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Administrator

(Administrator)

Hallo liebe Teilnehmer,

herzlich willkommen in diesem neuen Thema.

Versucht beim Schreiben immer sachlich zu bleiben. Drückt euch klar aus, damit jeder Leser versteht, ob ihr Fachwissen teilt oder eure Meinung zu einem Thema sagt.

Verzichtet auf Kommentare über andere Teilnehmer. Kommentiert gerne die Aussagen anderer. Wir wollen über Philatelie diskutieren und nicht über Philatelisten freuen

Wir wünschen viel Freude am Hobby Philatelie!
20.09.14, 12:46:13

Rechtsanwalt Dr. Übler

(Mitglied)

Nicht nur die falschen oder verfälschten Marken sind ein Ärgernis. Auch die Gestaltung der Angebote in rechtlicher Hinsicht ist häufig zu beanstanden.

Hierzu habe ich einen Flyer entworfen, den ich hiermit zur freien Verwendung freigebe. Der Flyer kann gerne verbreitet werden.
Dateianhang:

 BroschüreInternetPhliatelie.pdf (220.18 KByte | 149 mal heruntergeladen | 32.04 MByte Traffic)

20.09.14, 12:47:13

briefmarken-raschke

(Mitglied)

Danke dafür
da hätte ich noch einen Hinweiß zur Verpackungsverordnung
Müssen Online-Händler in ihrem Shop auf die neue Verordnung hinweisen?
Nein, die neue Verpackungsverordnung sieht für Internethändler keine Hinweispflicht mehr vor. Achtung: Falls sich in den Internetshops noch Hinweise finden, dass der Verbraucher die Verpackung auch an den Händler zur Entsorgung zurückschicken kann (sog. Selbstentsorgerlösung), so müssen diese Texte sofort entfernt werden. Es droht sonst die Gefahr einer Abmahnung.
oder hat sich das auch schon wieder geändert ?
Bei Nichtangabe der Versandkosten in Preissuchmaschinen
gibt es hier einen Unterschied zu
Bei Nichtangabe der Versandkosten im eigenen Onlineshop ?

21.09.14, 10:46:09

Rechtsanwalt Dr. Übler

(Mitglied)

@Briefmarken-Raschke
Die Verpackungsverordnung hat sich dahingehend geändert, dass der Anschluß an ein System zur Entsorgung nicht mehr genannt werden muss.
Zutreffend besteht dabei die Gefahr der Abmahnung, wenn dies noch in den AGB oder auf der Homepage genannt wird, da es sich um Werbung mit Selbstverständlichkeiten handeln könnte. Eine Gerichtsentscheidung hierzu ist - soweit ersichtlich - noch nicht ergangen.
Der sichere Weg ist deshalb das Herausnehmen dieser Position

Dr. Übler
21.09.14, 11:08:23

Rechtsanwalt Dr. Übler

(Mitglied)

@Briefmarken-Raschke

Die Versandkostenangabe muß auch im Online-Shop erfolgen. Die PAngV (Preisangabenverordnung) regelt dies in § 1 Abs. 2 Nr. 2, S. 2, S. 3 PAngV.
21.09.14, 11:10:58

lehrling

(Mitglied)

Hallo,
ist es vorgeschrieben, bei jedem Artikel einen exakten Versandpreis anzugeben, der sich gegebenenfalls beim Versand mehrerer Artikel reduzieren oder bei versichertem Versand erhöhen kann, oder reicht eine Tabelle, aus der die Versandkosten ersichtlich sind ?

Gruß lehrling
21.09.14, 13:54:07

stampsteddy

(Gast)

Hallo Herr Dr. Übler,

in einem Online-Shop muß beim Artikelpreis nur ein Vermerk gemacht werden, dass sich der Artikelpreis zzgl. Versand versteht. Siehe PAngV §1 (2) "ob zusätzlich Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen. ..." und ferner "...soweit diese Kosten vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können.". Es wird nicht verlangt, diesen direkt am Artikelpreis in Zahlen anzugeben.

Es reicht aus, die Versandkosten auf einer separaten Seite darzustellen, so dass diese im Vorfeld einsehbar und für den Käufer berechenbar sind. Ebenso kann es zu abweichenden Versandkosten kommen, wenn mehrere Artikel bestellt werden oder ein bestimmter Artikelverkaufspreis, auch in Summe, erzielt wird.

Jedoch müssen die Versandkosten in der Bestellabwicklung aufgeführt sein und auf der Rechnung separat ausgewiesen werden.

Ebay ist in diesem Bezug überreguliert, insofern der Verkäufer seine Angebote innerhalb eines bei ebay angemieteten Shop anbietet.

