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stamps789

(Mitglied)

hallo vozimmer,

Zitat von vozimmer:
... Das ist aber nicht transparent, da niemand in das Gebotsbuch schauen kann.

ich kann aber auch nicht in das auftragsbuch des kommssionärs schauen und habe schon desöfteren auf auktionen heftige gebotsspünge bei kommiissionärsgeboten erlebt, der sich selbst überboten hat - sicherlich hatte er verschiedene bieter auf das los aber das ist für mich genauso intransparent wie das buch des auktionators.

Zitat von vozimmer:
Ein weiterer ist der, dass der Kommissionär nur einen Kunden hat, den Käufer.


wie ich schon schrieb, ist das nicht zutreffend, da der kommissionär auch eine provision vom auktionator erhält.

abschließend sei gesagt, dass es sicherlich immer ein vertrauensvorschuß ist, einem dritten seine gebote anzuvertrauen.

viele grüße
stamps789
05.04.15, 11:42:31

carolinus

(Mitglied)

Hallo zusammen,

Volker hat nun alle Vorteile eines Kommissionärs aufgezählt. Ich jedenfalls habe seitdem keine Marke mehr zum Höchstgebot zugeschlagen bekommen. Wer weiterhin aber schriftliche Gebote abgeben mag, soll daran natürlich nicht gehindert werden.

Grüße aus Braunschweig, der Stadt Heinrichs des Löwen
05.04.15, 12:06:22

Thorsten

(Mitglied)

geändert von: Thorsten - 05.04.15, 12:11:38

Ich setzte auch keinen Komissionaer ein, halte es aber für eine gute Alternative.

Zwei Anmerkungen:
Bei der Badischen Briefmarken GmbH steht in der AGB unter Punkt 8: Schriftliche Gebote werden gewissenhaft ausgeführt...der Zuschlag erfolgt aufgrund des gebotenen Höchstpreises ...
> Ich Werte das als generell Zuschlag zum höchsten Gebot. Da es keine Saalauktion gibt, alle Lose ab Gebot versteigert werden ist das ok für mich - man muss es aber vorher wissen.

Auktionatoren sind meist auch Haendler, die nebenher auch Ladengeschaefte, spezielle Kunden etc. versorgen. Ausserdem kaufen alle gegen Bares auf. Was kann ein Auktionator (mit geschlossenen Gebotsbuch) tun wenn ein solches Los nicht läuft?
(Beweisen kann ich das nicht. Aber ich hatte ein Erlebnis das mich zu dem Schluss kommen lies bei schriftlichen Geboten zukünftig sehr vorsichtig zu sein. Bei mir wichtigen Dingen bin ich vor Ort)

Gruss Thorsten




05.04.15, 12:08:29

Roland

(Mitglied)

Hallo allerseits,

da ich mich erst seit kurzem wieder mit meiner Briefmarkensammlung befasse, sind Auktionen zunächst einmal nur "zweite Wahl" gewesen; Neuzugänge erfolgten meist über ebay oder traditionell.

Erste Erfahrungen mit Auktionshäusern habe ich jetzt aber auch schon gesammelt, mit einem Kommissionär habe ich aber immer noch keine Erfahrungen, da ich erstens keinen kenne, und zweitens mir hier auch nicht sicher bin, inwiefern meine Interessen gewahrt sind. Kommissionäre können ja mehr als einen Kunden haben, und dann bin ich eigentlich schon vor der eigentlichen Auktion im Wettbewerb mit meinen Mitkunden, bevor die Auktion selbst startet. Interessant wäre solch eine Zusammenarbeit aber sicher, zumindest bei einer guten Vertrauensbasis.

Gute Erfahrungen habe ich zuletzt mit Online-Auktionen bei Pfankuch und Köhler gemacht. Wenn man zu diesem Zeitpunkt online gehen kann, ist das sicher eine tolle Alternative. Ansonsten gebe ich auch schriftliche Gebote ab, und bislang habe ich - mit einer Ausnahme - auch hier gute Erfahrungen gemacht, mein Höchstgebot wurde fast nie ausgereizt. Vielleicht hatte ich aber auch nur Glück?

