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Hallo liebe Teilnehmer,

herzlich willkommen in diesem neuen Thema.

Versucht beim Schreiben immer sachlich zu bleiben. Drückt euch klar aus, damit jeder Leser versteht, ob ihr Fachwissen teilt oder eure Meinung zu einem Thema sagt.

Verzichtet auf Kommentare über andere Teilnehmer. Kommentiert gerne die Aussagen anderer. Wir wollen über Philatelie diskutieren und nicht über Philatelisten freuen

Wir wünschen viel Freude am Hobby Philatelie!
26.07.15, 11:33:55

bayernmax

(Mitglied)

Hallo,

Ich habe mal ein Neues Thema eröffnet.

Was bei den Losbeschreibungen so geschrieben wird, geht mir Langsam so auf den Hut!
Geht das Nur mir so?
Meine letzte für mich negative Erfahrung in einer Beschreibung für ein Los über vierstelligen Ausruf!

„ Signiert XYZ, Fotoexpertise UVW“

Mein Ärger bezieht sich auf die Fotoexpertise.
Ist das eine Umschreibung für schon Gängiges???? Wie Postfrisch aber mit Falz oder Haftspuren? Aufspaltung belanglos?

Bin mal auf eure Meinungen gespannt! Ob nur Ich (jetzt Weiß ich es), oder auch andere wissen was eine Fotoexpertise ist?

Gruß
Bayernmax
26.07.15, 11:34:55

Preussenphilatelist

(Mitglied)

Ich kenne den Begriff aus wenigen Auktionskatalogen.

Ein Blick in den Online-Katalog hat mir dann bei einer Firma weitergeholfen, Atteste, Befunde, "Expertisen", schriftliche Prüfungsergebnisse / Mitteilungen ... alles wird abgebildet.

Ich habe damals dann fest stellen dürfen, das bei diesem Auktionshaus eine Fotoexpertise ein in philatelistischen Kreisen bekannter Fotobefund bzw. teilweise ein Fotokurzbefund ist.

Hast du die gleiche Erfahrung gemacht?

Gruß Benjamin


Sammelgebiete: Preussen, Auktionskataloge
26.07.15, 12:31:15

stampsteddy

(Mitglied)

Hallo,

auch ich habe das Wort "Fotoexpertise" hier im Forum schon unzählige Male verwendet, m.E. ist dieses Wort als Oberbegriff verwendbar. Eine Fotoexpertise kann ein Fotokurzbefund, Fotobefund oder ein Fotoattest sein.

In Losbeschreibungen zu Einzellosen ist es selbstverständlich besser zu präzisieren, wobei ich zugestanden zwischen Fotokurzbefunden und Fotobefunden seltenst eine Unterscheidung betreibe, für mich läuft beides in der Regel unter "Fotobefund". Auch an der Verwendung des Wortes "Fotoexpertise" erachte ich nichts schlimmes, kommt es doch eher auf die Richtigkeit des Inhalts selbiger welcher und auch der Losbeschreibung bezüglich des Objekts an und nicht ob zwischen "Fotokurzbefund" oder "Fotobefund" unterschieden wird.

In Losbeschreibungen zu Sammlungslosen, in denen Beispielsweise verschiedene Arten von Fotoexpertisen vorkommen, reicht es m.E. pauschal aus darauf hinzuweisen, dass verschiedene Marken mit Fotoexpertisen versehen sind. Das kommt dann aber immer noch auf das Objekt und die Losbeschreibung selbst an. Man kann natürlich genau aufführen "...dabei drei Fotoatteste, fünf Fotobefunde und sieben Fotokurzbefunde" oder einfach nur "...dabei 15 Fotoexpertisen". Beides ist richtig.

Der eine oder andere mag an der Verwendung der verschiedenen Formblätter die Wertigkeit des Objekts erkennen wollen. Aber auch hierrüber kann man sich genüßlich streiten und zwei aktuelle, m.E. erschreckende Beispiele könnte ich zeigen, bei denen die Prüfer "nur" das Formblatt des "Fotokurzbefund" gewählt haben. Möchte gerne wissen, wo es diese zwei Marken zu einem Preis zu kaufen gibt, für den ein Fotokurzbefund "angedacht" ist?

