ferner steht im Stautz (hätte ich auch gleich mal daran denken können, dort reinzuschauen), ich zitiere "Etwa ab November 1852 wurden die Freimarken für das bezahlte Bestellgeld auf der Briefvorderseite angebracht." - davor sollten diese auf die Siegelseite geklebt werden, insofern vorausbezahlt wurde.

Somit kann man wohl den Zeitraum, in dem Michael sein Brief befördert wurde, eingrenzen.

MfG
Markus Pichl

30.10.13, 20:41:47

z4road

(Mitglied)

Hallo Altsax,

wenn ich das jetzt richtig verstehe, war mit dem vorausbezahlten Bestellgeld des Absenders in Köln auch gleichzeitig im Falle der Nichtzustellung in Aachen das Bestellgeld in Köln zur Auslieferung an den Absender bezahlt ?

Danke jedenfalls - das wäre für mich die logischte Erklärung.

Grüße
Michael
30.10.13, 20:42:33

Altsax

(Mitglied)

Zitat von z4road:
wenn ich das jetzt richtig verstehe, war mit dem vorausbezahlten Bestellgeld des Absenders in Köln auch gleichzeitig im Falle der Nichtzustellung in Aachen das Bestellgeld in Köln zur Auslieferung an den Absender bezahlt ?


Hallo Michael,

nur so kann man ein für Retourbriefe fälliges Bestellgeld m.E. interpretieren, denn von einem nicht anzutreffenden Empfänger läßt sich ein nicht vorausbezahltes Bestellgeld nicht eintreiben. Folglich muß es der ursprüngliche Absender berappen, sofern er das noch nicht via Vorauszahlung erledigt hat.

Beste Grüße

Altsax
30.10.13, 20:48:07

admin_j

(Mitglied)

Hallo,

ich möchte dieses spannende Thema einmal wiederbeleben. Wir betrachten die Markenzeit und zum Beispiel Inlandsbriefe.

Hier ein Brief der im Bahnhof von Magdeburg aufgegeben wurde und nach Frankfurt ging. Dort war wohl ein Magdeburger im Hotel Landsberg zu Gast und der Brief konnte auch an diesen Empfänger zugestellt werden.

Bei den mir bekannten, mit Marken frankierten Preußenbriefen gibt es üblicherweise keine Taxvermerke. Auch das Gewicht wurde wohl nur ausnahmsweise vermerkt. Das Gewicht stand normalerweise oben links.

Vielleicht können wir hier ein paar Briefe mehr zeigen und sehen, was zur der Zeit normal war und auch warum das so war. Letzteres kann man aus den Verordnungen der Zeit entnehmen und wie die korrekt behandelten Briefe und auch Ausnahmen davon aussahen, wollen wir hier weiter zeigen.


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13.01.17, 19:09:57

stampsteddy

(Mitglied)

Zitat von admin_j:
Wir betrachten die Markenzeit und zum Beispiel Inlandsbriefe.

Lieber Jürgen Kraft,

dies ist kein Inlands- sondern ein Postvereinsbrief, den Du uns zeigst.

Frankfurt am Main, war zu dieser Zeit nicht "preußisch".

Darf ich davon ausgehen, dass Dir der Beleg vorliegt?

MfG
Markus

13.01.17, 19:59:24

stampsteddy

(Mitglied)

Hallo Jürgen,

meine Frage, ob Dir der Beleg vorliegt, hat sich erübrigt.
Mir ging es um die Datierbarkeit des Beleges, da er offensichtlich einen vollständigen Inhalt hat. Die Jahreszahl ergibt sich aus dem von Dir gewählten Dateinamen und lautet auf 1853.

MfG
Markus

13.01.17, 22:10:26
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