MfG
Markus Pichl

P.S. Ihr Flyer ist gut gelungen und vielen Dank dafür.
Aber man sollte ihn besser nicht als "Gute Nacht"-Lektüre lesen, man könnte Alpträume bekommen. geschockt

21.09.14, 14:05:58

Rechtsanwalt Dr. Übler

(Mitglied)

Hallo lehrling,

stampsteddy hat ganz recht. Ebay hat schon einiges vorgefertigt. Andererseits ist auf jeden Fall eine solche Tabelle zu fertigen. Am besten ist es, diese beim Angebot einzubinden. Das Gesetz trifft hier keine Aussage über den Ort, gibt aber an, daß der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen können muß. Das bedeutet, daß die Versandkosten dem Letztverbraucher eindeutig erkennbar und dem Angebot eindeutig zugeordnet sein (zB OLG Hamburg, Urteil vom 03.02.2005, 5 U 128/04).
Die Versandkosten müssen schnell und unmittelbar dem Angebot zugeordnet werden können.
21.09.14, 15:02:06

Rechtsanwalt Dr. Übler

(Mitglied)

Ich habe eine Anbieterin gefunden "sternenkati", die ein Foto einer ganzen Sammlung als 1. Foto zeigt und als 2. Foto das einiger marken. Im Text und in der Überschrift wird hier aber Verwirrung gestiftet.

Was haltet Ihr davon ?
http://rover.ebay.com/rover/0/e11051.m43.l1123/7?euid=73adaa199d0141b89a3614018ecf29e4&loc=http%3A%2F%2Fcgi.ebay.de%2Fws%2FeBayISAPI.dll%3FViewItem%26item%3D231337818332%26ssPageName%3DADME%3AX%3ARTQ%3ADE%3A1123&exe=10710&ext=25574&sojTags=exe=exe,ext=ext
24.09.14, 06:59:04

drmoeller_neuss

(Mitglied)

Ich habe eine Anbieterin gefunden "sternenkati", die ein Foto einer ganzen Sammlung als 1. Foto zeigt und als 2. Foto das einiger marken. Im Text und in der Überschrift wird hier aber Verwirrung gestiftet.

Was haltet Ihr davon ?
http://rover.ebay.com/rover/0/e11051.m43.l1123/7?euid=73adaa199d0141b89a3614018ecf29e4&loc=http%3A%2F%2Fcgi.ebay.de%2Fws%2FeBayISAPI.dll%3FViewItem%26item%3D231337818332%26ssPageName%3DADME%3AX%3ARTQ%3ADE%3A1123&exe=10710&ext=25574&sojTags=exe=exe,ext=ext


Geliefert werden müssen 40 Briefmarkenalben, und die abgebildeten Briefmarken aus der SBZ. Ich gehe einmal zugunsten des Anbieters davon aus, dass das schwarze Regal und die darin befindlichen Bücher nicht Liefergegenstand sind, obwohl der Hinweis "Ohne Deko" fehlt. freuen

Ausserdem muss etwas Massenware aus den Sammelgebieten Bayern, Deutsches Reich etc. über die 40 Alben verteilt sein. Eine "Grosse Sammlung" können 100 Marken oder 10.000 Marken sein. Ich verstehe aber unter Sammlung, dass die Marken systematisch über die Alben verteilt sind, also keine lose Schüttung im Schuhkarton. Auch der Zustand der Alben ist nicht näher festgelegt. Abgegrappschte und schmierige Schwarten bekommt man auf dem Trödelmarkt nicht einmal für 50 Cent pro Buch verkauft, selbst wenn noch etwas Massenware darin enthalten ist.

Der Preis von 12.50 EUR für 40 alte Alben ist durchaus angemessen, da sich der Anbieter nicht über den Inhalt und den Zustand auslässt. Wie der Anbieter mit 2,00 EUR Versandkosten hinkommt, ist seine Sache.

Viel Vertrauen habe ich den Anbieter allerdings nicht, wenn ich mir die anderen verkauften Artikel und die Bewertungen anschaue. Der Anbieter könnte aber eine günstige Einkaufsmöglichkeit für Kupfer- und Messingschrott sein. Briefmarkensammler könnten einmal auf den Lottotipp verzichten und stattdessen hier kaufen. Vielleicht gewinnt das Los, und ebay ist auch nur mit 10% Provision dabei. Im übrigen würde ich den Anbieter aufgrund seines Angebotes als gewerblich einstufen. Das Widerrufsrecht beträgt dann 12 Monate und 2 Wochen. Der Käufer müsste aber die Rücksendekosten für die Alben tragen. Wahrscheinlich ist der Weg zum Altpapiercontainer aus finanziellen Gesichtspunkten die bessere Wahl.
24.09.14, 08:57:21
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