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Rechtsanwalt Dr. Übler

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@drmoeller
Das mit einer von verschiedenen Seiten besetzten Schlichtungsstelle in philatelistischen Angelegenheiten wäre ich einverstanden.
Habe soetwas in Bayern beim LV auch für Nichtmitglieder (leider alleine) gemacht. Die Beteiligten hatten immer das Recht und die Möglichkeit sich an mich zu wenden. ich habe dann meine rechtliche Einschätzung mitgeteilt und einiges ohne Streit auch im Wege des Treuhandvertrags lösen können.
26.08.14, 07:47:25

palaiss

(Mitglied)

Eine Schlichtungsstelle hilft uns in etlichen konkreten Fällen deshalb nicht weiter, weil dies immer voraussetzt, dass sich alle Beteiligten schlichten lassen wollen und sich dem Urteilsspruch der Schlichtungskommission beugen.

Im Falle der Folienproblematik wurde von den hauptbetroffenen Albenherstellern nach kurzen ersten Diskussionen jegliche weiteren Gespräche verweigert. Sie werden sich einem Schlichterspruch nicht aussetzen. Das gleiche gilt für Händler, deren Geschäftsgebahren man als kriminell ansehen muss. Auch hier hat in etlichen Fällen der Prüferbund BPP (Mitträger BDPH) die Aufgaben übernommen, die eigentlich Sache des BDPH gewesen wären.

Wenn der BDPH seiner Aufgabe als Verbraucherschutzorganisation, beispielsweise im Falle der Folienproblematik, unzureichend oder überhaupt nicht nachkommt, dann sollte ein philatelistischer Verbraucherschutzverein gegründet werden, der Abmahnungen ausspricht, ggf. Strafanzeigen veranlasst usw.

27.08.14, 08:41:24

drmoeller_neuss

(Mitglied)

Zitat von palaiss:
Eine Schlichtungsstelle hilft uns in etlichen konkreten Fällen deshalb nicht weiter, weil dies immer voraussetzt, dass sich alle Beteiligten schlichten lassen wollen und sich dem Urteilsspruch der Schlichtungskommission beugen.

Im Falle der Folienproblematik wurde von den hauptbetroffenen Albenherstellern nach kurzen ersten Diskussionen jegliche weiteren Gespräche verweigert. Sie werden sich einem Schlichterspruch nicht aussetzen. Das gleiche gilt für Händler, deren Geschäftsgebahren man als kriminell ansehen muss. Auch hier hat in etlichen Fällen der Prüferbund BPP (Mitträger BDPH) die Aufgaben übernommen, die eigentlich Sache des BDPH gewesen wären.

Wenn der BDPH seiner Aufgabe als Verbraucherschutzorganisation, beispielsweise im Falle der Folienproblematik, unzureichend oder überhaupt nicht nachkommt, dann sollte ein philatelistischer Verbraucherschutzverein gegründet werden, der Abmahnungen ausspricht, ggf. Strafanzeigen veranlasst usw.



Natürlich kann es auf beiden Seiten Sturköpfe oder Prinzipienreiter geben, die sich erst einem Richterspruch in höherer Instanz beugen. In solchen Fällen kann sich eine Schlichtungsstelle die Arbeit sparen. Auch Kriminelle interessieren sich nicht für einen Schlichterspruch.

In vielen Fällen streiten sich aber "normale" Sammler und Briefmarkenhändler. Beide Seiten können sich in ihrer (Frei-)Zeit etwas besseres vorstellen, als mit Anwälten, Gutachtern und Gerichten zu korrespondieren. Und eine gute Schlichtungsstelle ist unparteiisch und anerkannt.

Die Folienproblematik ist nur ein Randgebiet für eine Schlichtungsstelle.

Offtopic: Meine persönliche Meinung und aus eigener Erfahrung: das Problem ist das Folienmaterial aus dem Umlauf. Ich habe das letzte neue Album in der DDR gekauft, weil ich das Geld ausgeben musste. Danach kam alles gebraucht herein und ging auch gebraucht wieder heraus. Ich habe einen grossen Karton mit allem möglichen Kunststoffmaterial, Albenreste, Kunststoffhüllen etc. aus dem ich mich bediene, wenn ich etwas abgebe oder verschicke. Ein Warnhinweis seitens der Hersteller auf Neuware würde mich gar nicht erreichen. So wird es den meisten Sammlern und Händlern gehen, die schon seit langem keine Neuware mehr kaufen. Wieviele Vordruckalben für klassischen Marken verkauft überhaupt Lindner pro Jahr? Wenn Lindner uns das nicht verrät, dann vielleicht einige hier mitlesende Händler von Zubehör. P.s. Ich möchte nicht die Frage diskutieren, ob das Sammeln von klassischen Marken im Vordruckalbum überhaupt sinnvoll ist, unabhängig vom Material der Taschen.


