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03.12.15, 10:08:02

Altsax

(Mitglied)

Hallo zusammen,

nachfolgend zwei als "portofreie Justizsachen" deklarierte Sendungen, die jeweils von Preußen nach Sachsen spediert worden sind.

Die Postvorschußsendung wurde nicht angenommen. Der Paketbegleitbrief war ins falsche Waldenburg versandt worden und hätte in Preußen bleiben müssen.

Hinsichtlich der Austaxierung stellt sich die Frage, ob und ggf. in welcher Form die Portofreiheit bei derartigen Sendungen greift.

Wer kann helfen?

Beste Grüße

Altsax
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03.12.15, 10:09:02

Magdeburger

(Mitglied)

Lieber Altsax

ich habe erst heute die Briefe entdeckt.

Beim ersten stehe ich schon auf Kriegsfuß, denn heute ist Rothenburg in der Lausitz zu Sachsen gehörig.

Der erste ist ein normaler Postvorschußbrief und nach DÖPV-Vertrag ist 1 Sgr. ProCura + jeweils 1 Sgr. für Preussen und Sachsen als Fahrposttaxe = 37 Sgr. angefallen. Die Rücksendung wäre kostenfrei gewesen. Vielleicht hilft die Siegelseite hier noch weiter.

Beim zweiten Brief wäre die Siegelseite ebenfalls von Interesse. Vielleicht gibt es noch den Paketzettel, der weiterhilft.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
06.12.15, 13:37:43

Altsax

(Mitglied)

Lieber Ulf,

den Rothenburger Brief finde ich momentan leider nicht, sodaß ich die Rückseite nicht scannen kann. Das hole ich nach.

Die Siegelseite des Lützenerr zeigt nur den sächsischen Waldenburg-Stempel und anschließend Breslauer Orts- und Packkammerstempel. Ob der Ausgabestempel von Breslau oder schles. Waldenburg stammt, kann ich nicht sagen. Zeitlich wäre wohl beides möglich.

Interessant ist noch die frage, warum der Rothenburger Brief den Görlitzer Herkunftsstempel "Aus Sachsen", der Lützener hingegen den Reichenbacher Portostempel bekommen hat. Beide Briefe sind schließlich über die Bahnlinie Dresden - Görlitz bis zur Endstation spediert worden.

Beste Grüße

Jürgen
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06.12.15, 15:49:06

Magdeburger

(Mitglied)

Lieber Altsax

ein Paketzettel war zumindestens mal siegelseitig - links Stempel Waldenburg.
Der Packkammerstempel von Breslau ist laut Angabe in schwarz bis 1850.
Paketzettel + Auslagenstempel wurden am 01.05.1849 eingeführt. Gehen wir mal davon aus, dass der Brief aus dem Jahre 1850 wäre und der DÖPV hier seine Gültigkeit hat.

Wie der obere Beleg wird dieser ebenfalls im DÖPV nicht portofrei gewesen sein.

Von Lützen geht es über Leipzig nach Waldenburg in Sachsen. Hierfür wären jeweils 1 Sgr. für Preussen und Sachsen plausibel. Dort wurde festgestellt, dass Waldenburg in Schlesien gemeint ist und es geht nun in Richtung Liegnitz/Breslau weiter. Jetzt wären 2 Sgr. für Sachen, also insgesamt 4 Sgr. welche nun ( in Görlitz? ) in Auslage gernommen wordem. Dazu kommen weitere 2 Sgr. bis Waldenburg in Schlesien, also insgesamt 6 Sgr. Woher der 1 in rot kommt, kann ich z.Z. nicht klären. Wenn retour, wäre er diesmal komplett durch Preussen zurückgelaufen und damit portofrei gewesen. Wäre er nicht durch Sachsen gelaufen, wäre er portofrei geblieben.

und damit du jetzt den Glauben verlierst,ein Brief mit passenden Tagesdatum von heute, nur aus dem Jahre 1866, welcher eigentlich auch nicht portofrei sein sollte, es aber blieb:

Aufgegeben am Bahnhof in Magdeburg (Fürstenwallufer) ging es nach Leipzig.

Der Kopf des Briefes sagt alles über den Absender!

und das Anschreiben dazu:

Die unverehelichte Minna Teichmann aus
Pegau, 27 Jahre alt, ist durch Erkenntniß des Königlichen
Polizei Gerichts hier vom 5. d. Mts. wegen Landstreicherei
zu einer Woche Gefängnis verurtheilt worden. Vor-
aussichtlich wird gegen dieselbe Seitens der königlichen
Regierung hier auch die Landesverweisung beschlossen
werden. Die Königliche Kreis=Direction ersuche
ich demnach ergebenst um rechtbalde gefällige Benach-
richtigung: ob die Ortsangehörigkeit des p Teichmann
in Pegau resp: die Heimaths-Berechtigung derselben
dort anerkannt wird, ev. ob und welche Bedenken
der Dorthinweisung derselben etwas entgegenstehen.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
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07.12.15, 15:50:28

Altsax

(Mitglied)

geändert von: Altsax - 07.12.15, 18:35:50

Zitat von Magdeburger:
Wie der obere Beleg wird dieser ebenfalls im DÖPV nicht portofrei gewesen sein.

