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28.05.09, 23:48:19

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 29.05.09, 10:20:09

Hauptsorge der Post bei Ausgabe von Briefmarken war die Möglichkeit von deren Fälschung. Man versuchte ihr durch aufwendige Druckverfahren sowie durch besondere Papiermerkmale (Seidenfaden, Wasserzeichen etc.) beizukommen, was meistens auch erfolgreich war. Bei der Sachsen Nr 1 glaubte man wegen des geringen Nennwertes darauf verzichten zu können.

Von der sächsischen Post anfangs nicht bedacht wurde die chemische Entfernbarkeit der Markenentwertung. Nachdem ein pfiffiger Postbeamter erfolgreiche Experimente angestellt und die Verwaltung davon in Kenntnis gesetzt hatte, wurde kurzfristig an Stelle der Federzugentwertung eine solche mittels Stempels verfügt.

Eine dritte Variante endeckte man kurze Zeit später:

Die Ermäßigung der Taxe von Drucksachen ließ sich für Briefe nutzen, indem man seine handschriftlichen Texte unter Streifband versandte.

Offenbar nahm diese Methode einen derartigen Umfang an, daß sich die sächsische Postverwaltung veranlaßt sah, die Einzelprüfung (!!) jeder Drucksache zu verfügen. Da bei Briefen und Drucksachen der wesentliche Aufwand nicht in der Beförderungsleistung, sondern in der Bearbeitung der Sendungen lag, wurde die Taxermäßigung ein Absurdum.

Die entsprechende Verfügung ist offensichtlich kaum beachtet worden, wie ungeahndete Verstöße gegen das Verbot der Streifbandbefestigung mittels Francomarke beweisen.

Der nachfolgend gezeigte Beleg stellt eine geschickt gefaltete Drucksache mit Zusatztext dar. Das "Streifband" entpuppt sich als Teil des Schriftstückes.

Altsax
Dateianhang (verkleinert):

 Zittau 25.02.1851 - Annaberg, kl.jpg (193.54 KByte | 19 mal heruntergeladen | 3.59 MByte Traffic)

28.05.09, 23:49:19
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