27.08.14, 13:29:14

palaiss

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geändert von: palaiss - 28.08.14, 20:19:40

@ dr. moeller: Abmahnungen haben in aller Regel keine weiteren juristischen Auseinandersetzungen zur Folge.

Das gewaltige Ausmaß der durch Bleisulfid verursachten Schäden an hochwertigstem philatelistischem Kulturgut hat sich noch nicht in Ihrem Bewusstsein verankert, und offenbar auch nicht in dem Bewusstsein vieler Entscheidungsträger beim BDPH, beim APHV und bei den Vertreibern dieser größten Plage der Philateliegeschichte (wissenschaftliche Erkenntnisse, dass die Hart-PVC-Folien für die Bleisulfidschäden verantwortlich sind, gibt es nicht).

Es geht darum, den weiteren Vertrieb von Hart-PVC für philatelistische Zwecke komplett zu verhindern oder zumindest wesentlich einzuschränken, um zukünftige neue Verluste zu vermeiden. Ich sehe keine andere Möglichkeit, als die hauptbetroffenen Albenhersteller, die völlig verantwortungs- und rücksichtslos ihre Hart-PVC-Folien ohne jede Einschränkung und Publikumsinformationen weiterhin vertreiben, massiv anzugreifen.

Die Vergangenheit und auch die Empfehlungen des Landgerichts Stuttgart im Jahre 2008 zeigen, dass ein Einzelner nur bedingt etwas ausrichten kann. Die Empfehlungen der Richter lauteten, die Bekämpfung des weiteren Vertriebs von Hart-PVC-Folien dem zuständigen Verbraucherschutzverband BDPH zu überlassen. Da dieser bisher nicht gegenüber den Vertreibern der Folien aktiv geworden ist, und aufgrund der jüngeren Entwicklung große Zweifel daran bestehen, dass er mit dem neuen Vorstand aktiv wird, sollte die Gründung eines philatelistischen Verbraucherschutzverein geprüft werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass dieser Verein sich auch um andere Problemfelder kümmert.
27.08.14, 14:07:57

palaiss

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@ Dr. Übler

Die konkrete Frage an Sie wäre: Könnten Sie (neben einer Schlichtungsstelle) die Machbarkeit eines philatelistischen Verbrauchervereins prüfen?
27.08.14, 14:10:05

carolinus

(Mitglied)

Zitat von palaiss:
... Verbraucherschutzverband BDPH zu überlassen. Da dieser bisher nicht gegenüber den Vertreibern der Folien aktiv geworden ist und aufgrund der jüngeren Entwicklung große Zweifel daran bestehen, dass er mit dem neuen Vorstand aktiv wird ...


Was mich dieser Verband nur noch ankotzt, fasse ich lieber nicht in Worte.

Zu der betreffenden Firma schreibe ich eigenlich immer wieder nur, dass man deren Produkte - welche auch immer - nicht gezwungen ist zu kaufen.

Grüße aus Braunschweig, der Stadt Heinrichs des Löwen
27.08.14, 14:14:33

drmoeller_neuss

(Mitglied)

Zitat von palaiss:
@ dr. moeller: Abmahnungen haben in aller Regel keine weiteren juristischen Auseinandersetzungen zur Folge.

Das gewaltige Ausmaß der durch Bleisulfid verursachten Schäden an hochwertigstem philatelistischem Kulturgut hat sich noch nicht in Ihrem Bewusstsein verankert, und offenbar auch nicht in dem Bewusstsein vieler Entscheidungsträger beim BDPH, beim APHV und bei den Vertreibern dieser größten Plage der Philateliegeschichte (wissenschaftliche Erkenntnisse, dass die Hart-PVC-Folien für die Bleisulfidschäden verantwortlich sind, gibt es nicht).

