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briefmarken-raschke

(Mitglied)

wenn ich als gewerblicher bei ebay was kaufe z.b um Satzware zu komplettieren und ich bekomme vom Verkäufer keine Adressdaten dann ist das Steuerlich nicht abzusetzen.




05.10.15, 15:27:20

Philaglück

(Mitglied)

Ist dem "Doc" wahrscheinlich auch egal..

Er zahlt vielleicht keine Steuern ..

05.10.15, 15:30:25

drmoeller_neuss

(Mitglied)

Zitat von Philaglück:
Ist dem "Doc" wahrscheinlich auch egal..

Er zahlt vielleicht keine Steuern ..



Ich habe es gestern ausprobiert, und bin mit meinen ebay-Hauptkonto umgezogen, in die "Dagobert-Duck-Str. 1" in Entenhausen. Das scheint keinen bei ebay zu jucken, selbst dass die Postleitzahl offensichtlich nicht zu "Entenhausen" passt, stört niemanden.

Dann finde ich es schon ehrlicher, wenn ebay sagt, "wir können ohnehin nicht für die Adresse garantieren, also rücken wir keine Angaben heraus, die womöglich falsch sind".

Und wo hast Du das Problem mit dem Finanzamt? Du hast eine Überweisung und schreibst in den Betreff die Artikelnummer und den ebay-Namen. Dann hast Du noch irgendwo die Zahlungsaufforderung mit der Kontonummer und das ebay-Angebot selbst gespeichert. Alles ist nachvollziehbar, wenn der Finanzritter Dir unterstellen sollte, anstatt Briefmarken teure Klamotten für Deine Frau gekauft zu haben.

Gegenfrage: wenn Du auf Tauschtagen oder Trödelmärkten zur Lagerergänzung einkaufst, nimmst Du dann auch die vollen Personalien auf?

P.s. bitte nicht falsch verstehen, dass ich das von ebay gut finde. Man könnte für die Eröffnung eines ebay-Verkäufer-Kontos 5,-- EUR Gebühren für das PostIdent verlangen, die mit späteren Verkaufsprovisionen verrechnet werden. Mit solchen Massnahmen müssten natürlich viele Hunde und Katzen in Deutschland auf ihr eigenes ebay-Konto verzichten. zwinkern
06.10.15, 10:16:25

Philaglück

(Mitglied)

geändert von: Philaglück - 06.10.15, 10:49:51

@drmoeller

Sorry , du scheinst ja sowas von planlos zu sein.

Sicherlich kann ich , wenn ich bei Privatpersonen kaufe , das eine oder andere mal einen Eigenbeleg ohne weitere Angaben erstellen welcher auch vom FA anerkannt wird. Wird das zur gewohnheit schmeisst mir das FA sämtliche Belege raus , so einfach ist das - und nun hör auf hier solch einen Mist zu erzählen.

Und wenn du weiter keine Ahnung von "Eigenbelegen" hast ..

https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenbeleg



06.10.15, 10:44:53

dieterm

(Mitglied)

...in dem Fall teile ich deren Ansicht:

http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-keine-verkaeuferdaten-mehr.htm

Ich möchte schon wissen, mit wem ich es zu tun habe und ich habe darauf einen Anspruch.

"Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo."
Suche ständig Notopfer- und Wohnungsbaumarken und interessante Belege hierzu
06.10.15, 10:54:59

drmoeller_neuss

(Mitglied)

geändert von: drmoeller_neuss - 06.10.15, 12:32:39

Zitat von Philaglück:
@drmoeller

Sorry , du scheinst ja sowas von planlos zu sein.

Sicherlich kann ich , wenn ich bei Privatpersonen kaufe , das eine oder andere mal einen Eigenbeleg ohne weitere Angaben erstellen welcher auch vom FA anerkannt wird. Wird das zur gewohnheit schmeisst mir das FA sämtliche Belege raus , so einfach ist das - und nun hör auf hier solch einen Mist zu erzählen.

Und wenn du weiter keine Ahnung von "Eigenbelegen" hast ..

https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenbeleg





Gefühlten zehn Prozent meiner Käufe von Privatpersonen liegt ein Zettel bei, den man bei grosszügiger Interpretation als Rechnung bezeichnen kann. Der Rest kommt ohne irgendeine Mitteilung, nur die Ware, mehr oder weniger lieblos in einen Karton oder Umschlag geworfen. Selbst Händlersendungen kommen schon mal ohne Rechnung.

Bei Privatkäufen habe bekomme ich nur die ebay-Email "Ihre Rechnung für eBay-Käufe: xxx" mit einer Auflistung der Artikel (Nummer, Überschrift) und der Portokosten, die Bank macht mir auf Wunsch eine Bestätigung der Überweisung und ich kann natürlich das ebay-Angebot abspeichern und aufheben. Über die Artikelnummer und den Namen kann ich beweisen, dass alles zusammengehört. Wenn das Finanzamt will, kann es bei ebay nachfragen.

