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admin_j

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Hallo,

Begriffe, die man auch ab und zu in der Literatur falsch erklärt findet oder auch in Katalogen falsch verwendet, gibt es eine ganze Reihe.

Neben den Originalen von Briefmarken, kann es Neudrucke, Nachdrucke, Fälschungen und einiges Schlimmeres, wie Fotokopien, Computerdrucke oder Zeitungsausschnitte geben. Ich will die Begriffe erklären. Dabei gehe ich von ersten Definitionen aus, die sich in der Literatur finden, bis hin zu aktuellen Formulierungen.

Fangen wir mit einer neuen Auflage einer Marke an, die während der Gültigkeit der Marke erfolgt. Dabei handelt es sich nicht um einen Neudruck oder Nachdruck, sondern eben um eine neue Auflage. Viele Marken werden an verschiedenen Daten hergestellt, eben je nach Bedarf. Solange sich am Druckverfahren oder den direkten Druckvorstufen nichts ändert, führt das höchstens zu einer Unternummer bei der Katalogisierung.

Bei Bundesrepublik 1959, Ausgabe zur INTERPOSTA, erwähnt der Michelkatalog eine "Nachauflage". Erklärt wird der Unterschied durch leicht geänderte Farben. Das hätte man sich auch schenken können. Wie bei anderen Marken auch wäre eine Unternummer für den Farbunterschied völlig ausreichend gewesen.

Kommen wir zum Neudruck. Davon sind, zum Beispiel bei Altdeutschland, eine ganze Menge katalogisiert. Gemeint sind damit amtliche Neudrucke. Das es überhaupt private Neudrucke gibt, liegt am Sammelgebiet Helgoland. Darauf komme ich noch einmal später zurück. Hier geht es zunächst um "amtliche" Neudrucke.

1. Definition von Paul Ohrt, 1906, veröffentlicht im Handbuch aller bekannten Neudrucke

Neudrucke sind alle neuen Drucke eines Postwertzeichens in beliebiger Farbe, welche mit echten Stempeln hergestellt sind, nachdem für den Postgebrauch bereits ein neues Muster angenommen und schon zum Druck benutzt worden ist. Das (neu gedruckte) Postwertzeichen selbst braucht aber noch nicht außer Kurs gesetzt zu sein.

Mit "Stempel" sind die Druckstöcke gemeint. Zu der Zeit gab es in Deutschland praktisch nur Ausgaben in Buchdruck. An den Postschaltern war jeweils nur eine Sorte von Briefmarken. Nachdem zum Beispiel die Pfennige/Pfennig-Ausgaben durch Krone/Adler abgelöst waren, brauchte natürlich keine Pfennigmarke mehr für den Postschalter gedruckt zu werden.

2. Definition von Dr. May angenommen auf den Ringtagen von 1910 in Gotha (Germania-Ring)

Neudrucke sind Abzüge von Postwertzeichen, hergestellt unter Verwendung der echten Stempel zu einer Zeit, als der Druck gleichartiger Postwertzeichen zwecks postalischer Verwendung bereits endgültig eingestellt war.

Ich übersetze das einmal in die heutige Zeit:
Neudrucke sind neue Drucke von Briefmarken, unter Verwendung von ausschließlich originalem Druckmaterial, zu einer Zeit, als bereits andere aktuelle Ausgaben an den Postschaltern verkauft wurden, die Marken aber durchaus noch frankaturgültig waren.

Ein paar Beispiele für solche Neudrucke findet man bereits bei dem ersten altdeutschen Sammelgebiet, nämlich Baden. So erschienen 1866/67 Neudrucke der ersten Ausgabe. Da lagen bereits vier andere Ausgaben dazwischen. Auch die erste Ausgabe war bis zum 31.12.1871 gültig. Gebrauchte Neudrucke sind zwar nicht katalogisiert, könnte es aber durchaus geben.

Zusammenfassung:
1. Neudrucke sind Auflagen von 100% originalem Druckmaterial
2. Neudrucke können auch frankaturgültig sein
3. Es handelt sich nicht um eine aktuelle, am Postschalter verkaufte Ausgabe


In der Regel wurden diese Neudrucke zum Frankaturwert verkauft. Ob amtlicher oder privater Neudruck, die drei Punkte oben können bei beiden Varianten zutreffen.

Nun zum "Nachdruck". Im allgemeinen Sprachgebrauch ist damit eine Nachahmung gemeint, also eine Fälschung. Das ist auch für alle "privaten" Nachdrucke zutreffend. Da es aber von den meisten besseren Ausgaben Nachahmungen = Fälschungen gibt, aber auch Drucke geben kann, die von teilweise originalem Druckmaterial stammen oder die von (teilweise) echten Druckvorstufen stammen, ist es manchmal sinnvoll, Nachdrucke und Fälschungen zu unterscheiden.

