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Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 12.10.14, 10:52:59

Hallo zusammen,

der Postvertrag selbst enthält die Bestimmung, daß die Währungsreduktion möglichst exakt zu erfolgen hatte, der zu erhebende Betrag jedoch auf preußischer (=postvereins)Seite auf glatte Sgr., auf niederländischer Seite auf glatte, durch 5 teilbare Beträge zu runden sei.

http://www.dasv-postgeschichte.de/pdf/283.pdf

Dieser Passus ermöglichte es der niederländischen Post, 1 Sgr. Beträge, die rd. 5,9 Cts entsprachen, auf 10 Cts aufzurunden (resp. 3 Sgr auf 20 Cts). Davon wurde jedoch nicht immer Gebrauch gemacht. Ich kenne aus einer größeren Korrespondenz in den 2. niederländischen Entfernungsbezirk gerichtete Briefe aus Sachsen und Österreich (durch Sachsen gelaufen), die teils mit 25, teils mit 30 Cts belastet worden sind. Der Postvereinsanteil wurde also teils auf-, teils abgerundet.

Beste Grüße

Altsax
12.10.14, 10:43:56

Magdeburger

(Mitglied)

Hallo in die Runde

hier die Reduktionstabelle aus den Ausführungsbestimmungen.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
Dateianhang:

 1851-Preussen-Niederlande-Reduktion.jpg (295.48 KByte | 3 mal heruntergeladen | 886.43 KByte Traffic)

12.10.14, 12:10:52

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 12.10.14, 12:43:41

Hallo Ulf,

das ist aber nur die "halbe Wahrheit", weil diese Reduktion lediglich im Postverein zu erhebende Taxen umfaßt.
Von Interesse für Portobriefe, in die Niederlande und Franco -Briefe aus den Niederlanden wäre das niederländische Pendant dieser Tabelle.

Beste Grüße

Altsax
12.10.14, 12:23:29

peterhz

(Mitglied)

Hallo zusammen,

in der niederländischen Ausgabe gibt es diese Tabelle.

Von der Seite des DASV. Schön das es diese gibt.

DASV


schönen Gruss

Peter





Dateianhang (verkleinert):

 tabelle.jpg (100.48 KByte | 3 mal heruntergeladen | 301.44 KByte Traffic)

12.10.14, 12:44:42

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 12.10.14, 13:12:40

Hallo Peter,

vielen Dank für die Tabelle. Jetzt verstehe ich auch, wie die unterschiedlichen Taxen bei gleichen Verhältnissen zustande kommen:

Rechnet der Postler 3 x 1 Sgr. à 5 Cts, ergeben sich 15 Cts
Rechnet er 1 x 3 Sgr., werden daraus 20 Cts.

Offensichtlich wurde kein Mathematiker mit der Abfassung der Reduktionstabelle betraut.

In diesem Zusammenhang von Interesse ist übrigens der nachfolgend gezeigte Brief. Das Weiterfranco von 6 Ngr. (Sgr.) wurde erst in 20, anschließend in 30 Cts reduziert, beides entspricht keiner Reduktionstabelle.

Beste Grüße

Altsax
Dateianhang:

 Meerane - Haag, 1.12.1857.JPG (255.17 KByte | 5 mal heruntergeladen | 1.25 MByte Traffic)

12.10.14, 12:56:58

bayern klassisch

(Gast)

geändert von: bayern klassisch - 12.10.14, 14:05:50

Lieber Altsax,

der hier war mit 2 7/8 Loth in Germanien im 3. Gewicht.

Das damalige Zollloth war mit 15,625g allerdings etwas schwerer, als die in den NL benutzten 15g Gewichte (halbe Unze).

2 7/8 Loth waren also 45g. Wog man ein klein wenig differenzierter, konnte der Brief auch mal mit 45,1g abgewogen werden (und die deutschen Aufgabeposten wurden vermutlich mit 9/10 Zollloth - Gewichten beliefert, so dass es auch hier zu Rundungen kam).

Preußen war hier wichtig, denn es kam darauf an, was man den NL als Weiterfranko gab und das waren hier 6 Groschen.

Da Inland nicht Ausland war, reduzierte man hier jeden Groschen in 5 Cents, also 6 Groschen Weiterfranko à 5 Cents = 30 Cents.

Schlimmstenfalls hätten ihn die NL als für sich unterfrankiert angesehen und ihrem Empfänger ein Nachporto abgenötigt.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
12.10.14, 14:04:47

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 13.10.14, 10:03:48

Lieber bk,

Deine Überlegungen hinsichtlich der unterschiedlichen Gewichte sind keine reine Theorie, wie der nachfolgend gezeigte Brief beweist:

Der sächsische Postler wog ihn mit 1 Loth aus und behandelte ihn als einfachen Brief, der allerdings in den 2. niederländischen Rayon nur 5 Ngr. erfordert hätte. Das Weiterfranco wurde auf dieser Basis mit 2 Ngr. ausgewiesen, der "überschüssige" Groschen verblieb bei der sächsischen Post. Überfrankaturen mußte sie erst ab 2 Ngr. dem Absender auf Verlangen erstatten.

Vermutlich in Leipzig, wo Auslandsbriefe noch einmal auf richtige Taxierung geprüft wurden, stellte man fest, daß vertragsgemäß nicht 1 Loth, sondern 15 gr. die Grenze für den einfachen Brief darstellte und behandelte ihn als "franco Grenze", wofür 2 x 3 Ngr. gereicht hätten - wenn Teilfrankaturen statthaft gewesen wären, was nicht der Fall war.

Die Preußen behandelten den Brief daher als unfrankiert und belasteten die niederländische Post mit 6 Sgr. Diese wiederum erhob vom Empfänger 60 Cts unter Einschluß der 40 Cts als Äquivalent für die preußischen 6 Sgr.

Keine schlechte Beute für diese dürftige Leistung der sächsischen Post, die die zusätzlichen 6 Ngr. einstreichen durfte.

Beste Grüße

Altsax
Dateianhang (verkleinert):

 Plauen - Amsterdam, 27.6.1860, kl.jpg (268.72 KByte | 6 mal heruntergeladen | 1.57 MByte Traffic)

13.10.14, 10:02:11

bayern klassisch

(Gast)

Lieber Altsax,

und Preußen als Handlanger im internationalen Postverkehr vorweisen zu können, ist auch nicht jedem gegeben ...

Liebe Grüsse von bayern klassisch
13.10.14, 10:47:11

peterhz

(Mitglied)

Hallo Ihr Beiden,

der Postvertrag wird noch besser.

Was haltet Ihr vom Arikel 13 des Postvertrages.



schönen Gruss

Peter
Dateianhang:

 artikel13.jpg (17.03 KByte | 11 mal heruntergeladen | 187.33 KByte Traffic)

13.10.14, 11:21:38

Altsax

(Mitglied)

Hallo Peter,

solche Formulierungen kommen heraus, wenn bei Vertragsverhandlungen nicht die Pragmatiker, die den Postbetrieb kennen, sondern hochrangige Schreibstubensesselwärmer die Federführung haben. Dann kommen Prestigegesichtspunkte ins Spiel, man kann sich nicht auf die Gewichtseinheit eines Staates einigen, und findet Kompromißformulierungen, deren Umsetzung dann den überforderten Praktikern überlassen bleibt.

Die EU hat nicht jeden Unsinn selbst erfinden müssen!

Beste Grüße

Altsax
13.10.14, 11:38:31
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