Neu veröffentlichten Bildbänden ist beispielsweise deutlichst zu entnehmen, dass auch die mit Abstand größte existierende Altdeutschland-Sammlung unsachgemäß untergebracht wurde. Alleine hier muss man von der Beschädigung bedeutendsten klassischen Materials in unschätzbarem Wert ausgehen. Man steht mit großer Trauer vis-á-vis und kann die für diese Verluste Verantwortlichen nur verfluchen.

Es geht darum, den weiteren Vertrieb von Hart-PVC für philatelistische Zwecke komplett zu verhindern oder zumindest wesentlich einzuschränken, um zukünftige neue Verluste zu vermeiden. Ich sehe keine andere Möglichkeit, als die hauptbetroffenen Albenhersteller, die völlig verantwortungs- und rücksichtslos ihre Hart-PVC-Folien ohne jede Einschränkung und Publikumsinformationen weiterhin vertreiben, massiv anzugreifen.

Die Vergangenheit und auch die Empfehlungen des Landgerichts Stuttgart im Jahre 2008 zeigen, dass ein Einzelner nur bedingt etwas ausrichten kann. Die Empfehlungen der Richter lauteten, die Bekämpfung des weiteren Vertriebs von Hart-PVC-Folien dem zuständigen Verbraucherschutzverband BDPH zu überlassen. Da dieser bisher nicht gegenüber den Vertreibern der Folien aktiv geworden ist, und aufgrund der jüngeren Entwicklung große Zweifel daran bestehen, dass er mit dem neuen Vorstand aktiv wird, sollte die Gründung eines philatelistischen Verbraucherschutzverein geprüft werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass dieser Verein sich auch um andere Problemfelder kümmert.


Aufgabe einer Schlichtungsstelle ist nicht das Abmahnen, sondern das Schlichten in konkreten Einzelfällen.

Ich bin der Bleisulfidproblematik durchaus bewusst, aber ich sehe nicht, wie ein Verbraucherschutzverein hier aktiv werden kann. Man kann nur auf den Handel mit Neuware einwirken, auf die "Umlaufware" hat ein Verbraucherschutzverein keinen Einfluss, d.h. auch nicht auf die Marken, die noch in schädigenden Kunststoffhüllen stecken. Hier hilft nur Information, der leider viele Sammler und Händler nicht aufgeschlossen sind, egal von welcher Seite sie kommen. Immerhin hat das Auktionshaus Rauhut eine halbe Seite im neusten Auktionskatalog dieser Problematik gewidmet.
27.08.14, 15:08:27

palaiss

(Mitglied)

geändert von: palaiss - 27.08.14, 18:32:17

@ dr. moeller

Das Abmahnen ist natürlich Aufgabe eines zu gründenden Verbraucherschutzvereins, nicht einer Schlichtungsstelle.

Da sich die Bleisulfidschäden oft bereits nach Monaten innerhalb der Hart-PVC-Folien entwickeln (wissenschaftliche Erkenntnisse für die Ursache gibt es nicht), sind diese Schäden bereits entstanden und in aller Regel nicht mehr rückgängig zu machen. Natürlich ist es dennoch wichtiger denn je, noch in den Hart-PVC-Folien lagernde gefährdete Marken zu entnehmen, damit sich die Folgen einer bereits vorliegenden Bleisulfidvergiftung nicht noch verschlimmern.

Durch den ungehemmten Vertrieb der Hart-PVC-Folien entstehen m.E. jedes Jahr neue Schäden in unvorstellbarer Höhe. Bitte vertrauen Sie in diesem Punkt gefälligst auf meine jahrzehntelangen Erfahrungen und Beobachtungen sowie den Beobachtungen von anderen Auktionatoren, Fachhändlern, Prüfern und betroffenen Sammlern. Gerade die großen Auktionatoren werden ständig mit bleisulfidgeschädigten Sammlungen, die sich praktisch immer noch unter Hart-PVC-Folien befinden, konfrontiert. Der Handelswert der bleisulfidgeschädigten Marken und Belege dürfte jährlich in die Millionen gehen! Ich habe kein Verständnis mehr dafür, wenn von informierter Seite immer wieder Bemühungen zur Schadensbegrenzung ausgebremst werden.

Alle Aufbewahrungsmittel aus Hart-PVC-Folien für philatelistische Zwecke hätten bereits nach Bekanntwerden des PTS-Gutachtens im Jahre 2002 aufgrund der bekannten Schadenslage förmlich zurückgerufen werden müssen.
27.08.14, 16:31:59
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