Werfen wir einen Blick auf das, immer wieder Verwirrung stiftende, Sammelgebiet Helgoland. Davon gibt es einen amtlichen Neudruck, angefertigt von der Reichsdruckerei Ende 1890, nach dem Ende der Postgültigkeit der Helgolandmarken. Die Auflage war nur je 200 Stück und wurde von originalem Druckmaterial angefertigt. Diese Marken sind meist teurer, als die Originale. Weiter steht sowohl bei Lemberger, als auch im Michel, "amtlich vermittelte Privatneudrucke" bei den Berliner Neudrucken, privat veranlasst vom Händler Goldner. Bei den späteren Neudrucken aus Leipzig und Hamburg, wird der Begriff "privater Neudruck" benutzt. Dabei kam allerdings auch Druckmaterial zum Einsatz, dass bei den Originalen nicht verwendet worden war. Damit fehlt diesen Drucken die Eigenschaft, von 100% originalem Druckmaterial gedruckt worden zu sein. Diese Marken müssen also als "privater Nachdruck" bezeichnet werden und nicht als Neudruck.

Immerhin waren bei all diesen Drucken Originalteile im Einsatz. Insbesondere auch eine Medaillonplatte mit Kopftype II, die es schon zur Zeit der Originale gab, aber nicht dafür benutzt wurde. Diese zweite Platte kam erst für die privaten Nachdrucke zum Einsatz. Die Klischees, jeweils Blöcke unterschiedlicher Markenanzahl, wurden für die Nachdrucke auch anders zusammengestellt. Die Positionen im Bogen waren verändert. Das gibt es aber auch bei amtlichen Nachdrucken und ist alleine kein Kriterium.

Fassen wir für den amtlichen Nachdruck zusammen:
Nachdrucke sind nicht vollständig von originalem Druckmaterial


Damit haben wir auch schon eine Abgrenzung zur Fälschung. An einer Fälschung ist nichts original.
Bekannte private Nachdrucke hat der Händler Moens von Bergedorfmarken herstellen lassen. Die Nachdrucke gehen vom Urstein aus, der frühesten Druckvorstufe für diese Steindruckausgaben. Damit ist es auch sinnvoller, diese Drucke als "Nachdruck" zu bezeichnen, statt als Fälschung. Richtig bleibt aber, solche privaten Nachdrucke werden bei der BPP-Prüfung mit "FALSCH" signiert und sind einer Fälschung gleichzusetzen.

Ein Beispiel für einen amtlichen Nachdruck ist die Ausgabe "deutsche Post in der Türkei" aus dem Jahr 1884. Die Marken waren bis zum 31.1.1891 gültig. Die Nachdrucke sind danach zum Verkauf gelangt und von teils neu gefertigtem Druckmaterial.

Die älteren Definitionen lauten sinngemäß, dass ein Nachdruck ein vermeintlicher Neudruck sei, bei dem das Druckmaterial nicht vollständig original ist.

Fassen wir für den privaten Nachdruck zusammen:
1. Private Nachdrucke sind nicht vollständig von originalem Druckmaterial
2. Private Nachdrucke enthalten aber teilweise originales Druckmaterial oder sind von originalen Druckvorstufen


Damit kommen wir relativ einfach zur Fälschung. Fälschungen sind immer irgendwie privat initiiert und zur Herstellung wurden keine originalen Bestandteile an Druckvorstufen oder Druckmaterial verwendet. Bei einer Nachahmung, die sich als Fälschung noch positiv gegenüber Buntpapier abhebt, müssen auch noch einige Bedingungen erfüllt sein. Zeitnahe Fälschungen sind auf ähnlichen Papiersorten ausgeführt und oft im gleichen Druckverfahren hergestellt. Zumindest kam noch beim Steindruck, Druckerschwärze zum Einsatz. Viele alte Fälschungen sind im Steindruck hergestellt, obwohl die Originale im Buchdruck hergestellt waren. Viele moderne Fälschungen sind Offsetdruck, egal welches Druckverfahren die Originale hatten. Auch wenn das Druckverfahren stimmt, Fälschungen auf schneeweißem, modernem Papier sind eher Buntpapier, als eine Fälschung.

Die schlimmste Form einer Fälschung, im Sinne primitiver Sammlerübervorteilung, sind einfache Farbkopien. Die können selbst Marken im Bogen angeordnet zeigen, bleiben aber einfach nur Fotokopien. Multifunktionsdrucker können solche Drucke selbst ohne Computer in großen Mengen herstellen und ein bedrucktes Blatt DIN A4 mit 50 und mehr Drucken, kostet nur ein paar Cents. Der Wert solcher Drucke liegt im Brennwert des Papiers, ist also praktisch genau Null. Bereits kleine Kinder können solche Fälschungen herstellen und auch die "Verzierung" mit aufkopierten Stempeln und Anschriften auf billigen Altbriefen, machen die Sache nicht wertvoller. Solche Erzeugnisse gehören in den Müll.