Im Moment leidet der Markt unter zahlreichen Signaturfälschungen, die vorrangig über ebay und ähnlich geartete Angebotsflächen vertrieben werden. Vielmehr sollte man überlegen, wann der Unfug der Signiererei von Marken ab einer bestimmten Preisklasse endlich aufhört, selbst wenn die Marke ungebraucht ist oder eine gestempelte einen Mangel aufweist (z.B. Berlin, die besseren Aufdruckmarken).

MfG
Markus

26.07.15, 13:43:20

Altsax

(Mitglied)

Zitat von stampsteddy:
auch ich habe das Wort "Fotoexpertise" hier im Forum schon unzählige Male verwendet, m.E. ist dieses Wort als Oberbegriff verwendbar. Eine Fotoexpertise kann ein Fotokurzbefund, Fotobefund oder ein Fotoattest sein.


Hallo Markus,

rein vom Begriff her ist das selbstverständlich korrekt. Bei Auktionslosbeschreibungen findet sich der Ausdruck "Expertise" aber vorzugsweise dann, wenn es sich um die schriftliche Stellungnahme eines nicht einem anerkannten Prüferverband angehörigen "Experten" handelt. In der Regel werden die entsprechenden Schriftstücke von Bühler, der Basler Prüfstelle etc. damit umschrieben.

Hinzu kommt meist, daß die betreffenden Auktionatoren Reklamationen ausschließen, wenn eine solche Expertise vorliegt. Es nützt dann zumindest nach den Auktionsbedingungen nichts, wenn ein Verbandsprüfer zu gegenteiligen Ergebnissen kommt.

Beste Grüße

Jürgen
26.07.15, 18:32:05

stampsteddy

(Mitglied)

Hallo Jürgen (Altsax),

bei Reklamationen kommt es grundsätzlich auf die Auktionsbedingungen des Auktionators drauf an, egal wer zuvor oder später eine Expertise erstellt.

Dunkel habe ich in Erinnerung, dass es sogar einen Auktionator gibt, der egal von wem das "Gutachten mit Foto" ausgestellt wurde, ein solches als Fotoexpertise in der Losbeschreibung bezeichnet.

Insofern eine Haftung des Prüfers besteht, ist es vollkommen egal, wie sich das "Gutachten" bezeichnet. Es gilt für alle hier im Inland ausgestellte Gutachten die gleiche gesetzliche Regelung, egal ob Fotokurzbefund, Fotobefund oder Fotoattest darüber steht. Gemäß BPP-Prüfordnung auch für solche, die im Ausland von BPP-Mitgliedern ausgestellt wurden, insofern die BPP-Prüfordnung für das "Gutachten" zu Grunde liegt.

Letztendlich steht in der Regel in einer Losbeschreibung dabei, wer die Expertise ausgestellt hat, bei ausländischen zumindest von welcher Vereinigung diese stammt. Einem Sachbearbeiter bei ausländischen Expertisen in der Regel auch gar nichts anderes übrig bleibt, als das Wort "Fotoexpertise" zu wählen, da auf solchen nicht Befund oder Attest darüber steht.

Herr Bühler hatte auf seinen Formularen explizit das Wort "Expertise" stehen, bei solchen die Wortwahl "Fotoexpertise" im Insbesonderen korrekt ist. Nur haftet Herr Bühler schon lange nicht mehr, da er 1999 verstorben ist.

MfG
Markus

26.07.15, 19:10:29

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 26.07.15, 19:39:43

Hallo Markus,

das Problem der Anerkennungspflicht von "Expertisen" in Auktionsbedingungen läßt sich nicht bzw. nicht zwangsläufig durch die Prüferhaftung (sofern die Expertise in einem Land ausgestellt ist, das eine entsprechende gesetzliche Haftung kennt) lösen. Daß Vollstreckungsbescheide nicht auf Friedhöfen zugestellt werden können, hast Du bereits erwähnt. Das größere Problem dürfte aber die Beweispflicht auf Seiten des Käufers sein. Wer saht denn, daß ein BPP-Prüfer ein zweifelsfreies Gegengutachten ausstellt? Selbst wenn das vorliegt, ist der Richter nicht unbedingt daran gebunden.

