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vozimmer

(Mitglied)

Zitat von admin_j:
Hallo,

der Verkauf von Fotokopien in der Kategorie Briefmarken ist Ebay und dem BDPh geschuldet.

Erst durch die Erfindung der unsäglichen "Artikelmerkmale" aus der Abteilung "gesetzwidrig" (Merkmal Echt = Werbung mit Selbstverständlichkeit), "betrugsfördernd" (Reproduktion), "Verbrauchertäuschung" (Echtheit nicht bestimmt), ist es Ebay gelungen, noch mehr Beute einzufahren.

Insgesamt sind diese "Artikelmerkmale", nach meiner Meinung, einfach nur Geisteskrank und Ausdruck völliger Ahnungslosigkeit oder dem Vorsatz, durch dubioses Geschäftsgebahren die Beute zu erhöhen.


Hallo Jürgen,

ich glaube, dass niemand heute mit diesen Kategorien glücklich ist, auch nicht der BDPh. Es mag sein, dass man damals, als man diese Kategorien bei eBay eingeführt hat etwas ganz anderes im Sinn hatte. Z.B. eine positive Differenzierung. Natürlich werden diese Kategorien nun ausgiebig von Menschen genutzt, die, wie Du so schön zu sagen pflegst, andere hinter die Fichte führen möchten.

Das ebay aber ohne solche Kategorien besser wäre glaube ich nicht. Wenn ich mir anschaue, was z.B. im Sammelgebiet Bergedorf alles bei ebay GB und USA eingestellt wird? Das ist erheblich schlimmer als bei uns in D.

LG Volker

Volker Zimmermann, Postgeschichte Bergedorf
17.02.15, 18:56:52

Rechtsanwalt Dr. Übler

(Mitglied)

geändert von: Rechtsanwalt Dr. Übler - 17.02.15, 18:59:50

@z4road:
Gesisteskrank steht im Urteil des OLG Koblenz. Beleidigungen sind nie gedeckt.

Warum kann man sich einfach mal beherrschen. Ich sollte mal eine Form von Pegida starten, die dem Abendland abverlangt, sich nicht beleidigend, herablassend o.ä. auszudrücken.

Wenn da keiner mitmacht, ist das Abendland schon verloren ;-)
17.02.15, 18:58:18

admin_j

(Mitglied)

Hallo,

ich bin nicht der Einzige, der weiß, wie es zu den "Artikelmerkmalen" kam. Ebay selbst hat eine öffentliche Diskussion darüber begonnen. Jedes Ebaymitglied konnte ein Formular ausfüllen und Artikelmerkmale für die Kategorie Briefmarken vorschlagen. Zusätzlich wurde in einem Ebay-Forum dazu diskutiert. Ich hatte dort geschrieben, aber auch Aktive des BDPh.

Artikelmerkmale gab es da schon für viele andere Kategorien und diese sollten vor allen Dingen die Suche erleichtern. Ein Beispiel aus Bekleidung, Damenröcke:

Artikelzustand:
Neu mit Etikett: Neuer, unbenutzter und nicht getragener Artikel in der Originalverpackung (wie z. B. ... Mehr zum Thema Zustand
Stil: Stretchröcke
Präzise Farbe: Beige
Marke: KL-785755-beige
Material: 68% Polyester, 28% Viskose, 4% Elasthan
Größe: M/L
Genauere Angaben: SIEHE UNTEN NEBEN DEM BILD
Farbe: Beige

Fett habe ich die wählbaren Artikelmerkmale hervorgehoben. Ich hatte damals Artikelmerkmale vorgeschlagen die auch bei Auktionshäusern oder im Briefmarkenhandel traditionell benutzt werden.

Ein Merkmal wie "Echtheit" gab es bis dahin nicht. Die Auswahlmöglichkeiten erscheinen mir total irre oder vornehm ausgedrückt, die Merkmale sind weder zur Suche geeignet (wer soll nach "Echtheit nicht bestimmt" suchen? Schnäppchenjäger, die sich für schlauer halten, als bauernschlaue Kleinkriminelle? Vernünftige Gründe sehe ich jedenfalls keine), noch geben sie Informationen, die man im Text nicht genauso kurz schildern könnte.

Ich bleibe auch bei meiner Meinung, dass man jeden gewerblichen Briefmarkenanbieter der "Echtheit: Echt" angibt, erfolgreich abmahnen lassen kann. Werbung mit einer Selbstverständlichkeit ist ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht. Das gewerbliche Briefmarkenanbieter oft noch schlimmere Wettbewerbsverstöße ungeahndet begehen können, dürfte nur ein Beleg dafür sein, dass die Rechtslage auch dem Mitbewerber unbekannt ist und das niemand der Beteiligten ein Interesse daran hat, überall die Rechtslage klären zu lassen.

Es ging damals auch darum, Fälschungen von der Plattform auszumerzen. Zu den dann gewählten Merkmalen hat der BDPh sinngemäß gesagt, dass man sich bessere Lösungen gewünscht hätte, aber die Merkmale doch als Verbesserung sehen würde.

Ich halte fest, der BDPh hat an den Merkmalen in der Form mitgewirkt, als das Wünsche vorgebracht wurden.

Können wir uns darauf einigen, dass der Zwang zu Wettbewerbsverstößen mindestens ziemlich seltsam ist?

Liste der Sonderzeichen zum Einkopieren

Epson-Scanner-Standard-Einstellungen

Welche Sonderzeichen in Beiträgen können Veröffentlichung verhindern?

17.02.15, 20:28:27

nnatik

(Mitglied)



Zudem ist nirgends verboten, falsche Ware anzubieten nur bei eingetragener Ware, Gucci, etc

Herr Dr. Übler, mit Verlaub hier sind Sie aber etwas sehr kurz gesprungen.
Abgesehen von patentgeschützter Ware, Gebrauchsmustern und eingetragenen Marken (meinen Sie dies mit "eingetragener Ware?), gibt es noch genug andere "geschützte" Waren:
- Lebensmittel
- Medikamente
- Alle technischen Geräte und Waren die ein TÜV Siegel, CE oder Ähnliches benötigen
- Urheberrechtlich geschützte Waren (Musik, Bücher, Bilder, Fotographien, Software etc.)
usw.

Es sollte eigentlich bewusst sein, dass der "erlaubte" Verkauf von Fälschungen (falscher Ware) eine ziemliche Ausnahme ist.

Grüße
Wolfgang
17.02.15, 20:49:41
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