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29.09.14, 19:02:09

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 30.09.14, 08:02:51

Hallo Jürgen,

um die Sache etwas zu verkomplizieren:

Es gibt von Vorlagedrucken (Essays, Probedrucken) seitens der Druckerei nachträglich vom Originalmaterial hergestellte Drucke. Sie können nach obiger, gebräuchlicher Definition keine Neudrucke sein, weil sie nie postgültig waren. Nachdrucke sind sie aber auch nicht, weil originales Material Verwendung fand.

Die Frage ist nicht so "sophisticated", wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag. Neudrucke haben einen erheblich höheren philatelistischen "Stellenwert" als Nachdrucke.

Beste Grüße

Jürgen
29.09.14, 20:37:21

stampsteddy

(Mitglied)

Hallo Jürgen (Altsax),

derartige von Dir erwähnte Erzeugnisse gehören zu den verachtenswerten Machwerken in der Philatelie und kannst Du in Deiner Sammlung in die Schwindelabteilung reinstecken.

Das ist buntbedrucktes Papier und nicht mehr. Da werde ich ganz deutlich.

MfG
Markus

30.09.14, 01:51:00

stampsteddy

(Mitglied)

Zitat von Altsax:
Es gibt von Vorlagedrucken (Essays, Probedrucken) seitens der Druckerei nachträglich vom Originalmaterial hergestellte Drucke.


Lieber Jürgen (Altsax),

der reinen Logik entspricht es, dass nur Essays und Probedrucke sammelwürdig sind, die im Vorfeld einer Markenausgabe gedruckt und auch als Vorlage eingereicht wurden. Alles andere, was in diesem Bezug aus reiner Geldmacherei im Nachhinein gedruckt wurde, ist bunt bedrucktes Papier. Bei manchen von solchen Drucken sollte man genau überprüfen, ob diese in geanau dieser Form im Vorfeld als Vorlage eingereicht wurden. Es ergibt überhaupt keinen Sinn, außer Geldmacherei, solche Drucke nach Erscheinen, sogar nach Gültigkeit der Briefmarkenausgabe, anzufertigen.

Bei dem Thema, von im nach Erscheinen der Briefmarkenausgabe erzeugten angeblichen Essays und Probedrucken, schwillt mir der Hals an und platzt mir die Hutschnur. Das ist buntbedruckter Dreck!

MfG
Markus

30.09.14, 02:30:06

stampsteddy

(Mitglied)

Zitat von admin_j:
Kommen wir zum Neudruck. Davon sind, zum Beispiel bei Altdeutschland, eine ganze Menge katalogisiert. Gemeint sind damit amtliche Neudrucke. Das es überhaupt private Neudrucke gibt, liegt am Sammelgebiet Helgoland. Darauf komme ich noch einmal später zurück. Hier geht es zunächst um "amtliche" Neudrucke.


Hallo Jürgen Kraft,

wie bereits von mir in einem anderen Thread dargestellt, sind ein Teil der sogen. "privaten Hamburger Neudrucke" nicht mehr von der Originalplatte sondern von neu erstellten Galvanos gedruckt worden. Die bisherige Katalogisierung der amtlich vermittelten Berliner Neudrucke als auch der rein privaten Leipziger und vor allem Hamburger Neudrucke ist somit zu überprüfen und ggf. neu zu bezeichnen. Besser gesagt, ich gehe sogar davon aus, dass bestimmte Bezeichnungen heute nicht mehr haltbar sind.

MfG
Markus

30.09.14, 02:47:45

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 30.09.14, 08:18:12

Zitat von stampsteddy:
Zitat von Altsax:
Es gibt von Vorlagedrucken (Essays, Probedrucken) seitens der Druckerei nachträglich vom Originalmaterial hergestellte Drucke.

der reinen Logik entspricht es, dass nur Essays und Probedrucke sammelwürdig sind, die im Vorfeld einer Markenausgabe gedruckt und auch als Vorlage eingereicht wurden. Alles andere, was in diesem Bezug aus reiner Geldmacherei im Nachhinein gedruckt wurde, ist bunt bedrucktes Papier. Bei manchen von solchen Drucken sollte man genau überprüfen, ob diese in geanau dieser Form im Vorfeld als Vorlage eingereicht wurden. Es ergibt überhaupt keinen Sinn, außer Geldmacherei, solche Drucke nach Erscheinen, sogar nach Gültigkeit der Briefmarkenausgabe, anzufertigen.

Bei dem Thema, von im nach Erscheinen der Briefmarkenausgabe erzeugten angeblichen Essays und Probedrucken, schwillt mir der Hals an und platzt mir die Hutschnur. Das ist buntbedruckter Dreck!