Bekommst Du als Gewerblicher automatisch eine Rechnung mit allen Angaben von Privatpersonen? (ich nicht, ich bin aber auch nur privat angemeldet).
Und was machst Du mit Verkäufern, die in einer Packstation oder in einem Postfach leben? An so einen Fall kann ich mich auf stampsx auch erinnern.
06.10.15, 12:31:42

Philaglück

(Mitglied)

geändert von: Philaglück - 06.10.15, 13:08:18

Zitat von drmoeller_neuss:
Zitat von Philaglück:
@drmoeller

Sorry , du scheinst ja sowas von planlos zu sein.

Sicherlich kann ich , wenn ich bei Privatpersonen kaufe , das eine oder andere mal einen Eigenbeleg ohne weitere Angaben erstellen welcher auch vom FA anerkannt wird. Wird das zur gewohnheit schmeisst mir das FA sämtliche Belege raus , so einfach ist das - und nun hör auf hier solch einen Mist zu erzählen.

Und wenn du weiter keine Ahnung von "Eigenbelegen" hast ..

https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenbeleg





Gefühlten zehn Prozent meiner Käufe von Privatpersonen liegt ein Zettel bei, den man bei grosszügiger Interpretation als Rechnung bezeichnen kann. Der Rest kommt ohne irgendeine Mitteilung, nur die Ware, mehr oder weniger lieblos in einen Karton oder Umschlag geworfen. Selbst Händlersendungen kommen schon mal ohne Rechnung.

Bei Privatkäufen habe bekomme ich nur die ebay-Email "Ihre Rechnung für eBay-Käufe: xxx" mit einer Auflistung der Artikel (Nummer, Überschrift) und der Portokosten, die Bank macht mir auf Wunsch eine Bestätigung der Überweisung und ich kann natürlich das ebay-Angebot abspeichern und aufheben. Über die Artikelnummer und den Namen kann ich beweisen, dass alles zusammengehört. Wenn das Finanzamt will, kann es bei ebay nachfragen.

Bekommst Du als Gewerblicher automatisch eine Rechnung mit allen Angaben von Privatpersonen? (ich nicht, ich bin aber auch nur privat angemeldet).
Und was machst Du mit Verkäufern, die in einer Packstation oder in einem Postfach leben? An so einen Fall kann ich mich auf stampsx auch erinnern.


Du scheinst es immer noch nicht begriffen zu haben ist aber auch nicht weiter schlimm..

Nehmen wir mal ein "normales" Beispiel für unseren ist doch egal ob wir eine Adresse bekommen drmoeller...

Du kaufst DDR Spitzen für 300,00 € und sendest diese zu Herrn Paul .. Bekannterweise dauern für "private" die Prüfsendungen ab 3 Monate aufwärts.

Nun bekommst du deine Prüfsendung nach 95 Tagen wieder und alles ist falsch ..

Tja Drmoeller .. Bei wem reklamieren wir denn nun ?

Ebay löscht sämtliche , die Transaktione betreffenden , Daten nach 90 Tagen ..

Also nix mehr mit einer Funktion die jetzt schon nicht mehr richtig funktioniert um die Verkäuferdaten zu ermitteln.

Du hast wahrscheinlich eine Glaskugel wo du dann entsprechende Adresse zur reklamation bekommst ?

Ach ne , du ruft Ebay an .. Klar - die werden dir aus Datenschutzgründen sicherlich am telefon auskünfte erteilen.


Ja und so sahen bisher meine Einkäufe bei PRIVATEN EBAYèrn aus : ( Ausschnitt )

Verkäufer : ****** (438)

Hans **** , August ******-Str.15a, 0**** ******dorf, DE

Und ja das reicht uns Händlern gegenüber dem FA , mit einem Zahlungsbeleg , als Einkaufsbeleg.



06.10.15, 13:01:48

heini

(Mitglied)

Grundsätzlich zahle ich nur, wenn ich vom Verkäufer alle Daten bekommen.

Ebenso teile ich selbstverständlich alle meine Daten bei meinem Privat-Account dem Käufer alle meine Daten ohne Aufforderung mit!

Beim gewerblichen sind sowieso alle Angaben Pflicht.

Gruß Heini ----------- Dumme Fragen gibt es nicht, dumm ist nur, wer nicht fragt. Dumme Antworten gibt es allerdings eine Menge! ;)
06.10.15, 22:39:54

Joerg21

Da bleibt einem oft nur noch die Möglichkeit einen Eigenbeleg auszustellen. Sieher hier: Eigenbeleg Vorlage für Word

Wenn du allerdings überhaupt keinen Verkäufernamen bekommst, wirds schwer auch hier den eigenbeleg ohne Angabe des Zahlungsempfänger vom Finanzamt akzeptiert zu bekommen.

eBay müsst hier einfach durchdachter handeln.
23.04.17, 11:48:08

admin_j

(Mitglied)

Hallo,

gegen geheime Verkäufer hilft in der Regel die erweiterte Suche und dort Kontaktinformationen finden.

Dazu braucht man aber eine Artikelnummer und den Ebaynamen des Verkäufers. Wenn man gekauft hat, eigentlich kein Problem. Bekommt man dort keine gescheiten Daten, dann bleibt noch den Verkäufer anzuschreiben, allerdings nur über das Ebaysystem.

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23.04.17, 17:35:22
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