Schöne Osterfeiertage, Roland
05.04.15, 14:08:15

siegfried spiegel

(Mitglied)

Hallo,

bei diesem Los habe ich schriftlich geboten und auch den Zuschlag bekommen. http://www.philasearch.com/de/i_9367_7880/countryurl/9367-A64-7881.html?breadcrumbId=1450426086.9326&row_nr=59 .
Ein paar Tage später ruft mich der Auktionator an und teilt mir mit, er könne das Los nicht ausliefern, weil falsch beschrieben und das könne er dem Einlieferer nicht antun, er würde den Beleg bei seiner nächsten Auktion nochmal richtig beschreiben und wieder einstellen, usw.

Mir war bei Abgabe des Gebotes absolut klar, dass der Befund mit der Karte nichts zu tun hat, aber ich habe auf die Karte geboten, weil ich sie haben wollte.

Habe ich da rechtlich einen Anspruch auf Auslieferung oder kann der Auktionator machen was er will?

Gruß, Siegfried
Dateianhang (verkleinert):

 Postkarte.jpg (415.71 KByte | 42 mal heruntergeladen | 17.05 MByte Traffic)

Dateianhang (verkleinert):

 Falscher Befund.jpg (375.11 KByte | 112 mal heruntergeladen | 41.03 MByte Traffic)

18.12.15, 09:26:45

dieterm

(Mitglied)

...man müßte in die Geschäftsbedingungen reinschauen und ggf. auch prüfen, ob eine dem entgegenstehende Geschäftsbedinung zulässig und wirksam wäre.

Grundsätzlich sehe ich den Auktionator in der Lieferpflicht. Wenn der Einlieferer durch einen Fehler des Auktionators einen Schaden erleidet, ist das nicht das Problem des Ersteigerers. Den Schaden muß ggf. der Auktionator ausgleichen.

"Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo."
Suche ständig Notopfer- und Wohnungsbaumarken und interessante Belege hierzu
18.12.15, 09:33:11

siegfried spiegel

(Mitglied)

Das steht drin:

Allgemeine Versteigerungsbedingungen
Die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher oder schriftlicher Gebote ausschließlich maßgebend sind.
1. Die Versteigerung ist öffentlich und freiwillig. Sie erfolgt ausschließlich im Namen und für Rechnung des Einlieferers.Der Versteigerer ist berechtigt, die Ansprüche des Einlieferers aus dessen Auftrag und aus dem Zuschlag im eigenen Namen geltend zu machen.

2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Der Versteigerer hat das Recht den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, in Ausnahmefällen Lose umzugruppieren.

3. Die Steigerungssätze betragen 2 bis 10 % des Ausrufwertes, bzw. nach dem gerade vorliegenden Gebot.

4. Bei gleichhohen Geboten erhält der Erstbieter den Zuschlag. Bei Unklarheiten behält sich der Versteigerer vor, das Los nochmals anzubieten. Bei Gebotslosen gilt ein Mindestgebot von 10,- Euro. Der Bieter ist an sein Gebot bis 6 Wochen nach der Auktion gebunden. Der Zuschlag eines Loses verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der ersteigerten Sachen auf den Käufer über. Die Zustellung auf Wunsch des Käufers geschieht auf dessen Kosten und Risiko. Das Eigentumsrecht geht erst mit Zahlung des vollen Kaufpreises auf den Käufer über.

Unter Punkt 2. steht, der Versteigerer hat das Recht den Zuschlag zu verweigern....

Kann er das auch noch, nachdem er den Zuschlag erteilt hat?
18.12.15, 10:11:57

dieterm

(Mitglied)

..."Der Versteigerer hat das Recht den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen"

aber doch nicht im Nachhinein

"Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo."
Suche ständig Notopfer- und Wohnungsbaumarken und interessante Belege hierzu
18.12.15, 10:18:56

Roman Scheibert

(BPP-Mitglied)

Habe gerade einen ähnlichen Fall.

Mein Gebot wurde bestätigt hatte in der Auktion das höchste Gebot abgegeben mir wurde aber später das Los verweigert, weil dem Einlieferer das Resultat zu niedrig war.

Überlege mir gerade ebenfalls Rechtsmittel.
18.12.15, 10:46:28

Niersdruide1

(Mitglied)

Hallo
Bei einer offensichtlich falschen Karte
halte ich eine zeitnahe Anfechtung des Vertrages
wegen Irrtums nach §119 für möglich .

Gruß Niersdruide
18.12.15, 10:53:50
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