Lieber Markus,

manchmal liegen die Dinge etwas komplexer vor, als daß man sie so einfach aus der Hüfte abschießen kann:

Von den sächsischen Hirschfeld - Essays existieren neben den sattsam bekannten Fälschungen die sogenannten Jubiläumsdrucke der Druckerei, die von anderen Druckstöckeln stammen als die den Akten des Oberpostamtes Leipzig entnommenen Essays. Sie haben allenfalls dokumentarische Bedeutung und sind von mir nicht gemeint.

Anzahl und Farben der Originalessays sind gut dokumentiert, ihr Aussehen exakt bekannt. Die (nicht sehr große) Gesamtmenge von in Sammlungen existenten Stücken übersteigt aber die der dokumentierten Exemplare aus den Postakten. Also hat entweder die Druckerei nachgedruckt, was ich für eher unwahrscheinlich halte, oder Rückmuster an Sammler abgegeben. Soweit ich das einschätzen kann, lassen sich die Originalessays von diesen Drucken nicht unterscheiden, wenn man davon absieht, daß sie noch auf einem Aktenausschnitt kleben.

Um "verachtenswerte Machwerke" handelt es sich bei den "Übermengen" sicherlich nicht, aber wie sind sie philatelistisch einzuordnen?

Beste Grüße

Jürgen
30.09.14, 08:15:39

stampsteddy

(Mitglied)

Hallo Jürgen (Altsax),

ich bleibe dabei, dass alle nach Erscheinen der Ausgabe erfolgten sogen. Essay- und Probedrucke buntbedruckter Dreck sind.

Entweder ist die Dokumentation nicht vollständig oder der Unterschied noch nicht erkannt.

MfG
Markus


30.09.14, 08:32:10

admin_j

(Mitglied)

Zitat von Altsax:
Hallo Jürgen,

um die Sache etwas zu verkomplizieren:

Es gibt von Vorlagedrucken (Essays, Probedrucken) seitens der Druckerei nachträglich vom Originalmaterial hergestellte Drucke. Sie können nach obiger, gebräuchlicher Definition keine Neudrucke sein, weil sie nie postgültig waren. Nachdrucke sind sie aber auch nicht, weil originales Material Verwendung fand.

Die Frage ist nicht so "sophisticated", wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag. Neudrucke haben einen erheblich höheren philatelistischen "Stellenwert" als Nachdrucke.

Beste Grüße

Jürgen


Hallo Altsax,

um die Sache zu vereinfachen, sofern es sich nicht um Briefmarken handelt, die einmal frankaturgültig waren oder sind, ist ein erneuter Druck vom originalen Druckmaterial ein Neudruck. So werden diese Drucke auch genannt. Man nennt das Jahr dazu, Beispiel: "Neudruck von 1866" und alles ist richtig benannt.

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30.09.14, 12:40:22

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 30.09.14, 15:05:47

Zitat von admin_j:
... sofern es sich nicht um Briefmarken handelt, die einmal frankaturgültig waren oder sind, ist ein erneuter Druck vom originalen Druckmaterial ein Neudruck. So werden diese Drucke auch genannt. Man nennt das Jahr dazu, Beispiel: "Neudruck von 1866" und alles ist richtig benannt.


Hallo Jürgen,

und wie sieht das mit dem "buntbedruckten Dreck" aus, der sich nur so lange von den Originalessays unterscheiden läßt, wie diese auf der Aktenunterlage kleben?

Ist auch das ein "Essay", was nicht als solches vorgelegt, aber - gleichzeitig oder auch nicht - vom selben Druckstock und mit denselben Farben gedruckt worden ist?

Beste Grüße

Altsax
30.09.14, 13:00:09

admin_j

(Mitglied)

Hallo Altsax,

sofern Papier, Zeichnung, Druckverfahren, Farben usw. stimmen, handelt es sich um ein Original. Es wird so geprüft, wie Briefmarken. Stimmt alles überein, ist von einem Original auszugehen. Neudrucke, mit zeitlich größerem Abstand hergestellt, unterscheiden sich immer irgendwie von Originalen, älteren Drucken.

Es gibt doch auch genügend Beispiele, wo Marken oder Aufdrucke, illegal in der richtigen Druckerei, vom echten Material angefertigt, doch als illegal geprüft werden können. Ich glaube es war Marienwerden, wo es solche "neuen Erkenntnisse" irgendwann einmal gab.

Es mag sein, dass im Einzelfall noch nicht erkannt ist, wie man einen eventuell späteren, illegalen Druck erkennen kann. Prinzipiell kann man das. Damit sehe ich kein allgemeines Problem, sondern höchstens fehlende Kenntnisse im konkreten Einzelfall, für eine bestimmt Ausgabe.

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30.09.14, 14:14:49
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