Autor Nachricht

briefmarken-raschke

(Mitglied)

Bei Fernauktionen ist es auch häufig.
Der Zuschlag erfolgt aufgrund des gebotenen Höchstpreises.
Ausruf 5 Euro man bietet 100.-,Kein Gegenbieter Zuschlag trotzdem bei 100,-

27.08.19, 15:40:37

drmoeller_neuss

(Mitglied)

Bei Fernauktionen ist es auch häufig.
Der Zuschlag erfolgt aufgrund des gebotenen Höchstpreises.
Ausruf 5 Euro man bietet 100.-,Kein Gegenbieter Zuschlag trotzdem bei 100,-



Das wichtige Detail ist das Zustandekommen des Zuschlages. Hebt irgendein Auktionator noch das Hämmerchen, ist es eine Versteigerung im Sinne des Gesetzes.
Wartet der Auktionator dagegen einfach eine bestimmte, vorher festgelegte Uhrzeit ab und verkauft an den Höchstbietenden, ist das keine Versteigerung im Sinne des Gesetzes mehr. Bei einer Fernauktion gelten dann die Verbraucherrechte aus einem Fernabsatzvertrag. Der Bieter kann einfach wiederrufen, ohne die Ware gesehen zu haben.
Das geht auch bei ebay, wenn der Verkäufer gewerblich ist, und der Höchstbieter eine Privatperson.

Unabhängig davon ist die Frage, wie der Preis zustande kommt. Das kann eine Steigerungsstufe über dem vorherigen Höchstgebot sein oder eben der vom Bieter vorgeschlagene Preis, egal was die anderen Bieter geboten haben (sog. "Gebotslose").
27.08.19, 15:54:28

Frankenjogger

(Mitglied)

Bei Fernauktionen ist es auch häufig.
Der Zuschlag erfolgt aufgrund des gebotenen Höchstpreises.
Ausruf 5 Euro man bietet 100.-,Kein Gegenbieter Zuschlag trotzdem bei 100,-



Hallo briefmarken-raschkke,

das was du beschreibst gilt meistens für Gebostauktionen (Ich habe es auch da schon anders erlebt). Bei Fernauktionen sollte bei seriösen Auktionshäusern dein Gebot interessewahrend behandelt werden. Eine Kontrolle ist natürlich schwierig bis unmöglich und Vertrauenssache. Ob aber, wie drmoeller_neuss schreibt, ein Hämmerchen geschwungen wird ist eher unrealistisch, aber auch schwierig, das Ggenteil zu beweisen.

Gruß, Klemens
27.08.19, 20:45:44

z4road

(Mitglied)

Guten Morgen,

danke für euere Erklärungen und Einschätzungen.
Es handelt sich um die "Auktionen" der Badischen Briefmarken Gmbh und der Fa. Stade.
Bei beiden wird etwas angeboten, was für meine "Motivsammlung" sehr interessant wäre, weil es kaum bekannt ist und entsprechend gesucht ist bei den Sammlern des gleichen Motivgebiets.
Ich entnehme den Einschätzungen, dass sich diese Fernauktionen in einer Grauzone des Kaufrechts befinden und ein evtl Widerruf (zB Ausruf 10€, Gebot 160€, "Zuschlag" 150€) zu einem Rechtsstreit führen könnten ?

Michael
28.08.19, 09:21:15

drmoeller_neuss

(Mitglied)

z4road: ich verstehe Deine Strategie nicht. Nehmen wir an, Dir ist der Artikel 150 Euro wert. Dann bietest Du einfach 150 Euro. Wenn keine höheren Gebote vorliegen, musst Du bei einer Gebotsauktion auf jeden Fall die gebotenen 150 EUR bezahlen, bei einer "interessenswahrenden" Auktion mit Steigerungsstufen kannst Du sogar Glück haben und zahlst weniger.
Du kannst den Artikel vorher besichtigen und/oder einen Scan anfordern. Ehrlich gesagt, ich sehe keinen Grund, warum Du hier widerrufen solltest. Wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht oder sich als Fälschung herausstellen sollte, musst Du reklamieren. Da besteht kein Unterschied zwischen einer "klassischen Versteigerung" und einem Kauf über das Internet. Natürlich ist in einer solchen Situation ein Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz einfacher, da Du die Rückabwicklung nicht begründen musst.

Die meisten Auktion der "Großen" Briefmarkenversteigerer (Felzmann, Rauhut, Gärtner etc.) finden im Saal und damit öffentlich statt. Der Zuschlag erfolgt durch den Auktionator. Nach meiner Erfahrung geht ein Großteil der Lose an Saalbieter, vor allem Gebotslose. Nur wer im Saal sitzt (oder durch einen Kommissionär vertreten ist) kann im Notfall eine Schippe darauflegen, oder spart Geld, denn wenn kein weiterer Bieter da ist, kann man versuchen, das Los zum Untergebot zu bekommen.
Natürlich ist es schön, dass die meisten Auktionatoren auch Fernbieter zulassen, zumindest Gebote schriftlich abgegeben werden können. Trotzdem bleiben das Saalauktionen.
Nicht öffentliche Fernauktionen sehe ich auch als Grauzone. Natürlich kannst Du versuchen, Dich auf das Fernabsatzrecht zu berufen. Was wird ein kleverer Auktionator tun? Er wird Deinen Kaufvertrag rückabwickeln, natürlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Auf einen Rechtsstreit wird er verzichten, denn das kann Präzedenzfälle schaffen.

Ich vermute, dass er Dir gleichzeitig zu verstehen gibt, dass er auf solche Kunden wie Dich in zukünftigen Auktionen verzichten kann (und andere Auktionskollegen, die entsprechend vorgewarnt sind, auch).
Der Briefmarkenmarkt ist recht klein. Man muss wissen, was man tut. Unfaire Geschäftspraktiken oder eine schleppende Zahlungsmoral sprechen sich schnell herum.
28.08.19, 10:27:46

z4road

(Mitglied)

Danke für die Klarstellung.
Ich werde dann mal mein Glück versuchen und wie es ausgegangen ist, da gibt es eine Rückmeldung.

Michael
29.08.19, 21:05:01
Gehe zu:
Forum Regeln:

Es ist ihnen nicht erlaubt, neue Beiträge zu schreiben.
Es ist ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu erstellen.
Es ist ihnen nicht erlaubt, ihre Beiträge zu bearbeiten.
Es ist ihnen nicht erlaubt, ihre Beiträge zu löschen.


HTML Code ist AUS
Board Code ist AUS
Smilies sind AUS
Umfragen sind AUS

Benutzer in diesem Thema
Es lesen 1 Gäste und folgende Benutzer dieses Thema:
Archiv
Ausführzeit: 0.0329 sec. DB-Abfragen: 14
Powered by: phpMyForum 4.1.4 © Christoph Roeder
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste und erhöhen deinen Komfort. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden! Datenschutzerklärung