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mbehrends

(Mitglied)

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich die Marke als X gekauft habe. Für X habe ich dann vielleicht etwas zu viel Geld ausgegeben. Aber warum sollte Frau Brettl die Marke doppelt signiert haben, wenn das eine X ist? Vorausgesetzt, die Prüfsigna sind korrekt? Damit wir wieder am Ausgangspunkt des Prüfsignas wären...

MfG
09.06.15, 13:42:35

bayern klassisch

(Gast)

Hallo mbehrends,

Bayern hat diese Marken zum 1.7.1870 als gezähnt mit Wasserzeichen vorgestellt. Bayern hat sie nicht vorgestellt als: Wasserzeichen X klein und Wasserzeichen Y eher etwas größere Rauten.

Diese Unterscheidung wurde getroffen, um dem Handel in all seinen Facetten den doppelten Umsatz zu ermöglichen, auch wenn die Basis hierfür denkbar dünn war und ist.

Diese Wasserzeichenrost - Messung ist willkürlich und in nichts der Seriösität geschuldet. Jeder bayerische Drucker und Markenhersteller hätte sich darüber totgelacht.
Am besten man vergisst das Ganze schnellstens.

Weißt du eigentlich, warum die Nr. 26 die seltenste Bayernmarke ist?

LG von bayern klassisch
09.06.15, 16:14:49

Altsax

(Mitglied)

Lieber bk,

gründen diese unterschiedlichen Rautengrößen eigentlich auf unterschiedlichen Waserzeichensieben oder auf Drahtverschiebungen bei ein und demselben Sieb?

Im ersteren Falle würde ich schon von sammelwürdigen Unterschieden sprechen, ähnlich wie bei unterschiedlichen Papierqualitäten und ähnlichen produktionstechnisch bedingten Varietäten.

Liebe Grüße
09.06.15, 16:39:26

michael

(Mitglied)

geändert von: michael - 09.06.15, 16:55:51

Hallo,

Es sind Verschiebungen im selben Sieb, Du kannst auch zusammenhängende Paare finden bei denen eine Marke X- und die andere Marke Y-geprüft ist mit Augen rollen

Im Grunde ärgere ich mich über diese willkürliche Unterscheidung schon lange, denke aber nicht dass sich da die nächsten 50 Jahre was ändert.

Als Sammler kommst Du da halt auch nicht immer aus, wenn eine Marke mit 'seltenerem' Wasserzeichen auf einem Brief klebt den Du gerne haben möchtest, must Du den Quatsch zähneknirschend mitbezahlen oder auf den Brief verzichten. wütend

Grüße,
Michael

09.06.15, 16:49:46

Altsax

(Mitglied)

Zitat von michael:
Es sind Verschiebungen im selben Sieb, Du kannst auch zusammenhängende Paare finden bei denen eine Marke X- und die andere Marke Y-geprüft ist mit Augen rollen


Hallo Michael,

dann müßte es doch auch Marken mit "gemischtem" Wasserzeichen geben, also solche die an einer stelle eine "große" und an anderer Stelle eine "kleine" Raute aufweisen. Es gibt also noch Katalogisierungspotential!

Beste Grüße

Altsax, der froh ist, daß sächsische Marken nicht auf Wasserzeichenpapier gedruckt worden sind.
09.06.15, 17:02:36

bayern klassisch

(Gast)

... den Vogel schießt ein Dreierstreifen - natürlich waagrecht - ab, dessen eine Marke X, die nächste Y und die letzte gar kein Wasserzeichen aufweist.

Alles Quatsch, der, da habt ihr leider Recht, wohl kaum noch aus den Katalogen zu bekommen sein wird.

LG von bayern klassisch
09.06.15, 17:41:50

Altsax

(Mitglied)

Zitat von bayern klassisch:
... wohl kaum noch aus den Katalogen zu bekommen sein wird.


Lieber bk,

begabte Märchenerzähler beginnen ihre Geschichten mit:

"Es war einmal ein mündiger Sammler..."

Villeicht findet sich ein solches Exemplar als Kreuzung zwischen Wolpertinger und Elwetritsch. Aber wer sich von Boss vorschreiben läßt, wie breit seine Krawatte zu sein hat, hört auch auf Michel, wenn es um die zu behebenden Lücken in der Sammlung geht.

Liebe Grüße

Altsax

09.06.15, 17:54:59

bayern klassisch

(Gast)

Lieber Altsax,

dem Diktat der (närrischen) Mode kann man ja dank der geringen Halbwertszeit noch einigermaßen entgehen; aber bei Bayern im Speziellen bzw. AD im Allgemeinen leben so viele Schimären seit vielen Jahrzehnten vor sich hin, dass man fast verzweifeln möchte.

Wenn natürlich die Leute weiterhin auf solche Unterschiede hüpfen, macht das unsere Position nicht unbedingt stärker, weil auch in der Welt der Philatelie die normative Kraft des Faktischen die Stellschrauben an den falschen Stellen fixiert hat.

LG von bayern klassisch
09.06.15, 18:07:54

Altsax

(Mitglied)

Lieber bk,

viellecht würde es helfen, denjenigen, die sich ihre diesbezüglichen Entscheidungen nachweislich von Katalogherausgebern diktieren lassen, auch das Wahlrecht abzuerkennen wegen nachgewiesener Unfähigkeit zur eigenständigen Entscheidungsfindung.

Liebe Grüße

Altsax
09.06.15, 18:17:03

bayern klassisch

(Gast)

Lieber Altsax,

da wäre ich glatt dabei - nur ist die Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts an die rechtsverbindliche Form der Zustellung gebunden, die eine Exhumierung nach sich ziehen würde ...

LG von bayern klassisch
09.06.15, 18:47:52
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