Von Lützen geht es über Leipzig nach Waldenburg in Sachsen. Hierfür wären jeweils 1 Sgr. für Preussen und Sachsen plausibel. Dort wurde festgestellt, dass Waldenburg in Schlesien gemeint ist und es geht nun in Richtung Liegnitz/Breslau weiter. Jetzt wären 2 Sgr. für Sachen, also insgesamt 4 Sgr. welche nun ( in Görlitz? ) in Auslage gernommen wordem. Dazu kommen weitere 2 Sgr. bis Waldenburg in Schlesien, also insgesamt 6 Sgr. Woher der 1 in rot kommt, kann ich z.Z. nicht klären. Wenn retour, wäre er diesmal komplett durch Preussen zurückgelaufen und damit portofrei gewesen. Wäre er nicht durch Sachsen gelaufen, wäre er portofrei geblieben.


Lieber Ulf,

bei dem Lützener Brief handelt es sich tatsächlich um einen Postvereinsbrief. Waldenburg hatte im November 1849 noch keinen Einkreiser.

Aus meiner Sicht sieht die Taxsituation wie folgt aus:

Im Art 13 des Postvereinsvertrages in der Fassung vom Dezember 1851 heißt es:"Die bei der Absendung als portofreie Dienstkorrespondenz behandelten Sendungen werden auch am Bestimmungsorte als solche behandelt." Der Brief müßte deshalb auf dem Hinweg ins sächsische Waldenburg portofrei geblieben sein.

Art. 70 bestimmt, daß bei Fahrpostsendungen "zurück- und weitergehende Sendungen" den Gebühren der"...auf dem Rückwege zurückzulegenden Transportstrecke" unterliegen. Somit war die Weitersendung nicht portofrei.

Die sächsische Inlandstaxe wurde bis zum Taxpunkt Löbau zzgl. 2 Meilen gerechnet, betrug mithin 22 Meilen, was 3 Ngr. Mindesttaxe nach sich zog. Die preußische Taxe wurde vom Taxpunkt Reichenbach i,d. Oberlausitz aus gerechnet und war ebenfalls nach der Progressionsstufe 5 (Bestimmungsort Waldenburg) zu bemessen.

Nach dieser Rechnung wären insgesamt 6 Sgr. fällig gewesen.

Warum stattdessen 7 Sgr. angesetzt und diese ebenso wie die anschließend angeschriebenen 4 Sgr. gestrichen worden sind, ist mir nicht erklärlich, ebensowenig die "1" in Rötel.

Liebe Grüße

Jürgen
07.12.15, 18:32:26

Magdeburger

(Mitglied)

Lieber Altsax

ich habe jetzt noch mal nachgerechnet.

Wir sind uns einig, dass die Paketbegleitung nicht portofrei war.

Der erste Teil wäre ja zwischen Preussen und Sachsen.
Es ging ja in das falsche Waldenburg und somit war es eine Neuaufgabe.

Sicher wird sein, dass 4 Sgr. (Ngr.) in Sachsen anfielen. Einmal von der Grenze bis Waldenburg (1 Sgr.) und von dort bis Löbau (die 2 Meilen Zuschlag hatte ich unterschlagen) für 22 Meilen weitere 3 Ngr. (Sgr.) so dass in Rothenburg 4 Sgr. zusammen kamen.
Von Rothenburg bis Waldeburg/Schlesien (Wałbrzych) sind es etwas über 15 Meilen und damit können nur 2 Sgr. dazu kommen. Die Frage ist die rote 1 und dies wäre der Weg von Lützen bis zur preussisch/sächsischen Grenze. (Lützen - Waldenburg/Sachen sind keine 10 Meilen).

Damit ergeben also 4 Sgr. für Sachen und 3 Sgr. für Preussen.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
08.12.15, 06:36:33

Altsax

(Mitglied)

Lieber Ulf,

Deine Rechnung stimmt insofern, als ich mich in der Taxtabelle verlesen hatte. Reichenbach - Waldenburg/Schlesien ist 4. und nicht 5. Progressionsstufe.

Die 7 Sgr setzen sich also zusammen aus:

Lützen - Grenztaxpunkt Leipzig: 1 Sgr.
Leipzig - Waldenburg/Sachsen: 1 Ngr. (Sgr.)
Waldenburg/Sachsen - Reichenbach/OL.: 3 Ngr.(Sgr.)
Reichenbach/OL - Waldenburg/Schlesien: 2 Sgr.

Es bleibt die Frage, von wem jeweils die div. Taxangaben stammen, ob die "7" tatsächlich gestrichen worden ist und, wenn nicht, die "1" zusätzlich zu zahlen war.

So ganz klar scheint mir das alles noch nicht zu sein. Die Portofreiheit in Preußen hat möglicherweise eine Rolle gespielt.

Der fehlende preußische Paketzettel dürfte sich übrigens aus der Weiterleitung erklären lassen. Die Sendung hat in Sachsen eine neue Nummer bekommen, was seine Entfernung notwendig machte.

Liebe Grüße

Jürgen
08.12.15, 09:34:24
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