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10.01.15, 20:32:06

fmatze

(Mitglied)

Hallo,

ich habe letztlich eine leere Faltbriefhülle (ausser der Adresse des Empfängers steht nichts drauf) mit der Drucksachenmarke 6a bekommen.

Diese Hülle hat auch ein Siegel, welches sie verschloss.
War es denn erlaubt, dass die gedruckte Nachricht in einer Faltbriefhülle eingeschlossen war und mit der 3-Pfennigmarke anstandslos befördert wurde?

Bzw. welche Kriterien mussten alle erfüllt sein, damit das reduzierte Drucksachenporto verklebt werden durfte (z.B. keine handschriftliche Nachricht usw.) ???

Bin für jede Info dankbar

Gruß,
Frank
10.01.15, 20:33:06
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