Wenn für ein Gebiet ein BPP-Prüfer existiert, gibt es aus meiner Sicht weder für den seriösen Verkäufer einen plausiblen Grund, auf dessen Beurteilung zu verzichten, noch für den Interessenten, auf ein solches Los zu bieten.

Beste Grüße

Jürgen
26.07.15, 19:38:23

stampsteddy

(Mitglied)

Hallo Jürgen (Altsax),

keinesfalls habe ich zwei verschiedene Sachverhalte durcheinander gemischt.

Das mit der Prüferhaftung, habe ich grundsätzlich aufgeführt. Mit nicht aus der Haftung ausgelaufenen BPP-Gutachten fahren Verkäufer und Käufer in der Regel besser. Aber der BPP deckt nicht alle Prüfgebiete ab und es gibt auch anderweitig Prüfer, auf deren Gutachten man vertrauen kann.

Letztendlich hilft in dem von Dir angesprochenen Bezug nur weiter, dass sich ein Käufer rund um das ins Auge gefasste Einzellos beim Auktionator informiert, dieses selbst in Augenschein nimmt oder nehmen lässt. Bei Zweifeln mit Gebotsabgabe einen Prüfungsvorbehalt bekundet und möglichst auch den Prüfer benennt, von dem ein Gutachten erstellt werden soll. Wird dieser Prüfungsvorbehalt vom Auktionator nicht akzeptiert, dann muss man halt auf das Los verzichten.

Aber das haben wir hier im Forum eigentlich schon alles durchgekaut.

MfG
Markus

26.07.15, 20:24:18

bayernmax

(Mitglied)

Hallo,
Danke für eure Meinung.
Der Kurzbefund (mit Foto) wurde als Fotoexpertise bezeichnet!
Der Befund wurde auch von einem BBP gemacht. Ich frage mich langsam schon warum wird nicht Kurzbefund angegeben. Beim Attest heißt es dann auch Attest. Dann weiß eigentlich jeder fast Leihe was gemeint ist. Ich persönlich bin eher von einem Attest ausgegangen wo etwas mehr darüber drinnen steht. In hochpreisige Artikel möchte ich schon etwas mehr erfahren als z.B. gestempelt, einwandfrei, Portorichtig. (Aber Expertise klingt halt doch ganz anders, nach mehr) Mir geht das schon Langsam auf die Nerven. wenn ich mir jedes Los das mich interessiert auch noch selber oder von jemanden anderen Begutachten lassen soll! ob das zutrifft oder nicht! Von der anderen Seite wird über Ebay geschimpft, aber bei den (seriösen!)Auktionsfirmen ist es schon bald nicht anders. Wenn das Los als „Postfrische Eckrandstücke“ beschrieben ist, dann kann es aber nicht angehen das manche Stücke im Rand Falze haben! Oder sehe ich da was verkehrt! Anscheinend schon!
Aber vielleicht wird darauf Spekuliert der Kunde merkt es nicht oder schluckt es. Ich selber bin kein Spezialist der sich mit der Materie Top auskennt, Darum bin ich eigentlich an einer Seriösen und Richtigen Beschreibung angewiesen. Nochmals Danke für eure Meinungen.

Mit freundlichen Grüßen
Bayernmax
26.07.15, 23:04:09

stampsteddy

(Mitglied)

Hallo Bayernmax,

dann brauche ich nun ganz einfach einmal Daten und Bilder, um beurteilen zu können.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hsat Du ein Einzellos zu einem vierstelligen Preis erworben, dem ein Fotokurzbefund beiliegt. Darin kann ich im Moment noch nichts schlimmes erkennen.

MfG
Markus

26.07.15, 23:09:57
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