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stampsteddy

(Gast)

geändert von: stampsteddy - 17.01.18, 23:52:05

Hallo,

die Verzerrung habe ich nun, so gut wie es mir möglich war, aus dem Bild herausgenommen. Das Bild von dem Attest hat selbige Verzerrung, dass sind dann wohl Fotos und keine Scans, die der Anbieter erstellt hat.

Das Markenbild ist nun oben und unten gleich breit. Kalibriert habe ich an der Zähnung einer von mir selbst eingescannten Marke und das korrigierte Bild dann viermal in ein neues Bild dupliziert. Dabei ist der nachstehende virtuelle Viererblock entstanden, der dann schon eher nach Viererblock aussieht.

Ich wollte einfach nur wissen, ob sich die leichte Zahnspitzenverkürzung in einem virtuellen Viererblock wirklich bemerkbar macht. Eigentlich ist es nur eine totale, zu vernachlässigende Winzigkeit. Wer weiß, vielleicht kommt bei einer Neuattestierung ganz einfach "einwandfrei" als Prüfungsergebnis heraus?

Beste Grüße
Markus
Dateianhang (verkleinert):

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17.01.18, 23:42:35

Sherlock68

(Mitglied)

Hallo stampsteddy,

das war die Frage, die ich mir anfangs auch gestellt habe (also: ob bei einer Neuattestierung auch ein "einwandfrei" herauskommen könnte).

Allerdings bin ich mir nach den Argumenten u.a. von Altsax gar nicht mehr so sicher, ob diese Fragestellung überhaupt sinnvoll ist.

Es geht im Endeffekt um das Problem, ob ein "einwandfrei" ein objektives Kriterium ist oder eine subjektive Feststellung des Prüfers. Das subjektiv kann natürlich nur tendenziell sein, also auch vergeben werden bei leichten Unzulänglichkeiten, die offensichtlich auf dem Foto zu erkennen sind (das ist jetzt meine Interpretation).

Das hieße dann aber, dass das "einwandfrei" bei einer Neuattestierung zwar schön wäre, weil es den Marktwert der Marke anhebt, es macht die Marke aber nicht besser, als sie ist.

Für denjenigen, der eine Marke prüfen lässt und diese dann verkaufen möchte, ist es besser, wenn ein "einwandfrei" auf dem Attest steht, für denjenigen, der die Marke kaufen möchte, nicht, weil er einen höheren Preis zahlen müsste, obwohl offensichtlich z.B. die Zähnung nicht optimal ist.

Z.B. gibt es auch Marken mit kleinen Rotstift- / Blaustifstrichen. Diese Striche werden im Attest erwähnt, obwohl sie auf dem Attestfoto erkennbar sind. Aber sind diese kleinen Farbreste nun eine Unzulänglichkeit oder ein Mangel? Für mich selbst gehören solche kleinen Farbreste zum Bedarf, im Gegensatz zu Fehlern im Material der Marke (Risse, fehlende Zähne, etc...), aber das liegt wohl im Auge des Betrachters.

Also meiner Meinung nach muss man bei dem Kriterium "einwandfrei" trotzdem genau hinsehen, ob der aktuelle Zustand der Marke für einen selbst so in Ordnung geht oder nicht, der eine Prüfer wird dazu "einwandfrei" sagen, der nächste wird eine kleine Unzulänglichkeit mit dazuschreiben.

Ich finde das unschön, aber wahrscheinlich ist es schwierig, für alles objektive Kriterien zu definieren.

Viele Grüße,
Sherlock
18.01.18, 10:04:52

Meinhard

(Mitglied)

Hallo zusammen,

ich stelle mal ein Attest ein, welches m.M. keine Wünsche offen lässt. Perfekt alles beschrieben incl. Zahnfehler. Besser geht es nicht. "ECHT und EINWANDFREI" lautet auch hier die Beschreibung, nur was soll der Prüfer sonst schreiben. Gibt es auch hierzu andere Meinungen?

Gruß, Meinhard
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18.01.18, 15:25:40

Sherlock68

(Mitglied)

Hallo Meinhard,

ja, perfekt! freuen

Also im Vergleich mit der verkürzten Zahnspitze von der 307 von oben (die aber nicht beschrieben wurde), ist die hier ja riesig lang. Ein weiterer Hinweis darauf, dass es kein objektives Kriterium für "verkürzte Zahnspitzen" gibt.

Viele Grüße,
Sherlock
18.01.18, 15:44:39

erron

(Mitglied)

@Sherlock68,
es gibt natürlich noch eine Steigerung von "Einwandfrei" bei den Infla-Ausgaben. "absolut Einwandfrei".:) Aber auch diese Marke hat eine verkürzte Zahnspitze.

Aber wer solche Marken in "absolut Einwandfreier Erhaltung" bei den Inflationsausgaben ohne irgendwelche negativen Kriterien sucht, kann auch nach "karierte Maiglöckchen" suchen.
Die Sonderprüfungskriterien bei den Infla-Ausgaben ( Punkt 1. Qualität) kennst du bestimmt.
https://www.bpp.de/de/Sonderpruefordnung-Deutsches-Reich-Inflation.html

mfg

erron
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 303 I.jpg (39.68 KByte | 23 mal heruntergeladen | 912.75 KByte Traffic)

18.01.18, 16:45:36

Meinhard

(Mitglied)

geändert von: Meinhard - 18.01.18, 17:12:48

Hallo @erron,

kannst Du mir bitte mal erklären was "heimliche Mängel" sind.

Schöne Grüße,
Meinhard
18.01.18, 17:11:51

Altsax

(Mitglied)

Zitat von erron:
es gibt natürlich noch eine Steigerung von "Einwandfrei" bei den Infla-Ausgaben. "absolut Einwandfrei".:)


Hallo erron,

wer als Prüfer die Bezeichnung "absolut einwandfrei" verwendet, bestätigt damit, daß ein von ihm verwendetes "Einwandfrei" "absolut sinnfrei" ist.

Die für erforderlich gehaltene Steigerung eines nicht steigerungsfähigen Begriffes zeigt doch, daß der betreffende Prüfer selbst den Begriff nicht ernst nimmt. Dabei möchte ich nicht unterstellen, daß seine Kenntnisse der deutschen Sprache nicht "einwandfrei" sind.

Wenn sich schon innerhalb des Prüferbundes keine einheitliche und eindeutige Begriffsverwendung durchsetzen läßt, sollte man wenigstens die Prüfer verpflichten, an Beispielen die eigene Terminologie zu erläutern. Wer bestimmte Qualitätseinschränkungen bei seinem Prüfgebiet für so normal hält, daß bei ihrem Vorliegen noch ein "einwandfrei" gerechtfertigt ist, muß das seinen Prüfkunden und in geeigneter Weise auch ggf. betroffenen Dritten zur Kenntnis geben.

Die juristischen Auswirkungen eines solchen Attestierung können insofern beträchtlich sein, als ein Prüfurteil "einwandfrei" i.d.R. jede Reklamationsmöglichkeit beseitigt. Wir diskutieren hier also nicht über Nebensächlichkeiten!

Beste Grüße

Altsax

18.01.18, 17:20:40

Sherlock68

(Mitglied)

Hallo Altsax,

stimmt, das ist ein sehr wichtiger Punkt, das sollte man bedenken. Wäre interessant, was passiert, wenn man eine einwandfrei attestierte Marke einem anderen Prüfer vorlegt, der eine andere Meinung hat und dann die beiden Atteste dem Präsidenten vorlegt! cool

Viele Grüße,
Sherlock
18.01.18, 17:40:52

Sherlock68

(Mitglied)

Hallo Altsax,

danke für den Link, nein, diese Rubrik habe ich noch nicht gelesen.

Interessant ist die Aussage: "geringfügige Unregelmäßigkeiten" bei der Zähnung. Ist aber eben auch sehr vage, wie kurz ist immer noch "geringfügig", d.h. es liegt im Ermessen des Prüfers.

Viele Grüße,
Sherlock
18.01.18, 17:46:46

erron

(Mitglied)

Zitat von Meinhard:
Hallo @erron,

kannst Du mir bitte mal erklären was "heimliche Mängel" sind.

Schöne Grüße,
Meinhard


@Meinhard.
"heimliche Mängel".
Meine Definition:
Ich habe den betreffende Gegenstand nach allen der mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten untersucht und konnte nichts negatives daran erkennen.

Zur Zeit der Prüfung konnte ich keine versteckte Mängel, die erst im Nachhinein auftauchen, erkennen.

Für mich war der Gegenstand trotz intensivster Fehlersuche vollkommen einwandfrei/in Ordnung.

mfg

erron
Dateianhang:

 319 HT.jpg (125.49 KByte | 6 mal heruntergeladen | 752.94 KByte Traffic)

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 318 B.jpg (163.96 KByte | 6 mal heruntergeladen | 983.75 KByte Traffic)

18.01.18, 17:50:07
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